Studienplatzklage
Heutzutage sind viele Studiengänge zulassungsbeschränkt und nicht jeder bekommt einen Platz. Hast du dich auch für einen solchen beworben, jedoch keine Zusage bekommen? Auch wenn die Enttäuschung darüber bisweilen groß ist, so ist das kein Grund aufzugeben.
Wir klären dich über die bestehenden Optionen auf und geben weitere Infos zu Ablauf und Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage.
Welche Möglichkeiten bestehen, wenn du keinen Studienplatz bekommst?
Leider gibt es viele beliebte Studiengänge, zu denen nur eine gewisse Anzahl an Bewerbern zugelassen wird, nicht nur die üblichen Verdächtigen mit hohem NC wie Medizin, Jura und Psychologie. Deshalb ist es gerade in solchen Studiengängen nicht unwahrscheinlich, eine Absage zu erhalten.
Jedoch hast du die Möglichkeit, dich an einer anderen Hochschule – eventuell auch im Ausland – für Ihren Wunschstudiengang zu bewerben. Oder du wartest einfach ein Semester: Überbrücke die Wartezeit beispielsweise mit einem Freiwilligen Sozialen Jahr, Auslandspraktikum oder Studentenjob von JOBRUF.
Auch die Entscheidung für ein anderes Studium ist eine Alternative. Als letzte Option kannst du einen Studienplatz selbst einklagen. Dazu solltest du einen entsprechend spezialisierten Anwalt einschalten, z. B. Heinze Rechtsanwälte. Mit dieser Lösung erreichst du ggf., direkt im nächsten Semester mit deinem Wunschstudium zu beginnen.
Studienplatz selbst einklagen: Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist unter § 12 festgehalten, dass jeder Bürger das Recht auf freie Wahl des Ausbildungs- und Arbeitsplatzes hat. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Hochschulen keine Voraussetzungen für einen Studienplatz vorgeben dürfen.
So ist zum Beispiel in der Regel an einer Universität die allgemeine Hochschulreife (besser bekannt als Abitur) Pflicht. Hast du einen Studienplatz zugewiesen bekommen, der sich nicht an deinem Wunschort befindet, ist es weniger sinnvoll, dagegen vorzugehen – unter diesen Umständen ist die Suche nach einem Tauschpartner meist erfolgsversprechender.
Des Weiteren kannst du nur einen Studienplatz einklagen, wenn du deine Bewerbung sowohl vollständig als auch fristgerecht ohne Formfehler eingereicht hast. Wartesemester oder Abiturnote haben bei der Klage kein Gewicht.
Mit einer Studienplatzklage kannst du den Numerus clausus (NC) umgehen, da ein anderer Sachverhalt behandelt wird: Die Hochschule muss begründen, weshalb nicht genug Kapazitäten für weitere Bewerber vorhanden sind. Kann sie das nicht, werden die Plätze an die Kläger verteilt – der NC spielt hierfür keine Rolle.
Welche Fristen gelten für eine Studienplatzklage? Wie ist der Ablauf?
Essentiell für den Erfolg ist, dass du rechtzeitig die nötigen Schritte einleitest. Je nach Bundesland gelten für die Einreichung der Studienplatzklage verschiedene Fristen:
Bundesland | Einreichfrist der Studienplatzklage |
---|---|
Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, |
15.07. (WS), 15.01. (SS) |
Hessen | 01.09. (WS), 01.03. (SS) |
Bremen | 10.09. (WS), 10.03. (SS) |
Nordrhein-Westfalen | 01.10. (WS), 01.04. (SS) |
Saarland, Niedersachsen | 15.10. (WS), 15.04. (SS) |
Quelle: studienplatz-klage.de, Stand 2023
Setze dich zunächst mit einem Anwalt in Verbindung. Optimal ist es, wenn dieser sich erfolgreich auf Studienplatzklagen spezialisiert hat und somit viele Erfahrungen mitbringt. Reiche dann den sog. Antrag auf außerkapazitäre Zulassung zu deinem Wunschstudiengang bei der jeweiligen Hochschule ein.
Meist wird diesem nicht stattgegeben. Deshalb leitet der Jurist parallel das Eilverfahren bei den zuständigen Verwaltungsgerichten ein. Begründung für die Klage ist, dass der Hochschule Kapazitäten für weitere Studenten zur Verfügung stehen.
Kann diese das nicht widerlegen, gewinnt der Antragssteller und erhält somit seinen Studienplatz. In manchen Fällen gibt es gleich mehrere Kläger. Dann muss das Losverfahren über die Vergabe entscheiden.
Wie hoch sind die Erfolgschancen für eine Studienplatzklage?
Eine Garantie auf einen Gewinn des Verfahrens haben Sie leider nicht. Jedoch liegt die Erfolgschance bei Studiengängen außerhalb der Medizin bei etwa 90 %.
Im Bereich der ärztlichen Wissenschaft kannst du mit einer Erfolgsquote von 50 bis 70 % rechnen. Jedoch solltest du diese Hochrechnungen nicht pauschalisieren. Kläre deinen individuellen Fall am besten mit einem Anwalt ab. Dann kannst du für dich entscheiden, ob für dich eine Studienplatzklage infrage kommt.
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Überarbeitet am: 02.03.2023