Babysitter und Versicherung

Für den Babysitter eine Versicherung abzuschließen ist nicht freiwillig, sondern teilweise sogar Pflicht. Da private Kinderbetreuung nämlich in die Kategorie „Im Haushalt beschäftigte Personen“ eingeordnet wird, müssen Beschäftigte ordentlich angestellt und somit versichert werden. Die damit verbundenen Abgaben für Arbeitgeber sollten allerdings nicht ausschließlich als Last empfunden werden, sondern haben auch einige Vorteile, die wir Ihnen hier gerne näherbringen möchten.

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Zur Absicherung bei Unfällen

Haftpflichtversicherung freiwillig

Einige Vorteile

Kinderbetreuung von JOBRUF

Gesetzliche Unfallversicherung für Babysitter zur Absicherung bei Unfällen

Im Falle eines Unfalls während der Arbeit sowie auf dem direkten Weg dorthin oder zurück nach Hause können Sie durch die gesetzliche Unfallversicherung den Babysitter versichern. Auch bei Aktivitäten im Zuge der Betreuung außerhalb des Hauses greift der Versicherungsschutz. Wenn sie/er z. B. stürzt und anschließend ärztlich behandelt werden muss, trägt die Kasse alle im Zusammenhang mit dem Unfall entstehenden Heil- und Rehabilitationskosten.

Für den Babysitter wird die Unfallversicherung automatisch bei einer Anmeldung als 538 € Job (früher 450 € Job) bei der staatlichen Minijob-Zentrale abgeschlossen. Die Kosten für die Unfallversicherung betragen für Arbeitgeber pauschal 1,6 % (Stand 2024) des Bruttolohns. Über die Höhe der Abgaben für Krankenversicherung, Rentenversicherung und Steuern können Sie sich direkt auf der Homepage der Minijobzentrale informieren und dort auch Ihren Babysitter anmelden über das sog. Haushaltsscheckverfahren.

Zusätzlicher Hinweis:
Obwohl bei 450-Euro-Minijobs arbeitgeberseitig pauschale Krankenversicherungsabgaben anfallen, besteht alleine durch die Beschäftigung kein Versicherungsschutz. Zusätzlich muss der Babysitter noch über eine eigene Krankenversicherung verfügen, z.B. die Familienversicherung der Eltern oder als Student die studentische Krankenkasse.

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Haftpflichtversicherung freiwillig, aber nicht minder sinnvoll

Dies ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur Abdeckung der Haftpflicht-Risiken als Privatperson in Alltagssituationen. Wenn der Babysitter während der Kinderbetreuung z. B. unabsichtlich etwas bei Ihnen kaputt macht, bleibt dieser nicht auf den Kosten sitzen, vorausgesetzt er ist haftpflichtversichert.

Babysitter versichern vor SachschädenDa die Haftpflichtversicherung in der Regel nur bei privaten Schäden eintritt, bieten viele Versicherungen die Erweiterung „Betreuung im Auftrag“ an. Durch diesen Zusatz hat der Babysitter die Sicherheit, dass auch die Schäden übernommen werden, die während der Betreuung geschehen oder sogar, wenn sich das Kind verletzt.

Verfügen Sie als Eltern über eine Familienversicherung, können Sie sich bei Ihrem Anbieter erkundigen, ob auch im Haushalt beschäftigte Personen über die Versicherung haftpflichtversichert sind.

Bei Minderjährigen greift in der Regel die Familienversicherung der eigenen Eltern. Hierbei sollte allerdings sichergestellt werden, ob für den Babysitter die Versicherung auch einspringt, wenn Schäden in Zusammenhang mit einem privaten Anstellungsverhältnis entstehen.

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Versicherung für Babysitter mit einigen Vorteilen

Die Frage „Müssen Babysitter versichert sein?“ konnte eingangs mit einem Hinweis auf die Versicherungspflicht beantwortet werden. Während die Vorteile der Unfallversicherung mit der Anstellung der Nanny als Minijobber sozusagen automatisch gegeben sind, macht aus Arbeitgeber und -nehmersicht auch die zusätzliche private Haftpflichtversicherung Sinn – entweder seitens des Babysitters oder über Ihre Familienversicherung. Und eines sollten Sie nicht vergessen: Als Eltern haben Sie die Sicherheit, dass im Fall der Fälle alles ordnungsgemäß geregelt ist.

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Bildquellen (v.o.n.u.)
© stevepb / pixabay.com
© R. B. / PIXELIO

Veröffentlicht am: 24.07.2018
Überarbeitet am: 20.08.2024