Wohngeld für Studenten
Wohngeld für Studenten zu beantragen kann helfen, das Studium zu finanzieren, wird allerdings nur in Ausnahmefällen gewährt. Aus welchem Grund das so ist und unter welchen Voraussetzungen ein Antrag für Studierende dennoch erfolgversprechend ist, erklären wir hier. Darüber hinaus beschäftigen wir uns noch mit dem Einfluss von Miete und Einkommen sowie gehen auf Besonderheiten beim Zusammenleben mit Angehörigen, dem Partner und Mitbewohnern in einer WG ein.
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Bafög-Berechtige gehen leer aus
Wohngeldanspruch trotz Bafög in diesen Fällen
Miete nur bis zu einer bestimmten Höhe bezuschusst
Maximale und minimale Einkommensgrenzen
Beantragung bei der Wohngeldbehörde
Bafög-Berechtigte gehen leer aus
Die schlechte Nachricht vorneweg: In der Regel ist Wohngeld für Studenten nur ohne Bafög-Anspruch möglich. Heißt: Wer Bafög-berechtigt ist – unabhängig davon, ob die Unterstützung tatsächlich bezogen wird oder nicht –, kann als Student kein Wohngeld beantragen. Das liegt daran, dass das Bafög schon einen Wohngeldsatz enthält, welcher zumindest theoretisch seitens des Berechtigten in Anspruch genommen werden kann.
Kein Recht auf Bafög für Studenten – und damit im Umkehrschluss Wohngeldanspruch – besteht in folgenden Fällen:
- Älter als 30 Jahre, bei Masterstudiengängen als 35 (§ 10 Absatz 2 Bafög)
- Das Studium erfolgt in Teilzeit (§ 2 Absatz 5 Bafög)
- Es besteht bereits eine Förderung von einem Begabtenförderungswerk durch ein Stipendium
- Wechsel der Fachrichtung ohne wichtigen Grund nach Beginn des 4. Semesters (§ 7 Absatz 3 Bafög)
- Ein Urlaubssemester wurde eingelegt
- Die Leistungsnachweise wurden nicht oder nicht rechtzeitig erbracht (§ 48 Absatz 1 Bafög)
- Die Förderungshöchstdauer wurde überschritten (§ 15 Absatz 2 Bafög)
- Die Ausbildungsstätte ist nicht staatlich oder staatlich anerkannt (§ 2 Bafög); einen Überblick über alle anerkannten Bildungsstätten kann man sich mithilfe der Hochschulsuche des Hochschulkompasses verschaffen
- Es handelt sich um ein Zweitstudium, welches wegen mangelnder Voraussetzungen nicht durch Bafög gefördert wird
Als Student Wohngeldanspruch trotz Bafög in diesen Fällen
Es gibt allerdings einige Fälle, in denen ein Antrag auf Wohngeld für Studenten auch mit Bafög-Anspruch erfolgversprechend ist:
1. Bafög wird als Bankdarlehen bezogen
Seit dem 01.01.2009 können Studierende einen Antrag auf Wohngeld stellen, die Bafög vollständig als Bankdarlehen erhalten. Dies ist z. B. häufig der Fall, wenn eine Studienabschlusshilfe bezogen oder Bafög für ein Zweitstudium (nicht Master) in Anspruch genommen wird. Auch nach einem zweiten Fachrichtungswechsel und der Überschreitung der Höchstförderungszeit ersetzen Bankdarlehen in der Regel die staatlichen Zuschüsse.
2. Zusammenleben mit Angehörigen und Partnern ohne Bafög-Anspruch
Ein weiterer Ausnahmefall ist das Zusammenleben in einem Haushalt mit Familienangehörigen oder auch dem Partner. Sollte ein Mitglied im Haushalt keinen Anspruch auf Bafög, Ausbildungsgeld oder Berufsausbildungsbeihilfe haben, besteht auch die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch Wohngeld für Studenten – z.B. beim gemeinsamen Wohnen mit Kind, Ehegatten, Geschwistern oder auch Freund/in.
Voraussetzung ist, dass neben der Wohn- auch eine gemeinsame Wirtschaftsgemeinschaft gebildet wird und Haushaltsmitglieder nicht andere Sozialleistungen beziehen (z.B. ALG 2, Sozialhilfe oder Sozialgeld), die einen Wohngeldanteil enthalten.
Das gilt übrigens auch, wenn Studierende noch im elterlichen Haushalt wohnen. Die Bedingung, dass bereits kein Wohnkostenzuschuss durch Bafög oder andere Sozialleistungen bereits bezogen wird, gilt hier ebenfalls.
Hinweis:
WGs zählen nicht als gemeinsame Wirtschaftseinheit. In diesem Fall wird der Anspruch auf Wohngeld für Studenten für jeden Bewohner getrennt beurteilt. Der- bzw. diejenige, die/der die staatliche Unterstützung beantragen möchte, sollte allerdings als Haupt-, Neben- oder auch Untermieter im Mietvertrag auftauchen.
3. Wohngeld für ausländische Studenten
Ausländische Studierende mit einer begrenzten Aufenthaltsdauer sind nicht Bafög-berechtigt, daher können auch sie Wohngeld beantragen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Es darf keine schon bestehende Förderung, wie z. B. ein Stipendium, vorliegen. Zudem muss nachgewiesen werden, dass eine auf Dauer angelegte Trennung vom Elternhaushalt besteht. Ist dies beides der Fall, kann Wohngeld für ausländische Studenten in Anspruch genommen werden.
Miete nur bis zu einer bestimmten Höhe bezuschusst
Bis zu welcher Höhe die Miete bezuschusst wird, ist zum einen abhängig von den im Haushalt lebenden gemeinsam wirtschaftenden Personen. Je mehr Personen dem Haushalt angehören, desto höher ist der Anteil der Miete, der als Berechnungsgrundlage verwendet wird. Zur Miete zählen auch Wasserkosten, Müllbeseitigung und Treppenbeleuchtung, jedoch nicht die Kosten zentraler Heizungs- und Warmwasseranlagen oder Fernwärme. Im Falle einer WG gilt: Jeder Bewohner wird separat beurteilt. Die Höhe des Mietanteils richtet sich nach dem Anteil der genutzten Wohnfläche der einzelnen Person.
Zum anderen ist die Mietstufe des entsprechenden Wohnorts relevant. Es existieren deren sechs. In Stufe 1 fallen Städte mit vergleichsweise geringer Miethöhe (z.B. Kleinstädte). Typische Studentenstädte wie Köln, Hamburg (beide Stufe 5) und München (Stufe 6) werden aufgrund der durchschnittlich höheren Mieten auch dementsprechend anders eingestuft. Studierende in diesen Städten können mit höheren Zuwendungen rechnen.
Hinweis:
Fällt die Miete höher aus als der maximal bezuschusste Betrag, ist dies nicht gleichbedeutend mit einem Verlust des Wohngeldanspruchs als Student. In diesem Fall wird lediglich der Teil der Miete bis zum entsprechenden Grenzbetrag in die Berechnung einbezogen.
Maximale und minimale Einkommensgrenzen gelten beim Wohngeld für Studierende
Das Wohngeld für Studierende ist neben dem Bafög-Anspruch auch abhängig vom Gesamtnettoeinkommen der wohngeldberechtigten, gemeinsam wirtschaftenden Personen in einem Haushalt. Die Maximalsätze richten sich dabei ebenfalls nach der Mietstufe des jeweiligen Wohnortes. Für Studenten, die dual studieren, also auch eine Vergütung erhalten, gilt diese Regelung ebenfalls.
Da das Wohngeld lediglich als Zuschuss zur Miete verstanden wird und nicht der Finanzierung des kompletten Lebensunterhaltes dienen soll, wird für den Anspruch auch ein Mindesteinkommen vorausgesetzt. Hier sind allerdings nicht nur die Einkünfte relevant, die z.B. aus einem Midijob oder einer selbstständigen Tätigkeit als Student nachgewiesen werden können, sondern auch ein Darlehen oder der Verbrauch von Erspartem. Wohngeld für Studenten ganz ohne nachweisliches Einkommen ist nicht möglich.
Mit Überschreitung des Maximal- bzw. Unterschreitung des Minimaleinkommens erlischt als Student der Wohngeldanspruch komplett.
Aufschluss über die Grenzen des Gesamteinkommens genauso wie die verschiedenen Mietstufen geben die Wohngeldtabellen des BMI.
Beantragung bei der Wohngeldbehörde
Wer als Student wohngeldberechtigt ist, kann hierfür bei der Wohngeldbehörde der zuständigen Gemeinde-, Stadt-, Amts oder Kreisverwaltung einen Antrag stellen. Die Behörde ist oft an das jeweilige Bürgeramt angegliedert. Der Antrag gilt zunächst für ein Jahr gilt; anschließend muss dieser erneut gestellt werden. Für den Antrag wird ein Termin benötigt, zu welchem einige Unterlagen mitgebracht werden müssen.
Die wichtigsten Dokumente sind:
- Personalausweis
- Einkommensnachweis
- Studienbescheinigung
- Mietvertrag
Unser Tipp:
Am besten direkt bei der Terminvereinbarung nachfragen, welche Dokumente nötig sind. Das spart einen lästigen zweiten Behördengang.
Höhe des Wohngeldes online berechnen
Da die genaue Höhe des staatlichen Zuschusses von vielen Kriterien abhängt, lässt sich hier keine pauschale Angabe machen. Jedoch besteht online die Möglichkeit, mit einem speziellen Rechner schon einmal zu testen, ob überhaupt Wohngeldanspruch als Student besteht, und auszurechnen, wie hoch die staatlichen Zuwendungen in etwa ausfallen würden. Dies ist z.B. mit dem Wohngeldrechner des Landes NRW möglich.
Bildquellen (v.o.n.u.):
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Überarbeitet am: 31.08.2022