Aktualisiert: 05.11.2020
Prüfungsanfechtung
Eine schlechte Prüfung kann in vielen Fällen fatale Folgen haben. Beispielsweise erreichen Sie Ihren Abschluss nicht oder Ihre Gesamtnote ist zu schwach für den erwünschten Beruf. Eine Prüfungsanfechtung kann in vielen Fällen helfen. Dies gilt für Studium, Ausbildung und Schule gleichermaßen. Allerdings müssen Sie den rechtlich vorgegebenen Ablauf zwingend einhalten. Zudem ist eine ehrliche Abwägung der Erfolgsaussichten ratsam.
Erfolgsversprechende Gründe für eine Prüfungsanfechtung
Juristen unterscheiden zwischen formellen und materiellen Gründen für eine Prüfungsanfechtung. Grundsätzlich handelt es sich dabei um:
- Befangenheit, Unzuverlässigkeit oder Unfähigkeit der Prüfenden
- Unzulässige Rahmenbedingungen (beispielsweise durch zu großen Läm)
- Nichteinhaltung der Prüfungszeit zum Nachteil des Geprüften
- Geprüfter ist nicht prüfungsfähig (beispielsweise durch Krankheit)
- Verstoß gegen das Gebot der Chancengleichheit
- Falschbewertungen
- Stoff ist unzulässig
- Zwei-Prüfer-Prinzip bei Abschlussprüfungen wurde nicht eingehalten
- Fragestellung ist unzulässig
- Folgefehler werden als neue Fehler gewertet
Diese Punkte sind die wichtigsten. Die Liste ließe sich allerdings insgesamt noch fortsetzen. Wichtig ist, dass es eine Umkehr der Beweislast gibt. Dies bedeutet, dass (in aller Regel) der Geprüfte nachweisen muss, dass es ein Fehler vorlag. Handelt es sich um Verfahrensfehler bzw. formelle Gründe (Zeit, alles, was mit dem Prüfenden zu tun hat), so wird die Prüfung unter gleichen Bedingungen wiederholt - lediglich der Fehler wird korrigiert.
Ablauf einer Prüfungsanfechtung
Eine Prüfungsanfechtung muss fristgerecht durchgeführt werden. Je nach Studien- und Ausbildungsgang, Art der Prüfung, Bildungseinrichtung und Bundesland sind dabei unterschiedliche Fristen und Prozeduren zu berücksichtigen. Es ist deshalb in jedem Fall sinnvoll, sich von Profis beraten zu lassen. Rechtanwälte arbeiten zwar nicht umsonst, kennen aber alle juristischen Fallstricke. Dies beginnt mit Fragen der Akteneinsicht und setzt sich mit dem sachgerechten Verfassen der Begründung für einen Widerspruch gegen die Note bzw. einen Antrag auf eine Nachprüfung fort. Grundsätzlich ist der folgende Ablauf gängig:
- Erhalt des Prüfungsergebnisses
- Fristgerechte Prüfung des Ergebnisses
- Fristgerechte Einlegung eines Widerspruchs (materielle Gründe) oder Antrag auf Nachprüfung (formelle Gründe)
- Mit Rechtsbeistand: Antrag auf Akteneinsicht und Begutachtung der Prüfungen durch den Juristen
- Endgültige Entscheidung: Prüfungsanfechtung - ja oder nein?
- Erstellung und Versand der Argumentation für eine Anfechtung
- Weiterleitung an die Prüfenden
- Entscheidung des Prüfungsamtes: Bei Zustimmung, Wiederholung der Prüfung oder Verbesserung der Note
- Bei Ablehnung: Gerichtsverfahren vor dem zuständigen Verwaltungsgericht oder Abbruch des Widerspruchs
Rechtsgrundlagen für eine Prüfungsanfechtung
Das Recht auf eine Prüfungsanfechtung leitet sich über die Verfassung ab. Maßgeblich sind Artikel 12 Grundgesetz (GG, Gebot der Berufsfreiheit), Artikel 3, Absatz 1 GG (Gleichbehandlung) und Artikel 19, Absatz 4 GG (Rechtsschutz). Je nach Art der Prüfung können weitere Gesetze maßgeblich werden. Beispielsweise entsteht eine Haftbarkeit der prüfenden Institution für etwaige Verdienstausfälle, die durch eine fehlerhafte Prüfung resultieren. Dies muss allerdings nach Einzelfall entschieden werden. Erneut sei deshalb die Unterstützung durch juristische Profis empfohlen.
Nicht jede Prüfungsanfechtung macht Sinn
Viele Betroffene schrecken vor Prüfungsanfechtungen zurück, weil sie im Nachgang Repressionen durch die Bildungseinrichtung befürchten. Solche Ängste sind unbegründet. Dies zeigen zahllose Fälle. Universitäten, Schule und sonstige Prüfende haben schließlich ein Interesse daran, rechtskonform zu arbeiten. Wenn Fehler aufgezeigt werden, akzeptieren sie diese deshalb problemlos. Teilweise sind sie sogar dankbar, wenn beispielsweise Prüfende wiederholt die Regeln brechen.
Zur ganzen Wahrheit gehört allerdings auch, dass nicht jede Prüfungsanfechtung Sinn macht. Wird beispielsweise ein zu kalter Raum beanstandet, obwohl die Temperatur während der Prüfung nicht angesprochen wurde, fällt eine solche Begründung in der Regel durch. Auch sollte nicht jede Note grundsätzlich moniert werden. Zwar lässt sich jede staatliche Prüfung anfechten, aber es kostet Sie Nerven und eventuell auch Geld. Sie sollten sich deshalb auf die wichtigen Fälle beschränken.
Fazit: Eine gute Begründung ist das A und O für eine Prüfungsanfechtung
Insgesamt gilt: Wer eine gute Begründung für eine Prüfungsanfechtung hat, der besitzt große Erfolgsaussichten. In solchen Fällen ist es ratsam, diesen Weg zu gehen. Wichtig ist nachlaufend nur noch, dass tatsächlich juristisch sauber gearbeitet wird, um nicht an einem eigenen Formfehler zu scheitern.
Bildquellen (v.o.n.u.):
© pixabay.com
© pixabay.com