Midijob als Student
Ein Midijob ist für Studenten, die regelmäßig mehr verdienen möchten als in einem der beliebten 450-Euro-Minijobs, äußerst interessant – und zur Finanzierung des Studiums oft unumgänglich. Wir stellen diese Beschäftigungsform vor und erklären, unter welchen Voraussetzungen sich ein 850-Euro-Job besonders für Studierende lohnt.
Schnellnavigation
Sozialversicherungsbeiträge in der Gleitzone
Abgaben bei den Sozialversicherungen
Beitragspflicht in der Rentenversicherung
Steuerfreiheit in Klasse 1-4
Abzüge bei Kindergeld und Bafög
Sozialversicherungsbeiträge in der Gleitzone
Die sog. Gleitzone (Verdienst: 450,01 - 1300 € monatlich, Stand 2021) fungiert sozusagen als Übergangsbereich zwischen einer geringfügigen und einer voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Vollzeit. Midijobber sind zwar auch in allen Sozialversicherungszweigen (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) beitragspflichtig, profitieren aber von reduzierten Sätzen.
Die Beitragshöhe richtet sich dabei nach dem Verdienst. Arbeitnehmer, die 500 € monatlich verdienen, zahlen prozentual geringere Beiträge als Beschäftigte, die ein Monatseinkommen von 840 € aufweisen. Erst ab 1300 € müssen volle Abgaben gezahlt werden. Aus den Beiträgen ergibt sich – genau wie bei sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigungen – ein Leistungsanspruch für den Arbeitnehmer.
Als Werkstudent keine Abgaben für die meisten Sozialversicherungen
Viele Studierende profitieren bei der Arbeit als 850-Euro-Jobber vom Werkstudentenprivileg. Wer ordentlich immatrikuliert ist, in Vollzeit studiert und während des Semesters max. 20 Std./Woche jobbt, kann bei Übernahme eines Midijobs als Student weiterhin regulär in der Krankenversicherung für Studierende Mitglied bleiben (wer über die Eltern familienversichert ist, darf nur bis 470 € im Monat – bei einem Minijob bis 450 € – verdienen, Stand: 01/2021). In diesem Fall entfällt die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer, was aber gleichzeitig bedeutet, dass alleine aus dem Arbeitsverhältnis kein Leistungsanspruch entsteht.
Komplett beitragsfrei, aber auch ohne Leistungsanspruch bleiben Studenten ebenfalls in den Zweigen der Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) können Absolventen aber trotzdem beziehen, wenn im Anschluss an das Studium nicht direkt eine Tätigkeit in Aussicht ist.
Beitragspflicht in der Rentenversicherung
Rentenversicherungspflicht besteht dagegen immer für Midijobber – unabhängig davon, ob diese als Werkstudent eingestuft werden oder nicht. Hier findet die oben beschriebene Gleitzonenregelung Anwendung. Durch die Rentenversicherungsbeiträge werden volle Beitragszeiten sowie die Möglichkeit zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation erworben – gerade für Studenten, die schon im Studium etwas für die Altersvorsorge tun möchten, ist ein Midijob also eine interessante Option.
Zur besseren Veranschaulichung hier eine Übersicht der gestaffelten Rentenversicherungsbeiträge:
Höhe Verdienst brutto | Effektiver Beitrag Rentenversicherung | Ersparnis ggü. dem vollen Beitrag |
---|---|---|
450,01 € | 21,33 € | 20,52 € |
500,00 € | 28,54 € | 17,96 € |
550,00 € | 35,75 € | 15,40 € |
600,00 € | 42,96 € | 12,84 € |
650,00 € | 50,19 € | 10,26 € |
700,00 € | 57,40 € | 7,70 € |
750,00 € | 64,61 € | 5,14 € |
800,00 € | 71,84 € | 2,56 € |
850,00 € | 79,05 € | 0,00 € |
Stand 01/2019
Achtung:
Wer mehrere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen ausübt, muss den Verdienst aus allen Beschäftigungen zusammenrechnen. Übersteigt dieser 850 €, finden die geringeren Beitragssätze der Gleitzone keine Anwendung.
Steuerfreiheit in Steuerklassen 1-4
Wird ein 850-Euro-Job als Student aufgenommen, ist es in jedem Fall nötig, dem Arbeitgeber die Steueridentifikationsnummer mitzuteilen, so dass die Höhe des Einkommens an das zuständige Finanzamt übermittelt werden kann. Das funktioniert mittlerweile vollständig elektronisch – eine Lohnsteuerkarte in Papierform gibt es nicht mehr.
Dazu sollte man wissen: Jeder Midijob ist lohnsteuerpflichtig. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass auch tatsächlich Steuern vom Einkommen abgeführt werden – ob das der Fall ist, ist im Endeffekt abhängig von der Lohnsteuerklasse. Die meisten Studierenden werden in die Steuerklassen 1-4 eingestuft. In diesem Fall gilt: Der Verdienst aus einem Midijob als Student ist nicht so hoch, dass Steuer abgeführt wird. Nur Verheirate, die in die Steuerklasse 5 eingruppiert werden, müssen mit Abzügen rechnen.
Abzüge beim Kindergeld möglich, beim Bafög nötig
Studierende mit Anspruch auf Kindergeld können ohne Einkommensgrenze arbeiten. Die einzige Bedingung ist, dass die Tätigkeit weniger als 20 Stunden pro Woche ausgeübt wird. Andernfalls ist je nach Umfang der darüber hinausgehenden Arbeitszeit stufenweise mit Abzügen zu rechnen.
Beim Bafög für Studenten kommt eine Grenze von 5.400 € (Stand 2021) Jahreseinkommen zum Tragen. Alles, was durch die Beschäftigung darüber hinaus verdient wird, wird in entsprechender Höhe vom Bafög abgezogen. Da das max. Jahreseinkommen einem durchschnittlichen Monatsverdienst von 450 € entspricht – und damit auf jeden Fall unter dem Bereich der Gleitzone liegt – muss bei einem Midijob ein Student in der Regel mit Abzügen rechnen. Im Einzelfall lohnt es sich, genau zu überlegen, ob sich die Tätigkeit unter diesen Voraussetzungen wirklich rentiert.
Studentenjobs bei JOBRUF finden
Befindest du dich noch auf der Suche nach einer passenden Tätigkeit, findest du bei JOBRUF viele interessante Angebote – auch lukrative Midijobs für Studenten in unterschiedlichen Bereichen. Melde dich noch heute an und profitiere von unserem großen Auftraggeberpool. Die Nutzung unseres Portals ist für dich natürlich vollkommen kostenlos!
Jetzt passende Studentenjobs finden
Antworten auf häufige Fragen
Die sog. Gleitzone (Verdienst: 450,01 - 1300 € monatlich, Stand 2021) fungiert sozusagen als Übergangsbereich zwischen einer geringfügigen und einer voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Vollzeit. Midijobber sind zwar auch in allen Sozialversicherungszweigen (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) beitragspflichtig, profitieren aber von reduzierten Sätzen.
Die Beitragshöhe richtet sich dabei nach dem Verdienst. Arbeitnehmer, die 500 € monatlich verdienen, zahlen prozentual geringere Beiträge als Beschäftigte, die ein Monatseinkommen von 840 € aufweisen. Erst ab 1300 € müssen volle Abgaben gezahlt werden.
Rentenversicherungspflicht besteht dagegen immer für Midijobber – unabhängig davon, ob diese als Werkstudent eingestuft werden oder nicht. Hier findet die oben beschriebene Gleitzonenregelung Anwendung.
Jeder Midijob ist lohnsteuerpflichtig. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass auch tatsächlich Steuern vom Einkommen abgeführt werden – ob das der Fall ist, ist im Endeffekt abhängig von der Lohnsteuerklasse. Die meisten Studierenden werden in die Steuerklassen 1-4 eingestuft. In diesem Fall gilt: Der Verdienst aus einem Midijob als Student ist nicht so hoch, dass Steuer abgeführt wird. Nur Verheirate, die in die Steuerklasse 5 eingruppiert werden, müssen mit Abzügen rechnen.
Studierende mit Anspruch auf Kindergeld können ohne Einkommensgrenze arbeiten. Die einzige Bedingung ist, dass die Tätigkeit weniger als 20 Stunden pro Woche ausgeübt wird. Andernfalls ist je nach Umfang der darüber hinausgehenden Arbeitszeit stufenweise mit Abzügen zu rechnen.
Beim Bafög für Studenten kommt eine Grenze von 5.400 € (Stand 2021) Jahreseinkommen zum Tragen. Alles, was durch die Beschäftigung darüber hinaus verdient wird, wird in entsprechender Höhe vom Bafög abgezogen.
Bildquellen (v.o.n.u.):
© "Mac" by Financial Times photos is licensed under CC BY 2.0 (size changed)
(Apple, the Apple Logo and Macbook are trademarks of Apple Inc., registered in Germany and other countries)
© rawpixel.com / unsplash.com
© "CaLcuLaTor" by Sykez Tom is licensed under CC BY-ND 2.0
Überarbeitet am: 10.02.2021