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Aktualisiert: 02.07.2026

Gute Nachricht für alle, die sich Unterstützung im Haushalt holen: Sie können einen Teil der Kosten für Ihre Putzfrau von der Steuer absetzen und sich so 20 % Ihrer Aufwendungen zurückholen. Wie viel genau, hängt davon ab, wie Ihre Haushaltshilfe beschäftigt ist. Wir zeigen Ihnen die Höchstbeträge, wo Sie alles eintragen und worauf das Finanzamt achtet – Stand 2026.

Wie viel kann ich für meine Putzfrau von der Steuer absetzen?

Sie können 20 % Ihrer Kosten direkt von der Steuerschuld abziehen – das Finanzamt erstattet Ihnen also einen Teil der Ausgaben zurück. Wie hoch der jährliche Höchstbetrag ist, richtet sich nach der Art der Beschäftigung (Grundlage: § 35a EStG):

Haushaltshilfe steuerlich absetzen – Höchstbeträge 2026
Beschäftigungsart Absetzbar Höchstbetrag pro Jahr
Minijob (Haushaltsscheck) 20 % der Kosten 510 €
Sozialversicherungspflichtige Anstellung 20 % der Kosten 4.000 €
Selbstständiger Dienstleister / Putzfirma 20 % der Arbeitskosten 4.000 €

Voraussetzung ist in allen Fällen, dass Ihre Haushaltshilfe ordentlich angemeldet und der Lohn per Überweisung nachweisbar ist. Wie Sie Ihre Putzhilfe korrekt anmelden, lesen Sie im Ratgeber Haushaltshilfe anmelden.

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Putzhilfe als Minijob absetzen (bis 510 €)

Die meisten Haushalte beschäftigen ihre Reinigungskraft auf Minijob-Basis über das Haushaltsscheck-Verfahren. Für diese geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt erstattet Ihnen das Finanzamt 20 % der Gesamtaufwendungen zurück – maximal 510 € pro Jahr (§ 35a Abs. 1 EStG). Den Nachweis liefert die Jahresbescheinigung der Minijob-Zentrale.

Beispiel:
Ihre Putzhilfe kostet Sie inklusive Abgaben rund 200 €/Monat, also 2.400 € im Jahr. Davon setzen Sie 20 % = 480 € ab (unter dem Höchstbetrag von 510 €). Ihre tatsächlichen Kosten sinken damit auf 1.920 €.

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Sozialversicherungspflichtige Anstellung absetzen (bis 4.000 €)

Verdient Ihre Haushaltshilfe mehr als 603 €/Monat (2026), liegt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor – im Bereich von rund 603 € bis 2.000 €/Monat spricht man vom Midijob. Auch hier setzen Sie 20 % der Aufwendungen ab, allerdings mit einem deutlich höheren Höchstbetrag von 4.000 € pro Jahr.

Beispiel: Bei einem Monatslohn von 800 € zzgl. Arbeitgeberabgaben zahlen Sie rund 11.500 € im Jahr. Davon können Sie 20 % = etwa 2.300 € steuerlich geltend machen – das liegt noch unter dem Höchstbetrag von 4.000 €.

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Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen: Putzfirma & Dienstleister

Formular für die SteuererklärungBeauftragen Sie statt einer privaten Putzhilfe eine Putzfirma oder einen selbstständigen Dienstleister, zählt das zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Auch diese können Sie mit 20 % der Kosten absetzen – ebenfalls bis 4.000 € pro Jahr. Wichtig dabei:

  • Nur die Arbeitskosten (plus die darauf entfallende Mehrwertsteuer) sind absetzbar – Materialkosten nicht.
  • Die Rechnung muss Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen.
  • Die Zahlung muss per Überweisung auf das Firmenkonto erfolgen – keine Barzahlung.

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Wo trage ich die Haushaltshilfe in der Steuererklärung ein?

Haushaltsnahe Beschäftigungen und Dienstleistungen geben Sie in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ Ihrer Steuererklärung an. Dabei wird nach der Art der Beschäftigung unterschieden:

  • Minijob im Privathaushalt: Art der Tätigkeit und Gesamtaufwendungen in der Zeile für geringfügige Beschäftigungen eintragen.
  • Sozialversicherungspflichtige Anstellung oder Dienstleister: Aufwendungen in der Zeile für haushaltsnahe Dienstleistungen eintragen.

Da sich die Vordrucke von Jahr zu Jahr leicht ändern, hilft im Zweifel ein Blick in die Ausfüllhinweise oder eine kurze Rückfrage beim Finanzamt.

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Wichtig: Lohn immer überweisen – keine Barzahlung

Damit das Finanzamt Ihre Kosten anerkennt, müssen Sie den Lohn von Ihrem Konto auf ein Bankkonto überweisen. Nur dann dienen Kontoauszüge, die Jahresbescheinigung der Minijob-Zentrale, Lohnabrechnungen oder Rechnungen als Nachweis. Barzahlungen oder reine Quittungen werden von den meisten Finanzämtern nicht akzeptiert – so verschenken Sie durch einen reinen Formfehler schnell mehrere Hundert Euro im Jahr.

Tipp:
Belege müssen Sie der Steuererklärung nicht mehr beilegen. Seit 2018 gilt statt der Belegvorlage- nur noch die Belegvorhaltepflicht – das Finanzamt fordert Nachweise nur bei Bedarf an. Bewahren Sie sie daher gut auf.

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Putzhilfe bei JOBRUF finden

Sie suchen eine zuverlässige Putzkraft, die Ihr Zuhause sauber hält? Bei JOBRUF finden Sie geprüfte studentische Haushaltshilfen aus Ihrer Nähe – regelmäßig oder einmalig, ab 14 €/Std. So holen Sie sich Entlastung im Haushalt und sichern sich zugleich den Steuervorteil. Was eine Putzhilfe kostet, zeigt unser Ratgeber Putzfrau-Kosten.

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FAQ: Häufige Fragen

 

Sie setzen 20 % Ihrer Kosten ab. Der Höchstbetrag hängt von der Beschäftigungsart ab: beim Minijob über den Haushaltsscheck bis zu 510 € pro Jahr, bei einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung oder einem Dienstleister bis zu 4.000 € pro Jahr.

Nein. Das Finanzamt erkennt nur Kosten an, die nachweisbar und legal sind. Melden Sie Ihre Putzhilfe daher als Minijob über den Haushaltsscheck an und zahlen Sie den Lohn per Überweisung – so sichern Sie sich den Steuervorteil.

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeiten im oder rund um den Haushalt, die Sie an einen Dienstleister vergeben – etwa Reinigung durch eine Putzfirma. 20 % der Arbeitskosten sind absetzbar, bis zu 4.000 € pro Jahr. Materialkosten zählen nicht.

In der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“. Einen Minijob im Privathaushalt tragen Sie in der Zeile für geringfügige Beschäftigungen ein, eine sozialversicherungspflichtige Anstellung oder einen Dienstleister in der Zeile für haushaltsnahe Dienstleistungen.

Ja. Nur eine Überweisung auf ein Bankkonto gilt als Nachweis. Barzahlungen erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an. Belege müssen Sie seit 2018 nicht mehr einreichen, aber aufbewahren (Belegvorhaltepflicht).

 

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