Kinderbetreuung absetzen

Kann man Babysitter steuerlich absetzen? Diese vor allem aus finanzieller Sicht relevante Frage werden sich nicht wenige Eltern stellen, die mit dem Gedanken spielen, ein Kindermädchen zu engagieren. Wir erklären im Folgenden, wie Sie in Deutschland Ihre private Kinderbetreuung absetzen können und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

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Als haushaltsnahe Dienstleisung absetzen

Zwei Drittel der Kosten absetzbar

Voraussetzungen: Vertrag und Zahlungsweise

Auch Betreuung durch Familienangehörige absetzbar

Absetzbare Kosten

Nicht absetzbare Kosten

Zusammenfassung

Kinderbeteuung von JOBRUF

Babysitter absetzen als haushaltsnahe Dienstleistung

Tatsächlich wurde 2006 das Gesetz zugunsten der Eltern so geändert, dass die Aufwendungen für die Kinderbetreuung als haushaltsnahe Dienstleistung – genauso übrigens wie die Kosten für eine Haushaltshilfe – abgesetzt werden können. Voraussetzung ist allerdings, dass das betreute Kind jünger als 14 Jahre alt ist.

Hierbei ist es unerheblich, ob Sie ihr Kind durch eine Tagesmutter, im Kindergarten oder anderweitig betreuen lassen. Die Kosten für die Kinderbetreuung absetzen können Sie selbst für Au-pair-Mädchen, Großeltern oder Bekannte.

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Zwei Drittel der Kosten für die Kinderbetreuung absetzen

Sie können zwei Drittel Ihrer Betreuungskosten mit bis zu 4.000 € jährlich geltend machen. Hierbei wird der Betrag jeweils für ein Kind gesehen. Wer also Aufwendungen in Höhe von 6.000 € zu Buche stehen hat, kann davon 4.000 € für Babysitting absetzen. Sind es beispielsweise 3.000 € Betreuungskosten, so sind davon wiederum zwei Drittel, sprich 2.000 €, abzugsfähig (alle Angaben Stand 2024).Babysitting absetzen kann sich lohnen

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Vertrag und Zahlungsnachweis als Voraussetzungen

Als Nachweis benötigen Sie einen Vertrag für die Kinderbetreuung, in welchem die Arbeitsbedingungen schriftlich festgehalten werden. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Entlohnung per Überweisung auszahlt wird, wenn Sie die Kinderbetreuung absetzen möchten – ein Kontoauszug oder Überweisungsträger reicht hierzu aus.

Eine Kopie des Vertrags sowie den Nachweis Ihrer Auszahlung reichen Sie als Anlage Ihrer Steuererklärung einfach am Jahresende beim Finanzamt ein und können sich – wenn alles korrekt ist – über Steuerrückzahlungen freuen.

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Auch Kinderbetreuung durch Familienangehörige absetzbar

Auch die Oma als Babysitter absetzenEbenfalls können Sie die Betreuung von Verwandten geltend machen – und so z.B. die Oma als Babysitter steuerlich absetzen. Auch hier gilt: Nachweise durch einen Vertrag und Überweisung der Lohnkosten müssen dem Finanzamt vorgelegt werden.

In diesem Fall ist jedoch besondere Sorgfalt gefragt, denn gerade Verträge mit Verwandten werden vom Fiskus genauestens beäugt. Achten Sie also darauf, dass der Vertrag mit Ihren Angehörigen einem Kontrakt mit einer externen Betreuungsperson entspricht. Als Gestaltungsvorlage können Sie auch unser Muster für einen Kinderbetreuungsvertrag verwenden.

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Welche Kosten lassen sich steuerlich absetzen?

  • Lohn- und Gehaltsauszahlungen für Babysitter
  • Honorar für selbstständige Babysitter oder Tagesmütter
  • Beiträge für Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Internate oder ähnliche Einrichtungen
  • Taschengeld für ein Au-Pair-Mädchen

Welche Kosten können nicht geltend gemacht werden?

  • Tanz-, Musik- oder Ballettunterricht
  • Beiträge zu Sportvereinen
  • Nachhilfe und Hausaufgabenbetreuung – außer Ihr Babysitter macht dies nebenbei
  • Klassenfahrten und private Freizeitaktivitäten
  • Spielzeug, Bücher etc.

Hinweis:
Ebenfalls nicht im Zuge der Kinderbetreuung absetzen können Sie Verpflegung oder Essensgeld im Kindergarten oder in der Schule.

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Das Absetzen von Babysitting kann sich lohnen

Wie Sie festgestellt haben, sind Ausgaben für Babysitting absetzbar, selbst wenn es sich um eine Betreuung von Familienangehörigen handelt. Hierbei gibt es jedoch einige Voraussetzungen, die zu beachten sind, wie beispielsweise eine schriftliche und vertragliche Regelung und die Überweisung der Entlohnung, um einen Beleg bei Ihrem Finanzamt vorlegen zu können. Dieser geringe Aufwand lohnt sich jedoch, wenn man bedenkt, dass zwei Drittel der Betreuungskosten (max. 4.000 €) geltend gemacht werden können.

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Studenten von JOBRUF unterstützen Sie gerne

Jetzt, wo Sie wissen, dass Sie die Kosten für den Babysitter von der Steuer absetzen können, spielen Sie bestimmt noch mehr mit dem Gedanken, Ihr Kind zeitweise mit einer Nanny alleine zu lassen.

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Bildquellen (v.o.n.u.)

© Dieter Schütz / PIXELIO
© fill / pixabay.com
© Nils Fabisch / PIXELIO

Veröffentlicht am: 24.07.2018
Überarbeitet am: 20.08.2024