Aktualisiert: 06.07.2026
Bevor eine Putzhilfe das erste Mal kommt, stellt sich die Frage: Was macht eine Putzhilfe eigentlich alles – und was darf sie (nicht)? Wir zeigen Ihnen, welche Aufgaben typischerweise dazugehören, wo die Grenzen liegen und worin sich eine private Putzhilfe von einer Haushaltshilfe der Krankenkasse oder einer Pflegekraft unterscheidet.
Putzhilfe, Haushaltshilfe oder Pflegekraft? Die Rollen im Überblick
Eine private Putzhilfe – oft auch Putzfrau, Haushaltshilfe oder Reinigungskraft genannt – übernimmt die Reinigung und leichte Hausarbeit in Ihrem Zuhause. Sie ist nicht zu verwechseln mit einer Haushaltshilfe der Krankenkasse oder einer Pflegekraft, die ganz andere Aufgaben haben. Diese Übersicht schafft Klarheit:
| Rolle | Wofür zuständig? | Wer bezahlt? |
|---|---|---|
| Putzhilfe / Putzfrau / Haushaltshilfe (privat) | Reinigung, Aufräumen, leichte Hausarbeit | Sie selbst (privat beschäftigt) |
| Haushaltshilfe der Krankenkasse (§ 38 SGB V) | Haushaltsführung bei Krankheit/nach Geburt, wenn keine andere Person im Haushalt hilft | Krankenkasse (auf Antrag) |
| Pflege- oder Betreuungskraft | Körperpflege, Betreuung, Unterstützung im Alltag bei Pflegebedarf | Pflegekasse / privat |
In diesem Ratgeber geht es um die privat beschäftigte Putzhilfe. Die Begriffe Putzfrau, Haushaltshilfe, Putzhilfe und Reinigungskraft meinen dabei dieselbe Tätigkeit und werden hier gleichbedeutend verwendet.
Nach obenWas macht eine Putzhilfe? Die typischen Aufgaben
Eine Putzhilfe – im Alltag oft Putzfrau genannt – kümmert sich um die regelmäßige Reinigung Ihrer Wohnung. Welche Aufgaben konkret dazugehören, legen Sie gemeinsam fest – die folgende Übersicht zeigt die typischen Tätigkeiten nach Bereich und wie oft sie üblicherweise anfallen:
| Bereich | Aufgaben | Häufigkeit |
|---|---|---|
| Wohn- & Schlafräume | Staubsaugen, Boden wischen, Staub wischen, Betten machen | wöchentlich |
| Küche | Arbeitsflächen, Spüle und Herd reinigen, Müll rausbringen | wöchentlich |
| Bad & WC | Waschbecken, Dusche/Wanne, Toilette, Spiegel und Fliesen putzen | wöchentlich |
| Wäsche | Wäsche waschen, aufhängen und bügeln (nach Absprache) | nach Bedarf |
| Seltenere Arbeiten | Fenster putzen, Schränke auswischen, hinter Möbeln saugen | monatlich / saisonal |
Am besten halten Sie die gewünschten Aufgaben von Beginn an schriftlich fest – so weiß Ihre Putzhilfe genau, was zu tun ist. Wie viel in einem Einsatz machbar ist, hängt von der Wohnungsgröße ab: In zwei bis drei Stunden lässt sich eine durchschnittliche Wohnung gründlich reinigen. Für große Wohnungen oder zusätzliche Aufgaben planen Sie besser mehr Zeit ein.
Tipp:
Die Putzhilfe bringt in der Regel keine eigenen Reinigungsmittel und Geräte mit. Stellen Sie Staubsauger, Wischmopp, Putzmittel und Lappen bereit – das spart Diskussionen und sorgt dafür, dass mit den richtigen Mitteln gearbeitet wird.
Was darf eine Putzhilfe – und was nicht?
Grundsätzlich dürfen Sie mit Ihrer Putzhilfe oder Putzfrau alle haushaltsnahen Reinigungs- und Hausarbeiten vereinbaren. Bei einigen Tätigkeiten lohnt sich aber ein zweiter Blick – teils aus Sicherheits-, teils aus Versicherungs- oder Zuständigkeitsgründen:
| Tätigkeit | Erlaubt? | Hinweis |
|---|---|---|
| Fenster putzen | ✔ ja | Bei einer privaten Putzhilfe unproblematisch. Nur bei absturzgefährdeten Fenstern in Höhe Vorsicht (siehe Leiter). |
| Wäsche waschen & bügeln | ✔ ja | Nach Absprache – zählt zur klassischen Hausarbeit. |
| Einkaufen & kochen | ✔ ja | Möglich, wenn vereinbart. Bringt oft einen höheren Stundenlohn mit sich. |
| Auf eine hohe Leiter steigen | ⚠ mit Vorsicht | Absturzgefahr – im Zweifel selbst erledigen oder eine sichere Trittleiter stellen. Bei Unfällen ist Versicherung ein Thema. |
| Kinderbetreuung | ✘ nein | Das ist Aufgabe einer Kinderbetreuung/Babysitter, nicht der Putzhilfe. |
| Körperpflege & Pflege | ✘ nein | Waschen, Anziehen, Medikamente – das darf nur eine Pflege-/Betreuungskraft (siehe unten). |
| Gefährliche/handwerkliche Arbeiten | ✘ nein | Elektro-, Dach- oder Gartenbaumarbeiten gehören nicht zur Reinigung. |
Der wichtigste Grundsatz: Legen Sie die Aufgaben vorab gemeinsam fest. Kommt es doch einmal zu einem Schaden, ist die Frage der Haftung entscheidend – Details dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zur Versicherung und Haftung einer Haushaltshilfe.
Nach obenAbgrenzung zur Pflege: Wo die Putzhilfe aufhört
Eine private Putzhilfe darf keine pflegerischen oder medizinischen Aufgaben übernehmen. Dazu zählen Körperpflege (Waschen, Anziehen), das Verabreichen von Medikamenten oder medizinische Handreichungen. Solche Tätigkeiten sind ausgebildeten Pflege- und Betreuungskräften vorbehalten.
Wenn Unterstützung im Haushalt aus gesundheitlichen Gründen nötig ist, gibt es andere Wege: Bei Krankheit oder nach einer Geburt übernimmt unter Umständen die Krankenkasse eine Haushaltshilfe (§ 38 SGB V), bei anerkanntem Pflegegrad hilft die Pflegekasse (etwa über den Entlastungsbetrag). Das ist ein anderes Leistungssystem als die private Putzhilfe – wenden Sie sich dafür direkt an Ihre Kranken- oder Pflegekasse.
Nach obenAufgaben richtig vereinbaren: Vertrag & Anmeldung
Damit von Anfang an klar ist, wer was macht, sollten Sie die Aufgaben Ihrer Putzhilfe schriftlich festhalten. Das beugt Missverständnissen vor und ist die Grundlage für ein zuverlässiges Arbeitsverhältnis:
- Aufgaben & Turnus festlegen: Welche Räume, welche Tätigkeiten, wie oft – am besten als kurze Liste.
- Arbeitsmittel klären: Sie stellen Geräte und Reinigungsmittel.
- Anmelden: Melden Sie Ihre Putzhilfe an – das ist Pflicht und sichert sie über die Unfallversicherung ab. Wie das geht, zeigt der Ratgeber Haushaltshilfe anmelden.
- Vergütung vereinbaren: Was eine Putzhilfe kostet und welcher Stundenlohn üblich ist, lesen Sie im Ratgeber was eine Putzfrau kostet.
Übrigens: Sie müssen vor dem Besuch der Putzhilfe nicht komplett aufräumen – ein grobes Wegräumen persönlicher Dinge reicht, damit die Kraft effizient putzen kann.
Nach obenPutzhilfe bei JOBRUF finden
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Nach obenFAQ: Häufige Fragen
Eine Putzhilfe übernimmt die Reinigung Ihrer Wohnung: Staubsaugen, Boden wischen, Staub wischen, Bad und Küche putzen sowie Müll entsorgen. Nach Absprache kommen Wäsche waschen, Bügeln oder Fensterputzen dazu. Welche Aufgaben genau dazugehören, legen Sie gemeinsam fest.
Eine private Putzhilfe darf keine pflegerischen oder medizinischen Aufgaben übernehmen (Körperpflege, Medikamente) – das ist Sache einer Pflegekraft. Auch Kinderbetreuung sowie gefährliche oder handwerkliche Arbeiten gehören nicht dazu. Bei Arbeiten auf hohen Leitern ist wegen der Absturzgefahr Vorsicht geboten.
Ja. Bei einer privat beschäftigten Putzhilfe ist Fensterputzen eine ganz normale Aufgabe. Vorsicht ist nur bei schwer erreichbaren Fenstern geboten, für die eine hohe Leiter nötig wäre – hier steht die Sicherheit über der Sauberkeit.
Im Alltag meinen beide Begriffe dasselbe: eine Kraft, die privat Reinigung und leichte Hausarbeit übernimmt. Anders ist nur die Haushaltshilfe der Krankenkasse (§ 38 SGB V), die bei Krankheit gewährt wird – das ist eine Sozialleistung, keine privat gebuchte Putzhilfe.
In zwei bis drei Stunden lässt sich eine durchschnittliche Wohnung gründlich reinigen – also Boden, Bad, Küche und Staubwischen. Für große Wohnungen oder Zusatzaufgaben wie Wäsche oder Fenster sollten Sie mehr Zeit einplanen.
Komplett aufräumen müssen Sie nicht. Es hilft aber, persönliche Dinge und gröberen Kram vorher wegzuräumen, damit die Putzhilfe ihre Zeit voll fürs Reinigen nutzen kann statt fürs Sortieren.
In der Regel nicht. Als Auftraggeber stellen Sie Geräte und Reinigungsmittel – also Staubsauger, Wischmopp, Putzmittel und Lappen. So wird mit den Mitteln gearbeitet, die Sie für Ihre Oberflächen möchten.
Ja, wenn Sie das vereinbaren. Kochen und Einkaufen zählen zur haushaltsnahen Unterstützung. Da es über die reine Reinigung hinausgeht, ist dafür oft ein etwas höherer Stundenlohn üblich.
Bildquellen (v.o.n.u.):
© KI-generiert (Google Gemini)
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