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Aktualisiert: 18.03.2025

Haushaltshilfe anmelden

Verfasst von der JOBRUF-Redaktion

In Deutschland müssen alle Arbeitgeber Ihre Haushaltshilfe anmelden. Dies gilt nicht nur für Gewerbetreibende, sondern auch für Privatpersonen. Doch der bürokratische Aufwand hierfür hält sich zum Glück in Grenzen. Zudem verhindert die Anmeldung der Haushaltshilfe Schwarzarbeit und sichert Ihre Putzkraft in den meisten Fällen auch gegen Unfälle ab.

Abhängig vom Arbeitsumfang haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre Putzfrau anmelden zu können. Wir zeigen Ihnen, welche Variante für Sie in Frage kommt und was es alles zu beachten gibt.

Hinweis:
Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Artikel auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Es wird die weibliche Form verwendet, wobei alle Geschlechter gleichermaßen gemeint sind.

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556-Euro-Job anmelden

Kurzfristige Beschäftigung anmelden

Teilzeitjob anmelden

Vorteile einer Anmeldung

Mindestlohn für Putzhilfen

Putzfrau bei JOBRUF finden

Möglichkeit 1: Putzfrau anmelden als 556-Euro-Minijob

Über die Minijob-Zentrale (ehemals „Bundesknappschaft“ oder auch „Knappschaft“ genannt) können Sie Ihre Putzfrau für den Privathaushalt anmelden, sofern diese nicht mehr als 556 €/Monat verdient (Stand: 2025). Dies ist dann der Fall, wenn Ihre Reinigungskraft regelmäßig für wenige Stunden haushaltsnahe Dienstleistungen übernimmt.

Einen haushaltsnahen Minijob melden Sie über das sogenannte Haushaltsscheck-Verfahren an. An die Minijob-Zentrale zahlen Sie als Arbeitgeber geringe Abgaben für die Unfallversicherung, Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung und Umlagen als Ausgleich für Aufwendungen bei Krankheit und Schwangerschaft bzw. Mutterschutz der Putzkraft.

Beispielrechnung:
Falls Sie eine Putzfrau über das Haushaltsscheck-Verfahren anstellen und diese 250 €/Monat verdient, kommen Abgaben von rund 40 bis 50 €/Monat hinzu. Insgesamt müssen Sie also mit einer monatlichen Belastung von 290 bis 300 € € rechnen (Stand: 2025).  Über den Haushaltsscheck-Rechner können Sie Ihre Abgaben anhand des konkreten Arbeitslohns Ihrer Haushaltshilfe berechnen.

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Möglichkeit 2: Kurzfristige Beschäftigung (70-Tage-Regelung)

Falls Sie nicht regelmäßigen Bedarf haben, sondern vielmehr zeitlich befristet eine Unterstützung benötigen, ist über die sogenannte „kurzfristige Beschäftigung“ eine Haushaltshilfe einstellen. Dies ist zum Beispiel bei vorrübergehender Krankheit, beruflichen Belastungen oder in den letzten Schwangerschaftswochen der Fall.

Diese Variante ist allerdings nur möglich, wenn die Beschäftigung bereits zu Beginn auf maximal 70 Arbeitstage im Jahr begrenzt ist (Stand: 2025). Die Reinigungskraft darf in diesem Zeitraum auch mehr als 556 €/Monat verdienen. Über die Minijob-Zentrale können Sie auch für solche kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisse Ihre Putzfrau legal anmelden.

Bei der kurzfristigen Beschäftigung fallen für den Arbeitgeber keine Sozialversicherungsabgaben an. Lediglich die Umlagen U1, U2 und U3 (Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz Ausgleich, Insolvenzgeldumlage) werden gezahlt, was 1,45 % des Bruttolohns ausmacht (Stand: 2025).

Beispielrechnung: 
Ihre Putzkraft verdient monatlisch 600 € in Ihrem Haushalt. Zuzüglich der Umlagen müssen Sie mit einer Belastung von 608,70 €/Monat rechnen (600/100 x 1,45= 608,04 €. Alle Angaben Stand: 2025). 

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Möglichkeit 3: Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit (Teilzeitjob)

Putzfrau putzt FensterWenn Sie Ihre Haushaltshilfe über 556 € anmelden möchten, geht dies nicht mehr über die Minijobzentrale. Wenn Ihre Putzhilfe dauerhaft und regelmäßig mehr verdient, müssen Sie die Kraft im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit im Privathaushalt anmelden.

Für die Anmeldung schließen Sie einen Arbeitsvertrag mit Ihrer Reinigungskraft ab und übermitteln Ihrem Steuerberater die Steueridentifikationsnummer Ihrer Haushaltshilfe. Nur so kann Ihr Steuerberater die monatliche Lohnsteuer korrekt berechnen.

Außerdem müssen Sie als privater Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der jeweiligen Krankenkasse anmelden und den Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung tragen. Zusätzlich dazu zahlen Sie jeweils die Hälfte der Beiträge für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

Beispielrechnung: 
Ihre Putzkraft verdient regelmäßig 700 €/Monat. Sofern der Arbeitnehmer die Steuerklasse 1 hat, fallen zusätzlich Abgaben zur Sozialversicherung in Höhe von 160,57 €/Monat an. Die Gesamtbelastung liegt also bei 860,57 € monatlich (Stand: 2020)  Zur Berechnung der Abgaben steht Ihnen auch der Gehaltsrechner für Arbeitgeber zur Verfügung.

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Putzfrau anmelden: Keine Nachteile, nur Vorteile

Viele Privatperson scheuen den vermeintlichen Aufwand einer legalen Beschäftigung, dabei gibt es eigentlich nur Vorteile und keine Nachteile, wenn Sie Ihre Putzfrau anmelden.

Zunächst einmal stellen Sie mit einer ordnungsgemäßen Anmeldung sicher, dass es sich um ein legales Arbeitsverhältnis handelt. Somit leisten Sie einen aktiven Beitrag zur Begrenzung der Schwarzarbeit.

Ein weiterer Vorteil ist der Versicherungsschutz. Stellen Sie sich einmal vor, Ihre Putzhilfe rutscht auf dem nassen Boden aus oder fällt beim Staub wischen oder Fensterputzen von der Leiter und verletzt sich dabei ernsthaft. Wenn Sie Ihre Haushaltshilfe im Vorfeld über die Minijob-Zentrale versichern bzw. sozialversicherungspflichtig beschäftigen, greift dann die Unfallversicherung. Sie selbst haften demnach nicht und müssen nicht für die Behandlungskosten aufkommen.

Unser Tipp:
Bis zu 20 % Ihrer Aufwendungen (nicht mehr als 4000 € pro Jahr)  für die Beschäftigung Ihrer Haushaltshilfe im Rahmen eines Minijobs oder einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit können Sie jährlich Ihre Haushaltshilfe steuerlich absetzen (Stand: 2025). Geben Sie Ihre Kosten einfach in der Zeile 4 (Anlage Haushaltsnahe Dienstleistunge) in Ihrer Steuererklärung an.

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Gesetzlicher Mindestlohn auch für private Arbeitgeber bindend

Die Höhe des Stundenlohns erfolgt in direkter Absprache zwischen Ihnen und Ihrer Haushaltshilfe, allerdings sollten Sie beachten, dass auch für Sie als privater Arbeitgeber der gesetzliche Mindestlohn von derzeitig 12,82 €/Std. in Deutschland (Stand 2025) bindend ist.

Die durchschnittlichen Kosten für eine Putzfrau liegt jedoch zwischen 10,45 und 12 €/Std. – abhängig vom Einsatzort und den Aufgaben.

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