Babysitter anmelden
Die erste Hürde ist geschafft, Sie haben sich entschieden, eine Nanny zu engagieren, doch nun kommt das nächste Hindernis: Die rechtliche Frage der Anstellung. Muss ich meinen Babysitter anmelden? Was heißt das eigentlich genau und wo kann ich dies tun?
In der Regel sind nur wenige Familien darüber informiert, wie der Ablauf einer Anmeldung erfolgt und welche Vor- oder auch Nachteile eine ordnungsgemäße Anstellung beinhaltet. Um Ihnen zu verdeutlichen, dass es sich hierbei nicht nur um eine notwendige Last handelt, werden wir Ihnen das Thema näherbringen und erläutern, warum, wo und wie Sie Ihre private Kinderbetreuung anmelden können.
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Warum einen Babysitter offiziell anmelden?
Bei der Beschäftigung eines Babysitters gehen Sie in gewisser Weise ein Arbeitsverhältnis ein, das aufgrund von anfallenden Steuern und Sozialversicherungsabgaben als solches offiziell gemeldet werden muss, um nicht als Schwarzarbeit zu gelten.
Wenn Sie Ihren Babysitter anmelden, hat dies jedoch auch einige Vorteile für Sie:
Vorteil 1: Der Babysitter ist gesetzlich unfallversichert
Der Babysitter ist beim Anmelden über die Minijobzentrale automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies bedeutet, dass diese im Fall der Fälle alle nötigen Heil- und Rehabilitationskosten übernimmt, wenn der Nanny während der Betreuungszeit oder auf dem Weg von oder zu Ihnen einen Unfall haben sollte.
Vorteil 2: Die Kinderbetreuung lässt sich steuerlich absetzen
Die Abgaben, die bei einer Anmeldung anfallen, und die Kosten für die Kinderbetreuung selbst können Sie jährlich bis zu 4.000 € (Stand 2021) steuerlich geltend machen. Wichtig hierbei ist, dass Sie das Beschäftigungsverhältnis durch einen Vertrag für die Kinderbetreuung als Nachweis für das Finanzamt regeln. Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel Kinderbetreuung absetzen.
Aufwand der Anmeldung sehr gering gegenüber den Vorteilen
Wenn Sie Ihr Kindermädchen anmelden, kommt sicherlich im ersten Moment ein gewisser Aufwand auf Sie zu: Zunächst müssen Sie die Daten Ihres Babysitters weiterleiten und die Sozialversicherungsabgaben überweisen. Die Höhe der Sozialversicherungsabgaben liegt derzeit übrigens bei 15,60 % (Stand 2024). Zusätzlich ist außerdem eine regelmäßige Auswertung der absolvierten Arbeitsstunden nötig.
Dieser Aufwand jedoch ist verschwindend gering gegenüber den genannten Vorteilen, die entstehen, wenn Sie Ihre Kinderfrau anmelden.
Wo kann ich die Kinderbetreuung anmelden?
Am Einfachsten können Sie Ihren Babysitter anmelden über die sogenannte „Minijob-Zentrale“. Diese ist die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügig Beschäftigten in ganz Deutschland. Die Zentrale kümmert sich um den Einzug der Pauschalangaben bei Minijobs sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich.
Wie läuft die Anmeldung konkret ab?
Die Minijob-Zentrale bietet Ihnen die unkomplizierte Anmeldung Ihrer Kinderfrau im Internet über das Haushaltscheckverfahren. Dieses wurde speziell für haushaltsnahe Dienstleistungen entwickelt, die ebenfalls ein Familienangehöriger ausführen kann. So kann man z.B. auch die Kinderbetreuung der Oma bzw. Großeltern anmelden.
Ihren Babysitter offiziell anmelden können Sie direkt online auf der Homepage der Minijob-Zentrale.
Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Daten:
- Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift)
- die persönlichen Daten Ihres Babysitters (Name, Anschrift)
- Sozialversicherungsnummer Ihres Babysitters (alternativ: Geburtsdatum, -ort, -name)
- Daten des Beschäftigungsverhältnisses (Beginn und ggf. Ende)
- Ihre Bankdaten für die Einzugsermächtigung der Sozialversicherungsbeiträge
Anmeldung lohnt sich in der Regel
Die Minijob-Zentrale bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Babysitter offiziell und legal anzumelden. Ein erheblicher Vorteil ist die beinhaltete Meldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung, die für jeden Arbeitnehmer unabdingbar ist. Natürlich fallen mit einer offiziellen Anstellung auch zusätzliche Sozialversicherungsabgaben an. Diese sind jedoch durch den möglichen Steuernachlass überschaubar.
Studenten für die Kinderbetreuung bei JOBRUF finden
Wie Sie sehen, bietet es sowohl für Sie als auch für die Kinderbetreuung handfeste Vorteile, wenn Sie Ihren Babysitter anmelden. Jetzt, wo Sie wissen, dass eine Anmeldung gar nicht so schwer ist, fehlt nur noch eins zu Ihrem Glück: der passende Babysitter!
Bei der JOBRUF Studentenvermittlung können Sie zuverlässige Studenten finden. Alles, was Sie hierfür tun müssen, ist kostenlos eine Anzeige aufzugeben. Schon bald erhalten Sie Rückmeldungen von interessierten Studenten, die sich gerne um Ihr Kind kümmern und Ihnen etwas Zeit zum Abschalten ermöglichen.
Antworten auf häufige Fragen
Bei der Beschäftigung eines Babysitters gehen Sie in gewisser Weise ein Arbeitsverhältnis ein, das aufgrund von anfallenden Steuern und Sozialversicherungsabgaben als solches offiziell gemeldet werden muss, um nicht als Schwarzarbeit zu gelten.
Der Babysitter ist beim Anmelden über die Minijobzentrale automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Abgaben, die bei einer Anmeldung anfallen, und die Kosten für die Kinderbetreuung selbst können Sie jährlich bis zu 4.000 € (Stand 2021) steuerlich geltend machen.
Die Minijob-Zentrale bietet Ihnen die unkomplizierte Anmeldung Ihrer Kinderfrau im Internet über das Haushaltscheckverfahren. Dieses wurde speziell für haushaltsnahe Dienstleistungen entwickelt.
Natürlich fallen mit einer offiziellen Anstellung auch zusätzliche Sozialversicherungsabgaben an. Diese sind jedoch durch den möglichen Steuernachlass überschaubar. Um einen konkreten Betrag zu erfahren, zögern sie nicht die Minijob-Zentrale zu kontaktieren.
Bildquellen (v.o.n.u.):
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Überarbeitet am: 20.08.2024