Ist Nachhilfe steuerlich absetzbar?
Viele Eltern stellen sich die Frage, ob die Kosten für Nachhilfe steuerlich absetzbar sind. Da die Aufwendungen für das eigene Kind je nach Zeitraum des Unterrichts und Qualifikation der Lehrer sehr hoch ausfallen können, ist diese Information aus finanzieller Sicht nicht ganz unberechtigt. Aus diesem Grund haben wir uns einmal näher mit der Thematik beschäftigt.
Schnellnavigation
Steuerlich absetzen in der Regel nicht möglich
Berufsbedingter Umzug (Ausnahme 1)
Medizinische Gründe (Ausnahme 2)
Nachhilfe steuerlich absetzen in der Regel nicht möglich
In der Regel lässt sich leider nicht die Nachhilfe steuerlich absetzen, denn die hierfür anfallenden Kosten fallen im Steuerrecht unter Aufwendungen der privaten Lebensführung und zählen nicht zur Kinderbetreuung – diese kann wiederum in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Zudem sind Kosten, die während der Schulzeit für den Nachwuchs anfallen, laut den Gesetzgebern mit dem Kindergeld beziehungsweise dem Kinderfreibetrag abgegolten. Hierunter fallen neben den Nachhilfekosten zum Beispiel auch solche für Klassenfahrten oder Schulmaterialien.
Dennoch gibt zwei Ausnahmefälle, die eine Steuerberücksichtigung erlauben:
Ausnahme 1: Bei berufsbedingtem Umzug
Der erste Ausnahmefall wird durch einen beruflich bedingten Umzug hervorgerufen. Hierbei ist es häufig der Fall, dass an der neuen Schule andere Leistungsanforderungen herrschen oder die Schüler im Lernstoff bereits weiter fortgeschritten sind. Besonders gravierend können die Probleme bei einem Umzug in ein anderes Bundesland ausfallen, da jedes Bundesland einen eigenen Lehrplan und somit abweichende Lehrinhalte aufweist.
Muss in einem solchen Fall eine Lernhilfe in Anspruch genommen werden, kann diese unter den Werbungskosten in der Anlage N (bis zu einer Höhe von 2.066 €; Stand 2020) geltend gemacht werden.
Ausnahme 2: Aus medizinischen Gründen
Die zweite Ausnahme tritt ein, wenn der Zusatzunterricht aus medizinischen Gründen in Anspruch genommen werden muss. Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn Legasthenie bei Kindern diagnostiziert wurde.
Für Schüler mit Legasthenie ist seit dem Jahr 2000 Nachhilfe steuerlich absetzbar, und zwar als „außergewöhnliche Belastung“. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Überschreitung des als „zumutbare Eigenbelastung“ angesetzten Betrages, welcher je nach Situation der Familie (Höhe des Einkommens, Familienstand und Anzahl der Kinder) zwischen 1 und 7 % des zu versteuernden Einkommens liegt (Stand 2024).
Unter diesem Gesichtspunkt kann es sinnvoll sein, neben den Aufwendungen für die Nachhilfe möglichst hohe Kosten für andere außergewöhnliche Belastungen (z.B. Medikamenten- und Arztkosten, die nicht von der Krankenkasse erstattet werden) bei der Steuer geltend zu machen.
Achtung:
Damit einer der genannten Ausnahmefälle in Kraft treten kann, ist es ganz wichtig, entsprechende Belege (z. B. ein Attest oder eine Bescheinigung von Arbeitgeber, dass der Umzug aus beruflichen Gründen vollzogen wird) aufzubewahren! Denn ohne die Vorlage beim Finanzamt können Sie nicht den Nachhilfeunterricht steuerlich absetzen. Darüber hinaus sollten Sie auch den geschlossenen Vertrag mit dem Nachhilfelehrer oder Institut beilegen.
Nachhilfe bei JOBRUF finden
Egal, ob die Nachhilfe abgesetzt werden kann oder nicht: Manchmal ist sie unabdingbar. Sollten Sie für Ihr Kind noch einen geeigneten Nachhilfelehrer suchen, ist die Studentenvermittlung JOBRUF die richtige Anlaufstelle.
Geben Sie einfach in wenigen Schritten online eine kostenlose Anzeige auf und erhalten Sie innerhalb von kurzer Zeit Rückmeldungen von interessierten Studenten. So einfach ist die Suche nach einem Nachhilfelehrer nur bei JOBRUF!
Bildquellen (v.o.n.u.):
© "HMRC" by Images Money is licensed under CC BY 2.0
© "Auslagern in'n Schuppen" by ☮ is licenced under CC BY- SA 2.0 (bearbeitet)
© Verena N. / PIXELIO
Überarbeitet am: 20.08.2024