Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
A - Anwendungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die Geschäftsbeziehungen zwischen der JOBRUF GmbH („JOBRUF“) und jedem Unternehmen oder jeder natürlichen Person, das bzw. die JOBRUF einen Auftrag über die Vermittlung einer gewünschten Arbeitskraft oder die Schaltung einer Anzeige erteilt („Auftraggeber“) sowie auf alle hiermit in Zusammenhang stehenden Angaben, unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder per Internet erfolgen.
(2) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen keine Anwendung.
(3) Die Geschäftstätigkeit von JOBRUF besteht zum einen in der Vermittlung von Arbeitskräften für Auftraggeber, zum anderen in der Schaltung von Anzeigen für Auftraggeber. Der Abschnitt B findet ausschließlich Anwendung auf die Vermittlung von Arbeitskräften. Der Abschnitt C findet ausschließlich Anwendung auf die Schaltung von Anzeigen. Die Abschnitte D und E gelten für beide Geschäftstätigkeiten.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils neuesten Fassung gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Für die Bekanntgabe neuer Fassungen der AGB genügt die Veröffentlichung unter www.jobruf.de.
B - Die Vermittlung von Arbeitskräften
§ 1. Vertragsverhältnis
(1) Jedes Unternehmen und jede Privatperson kann bei JOBRUF um Personal anfragen. JOBRUF wird sich anschließend um geeignete Arbeitskräfte bemühen und dem Auftraggeber Bewerber vorschlagen. JOBRUF wird hierzu die relevanten Kontaktdaten der Arbeitskraft bzw. des Bewerbers an den Auftraggeber übermitteln. Auf Wunsch hat der Auftraggeber die Möglichkeit, mit dem Bewerber ein Vorstellungsgespräch bzw. eine Probestunde zu vereinbaren.
(2) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass JOBRUF lediglich Arbeitskräfte vermittelt und die vermittelten Personen weder Angestellte noch freie Mitarbeiter von JOBRUF sind. Aus diesem Grunde kommt eine Vereinbarung bezüglich der auszuführenden Tätigkeiten und der Vergütung auch nur zwischen der vermittelten Arbeitskraft und dem Auftraggeber, jedoch nicht mit JOBRUF zustande.
(3) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Auswahl nach eigenem Ermessen von JOBRUF erfolgt. Grundsätzlich erfolgt die Auswahl der Arbeitskräfte anhand des Bewerberpools von JOBRUF. JOBRUF ist darüber hinaus bei der Suche nach Arbeitskräften nicht beschränkt. JOBRUF ist berechtigt, ein Jobangebot (persönliche Angaben ausgeschlossen) auf seinen Internetseiten bekannt zu geben.
(5) JOBRUF trägt keine Kosten und/oder Auslagen der Bewerber, wie z.B. Fahrtkosten oder ärztliche Voruntersuchungen usw.
§ 2. Haftung
(1) JOBRUF haftet nicht für solche Umstände, die in der Person des Auftraggebers oder eines Bewerbers begründet sind. JOBRUF übernimmt keine Haftung für die vermittelte Arbeitskraft und eine damit im Zusammenhang stehende Qualität und Güte sowie einen Ausfall der Arbeitsleistung. Dies gilt insbesondere für mangelhafte Arbeitsleistung auch aufgrund mangelnder Qualifikation, einen evtl. Arbeitsausfall bei Krankheit oder einem Nichterscheinen aus anderen Gründen. Kommt ein Arbeitsverhältnis, für das JOBRUF einen Vermittlungsauftrag vom Auftraggeber erhalten hat, nicht zustande, übernimmt JOBRUF keine Haftung.
(2) JOBRUF haftet nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von Bewerbern oder Dritten gemachten Angaben. Die Überprüfung der von den Bewerbern oder Dritten gemachten Angaben obliegt allein dem Auftraggeber.
(3) Die Haftung von JOBRUF, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde von JOBRUF vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für normale und leichte Fahrlässigkeit haftet JOBRUF nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). In allen Fällen beläuft sich die maximale Haftungsgrenze für JOBRUF auf die Höhe der angefallenen Vermittlungsprovision.
(4) Der Auftraggeber stellt JOBRUF von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Leistungserbringung frei.
§ 3. Vermittlungsprovision
(1) Der Auftraggeber zahlt JOBRUF für eine erfolgreiche Vermittlung eine Vermittlungsprovision entsprechend der Preisliste von JOBRUF (www.jobruf.de/preise).
Bei unbefristeten Jobs gilt eine Vermittlung als erfolgreich, wenn der Auftraggeber JOBRUF nicht innerhalb von fünf Wochen schriftlich (z.B. per Email) mitteilt, dass die Vermittlung nicht erfolgreich war und keine Zusammenarbeit mit vorgeschlagenen Personen stattfinden wird. Die Frist beginnt mit der Übermittlung der Kontaktdaten/Bewerbung einer Arbeitskraft durch JOBRUF an den Auftraggeber.
Bei befristeten Jobs, die länger als 1 Tag dauern, gilt eine Vermittlung als erfolgreich, wenn der Auftraggeber JOBRUF nicht spätestens unverzüglich nach dem ersten Arbeitstag schriftlich (z.B. per Email) mitteilt, dass er mit der Arbeitskraft nicht zufrieden ist und keine (weitere) Zusammenarbeit mit der Arbeitskraft stattfinden wird.
Bei befristeten Jobs, die max. 1Tag dauern, gilt eine Vermittlung als erfolgreich, sobald JOBRUF Kontaktdaten von Bewerbern an den Auftraggeber übermittelt hat.
Steht bei befristeten Jobs zum Zeitpunkt der Anfrage der Startzeitpunkt (Starttag) noch nicht fest, wird angenommen, dass der Startzeitpunkt spätestens 2 Wochen nach Übermittlung der Kontaktdaten/ Bewerbung einer Arbeitskraft durch JOBRUF an den Auftraggeber ist (der Auftraggeber kann JOBRUF innerhalb dieses Zeitraums einen anderen/späteren Startzeitpunkt mitteilen).
(2) Benötigt der Auftraggeber eine von JOBRUF vermittelte Arbeitskraft länger als von dem vereinbarten Tarif abgedeckt („Anschlussbeschäftigung“) oder wird eine von JOBRUF vermittelte Arbeitskraft für eine andere als vom Auftraggeber angegebene Tätigkeit eingesetzt, so fällt die Vermittlungsgebühr jedesmal erneut an. Dies gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber die Bewerber direkt anspricht. §6 bleibt unberührt.
(3) Wird ein Auftrag, für den eine Vermittlungsprovision nach Abs. 1 oder 2 anfällt, nachträglich storniert, kann JOBRUF anstelle der Vermittlungsprovision eine Stornierungsgebühr in Höhe von € 25,- verlangen.
§ 4. Informations- und Mitwirkungspflichten
(1) Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich der Auftraggeber, JOBRUF unverzüglich zu informieren, sobald die von JOBRUF vermittelte Arbeitskraft die Beschäftigung aufnimmt. Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass die Arbeitskraft in einer von der ursprünglich avisierten Stelle abweichenden Position oder Aufgabe Leistungen erbringt. Beschäftigt der Auftraggeber eine von JOBRUF vermittelte Arbeitskraft länger als von dem vereinbarten Tarif abgedeckt, so ist dies JOBRUF ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. § 3 Abs. 2 bleibt unberührt.
(2) Über jede Veränderung oder den Wegfall des Vermittlungsbedarfes hat der Auftraggeber JOBRUF unverzüglich zu informieren. Dies gilt insbesondere bei zwischenzeitlicher, anderweitiger Besetzung des freien Arbeitsplatzes. Zieht der Auftraggeber in Bezug auf Jobs, die bis zu 3 Tage dauern, nach erfolgreicher Vermittlungseine Anfrage zurück, kann JOBRUF eine Pauschale pro Arbeitskraft von € 25,- verlangen (Aufwandsentschädigung für den Bewerber).
(3) Der Auftraggeber teilt JOBRUF stets die aktuelle Rechnungsadresse mit. Sollte sich die Rechnungsanschrift verändern, verpflichtet sich der Auftraggeber, JOBRUF dies unverzüglich anzuzeigen. Sämtliche Kosten, die JOBRUF bei der Ermittlung der aktuellen Adresse des Auftraggebers entstehen, trägt der Auftraggeber. Ändert sich die Rechnungsadresse, nachdem die Rechnung bereits an den Auftraggeber versandt wurde, berechnet JOBRUF eine Bearbeitungsgebühr von € 10,-.
§ 5. Weitervermittlung
Eine Beschäftigungsaufnahme eines Bewerbers bei einem Dritten aufgrund von Empfehlung durch einen Auftraggeber (Weitervermittler) ist JOBRUF unverzüglich durch den Weitervermittler anzuzeigen. JOBRUF kann vom Weitervermittler die Provisionszahlung gemäß §3 dieses Vertrages für den weiter vermittelten Job sowie alle hieraus resultierenden Nachfolgejobs für den Bewerber verlangen, sofern der begünstigte Dritte die Beschäftigung nicht unverzüglich selbst bei JOBRUF anzeigt. JOBRUF kann für den Verwaltungsmehraufwand, der durch den Nachweis einer nicht angezeigten Tätigkeit eines Bewerbers bei einem Arbeitgeber entsteht, entsprechende Kompensation vom Weitervermittler fordern.
§ 6. Vertragsstrafenregelung
Verstößt ein Auftraggeber gegen die Regelungen der § 4 Abs. 1 und § 5 ist der Auftraggeber verpflichtet, eine von JOBRUF nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe auf erstes Anfordern an JOBRUF zu zahlen.
§ 7. Vertraulichkeit
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Informationen über Bewerber oder Arbeitskräfte, die er von JOBRUF bekommt, streng vertraulich zu behandeln. Sämtliche persönlichen Daten des Bewerbers müssen für den Fall, dass eine Beschäftigung nicht zustande kommt bzw. nach Beendigung der Beschäftigung, unverzüglich vernichtet bzw. gelöscht werden, eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
§ 8. Datenschutz
(1) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass JOBRUF die von ihm zur Verfügung gestellten Daten zum Zwecke der vom Auftraggeber gewünschten Vermittlung von Jobs speichert. Die persönlichen Daten des Auftraggebers werden auf Antrag des Auftraggebers vollständig gelöscht.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Informationen und überlassenen Bewerbungsunterlagen bezüglich der Bewerber ausschließlich zum Zwecke der Besetzung derfreien Stelle zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben.
(3) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass er von den vermittelten Arbeitskräften bewertet wird. Die Bewertung ist nur JOBRUF zugänglich und dient lediglich dazu, die Seriosität von Jobangeboten zu beurteilen.
§ 9. Beschäftigungsverhältnis
Der Auftraggeber ist allein für die Beschäftigung der Arbeitskräfte und der sich daraus ergebenden Pflichten, insbesondere die ordnungsgemäße Anmeldung bei den Sozialversicherungsträgern, die Abführung etwaiger Steuern und Abgaben etc. verantwortlich. JOBRUF übernimmt keine Haftung für jedwede dem Auftraggeber aus dem vermittelten Beschäftigungsverhältnis erwachsende Verpflichtungen.
§ 10. Beurteilungspflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich, spätestens eine Woche nach Beendigung eines Jobs die Arbeitskraft nach einem von JOBRUF vorgegebenen Schema zu beurteilen. Die Beurteilung kann schriftlich oder mündlich über jedes Medium (z. B. Telefon, Email, Fax, Post) erfolgen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Beurteilung bei JOBRUF ankommt. Die Beurteilung fließt in eine von vielen Auftraggebern kumulierte Gesamtbewertung der Arbeitskraft ein. Die einzelne Beurteilung der Auftraggeber ist der Arbeitskraft sowie Dritten nicht zugänglich.
C - Die Schaltung von Anzeigen
(1) Ein Vertrag kommt rechtswirksam zustande, indem der Auftraggeber JOBRUF den Auftrag vergibt. Die Auftragsvergabe kann schriftlich oder mündlich über jedes Medium (Telefon, Email, Fax, Post) erfolgen.
(2) Das Vertragsverhältnis wird mit der Schaltung der Anzeige auf der/den Internetseite/n von JOBRUF für eine Dauer von 3 Wochen und dem Anschreiben geeigneter Kandidaten aus dem Bewerberpool von JOBRUF seitens JOBRUF erfüllt. Es liegt im alleinigen Ermessen von JOBRUF, wie viele und welche Kandidaten angeschrieben werden.
(3) JOBRUF ist berechtigt, zur Erhöhung der Attraktivität eines Jobangebots Details des Jobangebots nach eigenem Ermessen auszuwählen und auf seinen Internetseiten zu veröffentlichen.
(4) JOBRUF übernimmt keine Haftung dafür, wenn kein Arbeitsverhältnis über die Schaltung von Anzeigen zustande kommt.
(5) Der Auftraggeber stellt JOBRUF von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Leistungserbringung frei.
(6) Der Preis für die Schaltung von Anzeigen richtet sich nach der Preisliste von JOBRUF.
(7) Die unbeeinträchtigte Verfügbarkeit der Internetübertragungswege steht außerhalb der Einflussnahme von JOBRUF. JOBRUF kann deshalb keine Gewährleistung und Haftung für die ununterbrochene Abrufbarkeit des Informationsangebotes im Internet übernehmen. Ein Anspruch auf Rückzahlung oder Minderung der Preise besteht bei von JOBRUF unverschuldeten Ausfällen nicht.
D - Zahlungsmodalitäten
(1) Nach Rechnungseingang sind die Rechnungsbeträge innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Sämtliche Beträge verstehen sich für Privathaushalte brutto, d.h. inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, für Unternehmen netto, d.h. zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn JOBRUF über den Betrag verfügen kann.
(2) Bei Zahlungsverzug ist JOBRUF berechtigt, eine Mahngebühr zu erheben. Diese beträgt für die erste Zahlungserinnerung (Mahnung) € 5,-, für die zweite Zahlungserinnerung (Mahnung) € 10,-, die jeweils zu dem fälligen Rechnungsbetrag addiert werden. Ferner ist JOBRUF berechtigt, ab dem ersten Verzugstag Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen sowie weitere Kosten, die mit der Geltendmachung des ausstehenden Rechnungsbetrages (u.a Verwaltungs-, Bearbeitungskosten) entstehen, in Rechnung zu stellen.
(3) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Rügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
E - Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtswirksame zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Bei einer Regelungslücke ist auf den mutmaßlichen Willen der Parteien abzustellen.
(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort dieser Vereinbarung ist, soweit zulässig, Köln.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
II. Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Email) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
JOBRUF GmbH
Geschäftsführer Dr. Lutz Hafkemeyer und Dr. Nils Kummer
Eupener Str. 135-137
50933 Köln
kundenservice(at)jobruf.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Wer ist JOBRUF?
Die Studentenvermittlung JOBRUF wurde 2008 in Köln von zwei ehemaligen Studenten (und Studentenjobbern) mit dem Ziel gegründet, die Vermittlung von Studentenjobs deutlich zu vereinfachen. Mit über 30.000 aktiven Studenten im gesamten Bundesgebiet sind wir heute eine der größten und am schnellsten wachsenden Vermittler für qualifizierte und seriöse Studentenjobs in Deutschland.
Warum Studenten?
Studenten sind hochqualifiziert und flexibel – ideale Voraussetzungen für eine produktive Zusammenarbeit! Viele Studenten können zudem von Erfahrungen aus einer Ausbildung oder dem privaten Umfeld profitieren. Und natürlich freuen sich Studenten, wenn sie sich durch eine interessante Tätigkeit ihr Studium finanzieren können.
Wie funktioniert JOBRUF?
JOBRUF arbeitet mit einer großen Datenbank. Aus dieser geht hervor, welcher Student für welche Tätigkeiten besonders gut geeignet ist - z.B. wer bereits über viel Erfahrung als Umzugshelfer verfügt. Rückmeldungen unserer Kunden über die Zusammenarbeit mit unseren Studenten helfen uns zusätzlich, Ihnen für Ihre individuelle Anfrage die am besten geeignetsten Interessenten zu vermitteln.
Persönlicher Kontakt
Wir stehen Ihnen während des laufenden Vermittlungsprozesses als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Ihre Fragen oder Änderungswünsche können so von uns rasch und unkompliziert bearbeitet werden!
