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Aktualisiert: 04.04.2019

Umzug in die Schweiz

Die Schweiz gehört seit Jahren zum beliebtesten Auswanderungsziel der Deutschen. Hierzu tragen sicherlich die Nähe zu Deutschland, die hohe Lebensqualität, die niedrigen Steuersätze und die beeindruckende Natur bei.

Da es sich um ein anderes Land und demnach auch um eine andere Kultur handelt, sollte ein Umzug ins Ausland gut vorbereitet werden. Wenn auch Sie kurz vorm Umziehen in die Alpenrepublik stehen, erhalten Sie hier hilfreiche Informationen zu Formalitäten und allem, was bei einem Umzug in die Schweiz zu beachten ist.

Damit Sie auch wirklich nichts vergessen, fertigen Sie sich am besten im Vorfeld eine Checkliste an, bei der Sie nach und nach die einzelnen Punkte abhaken können.

Schnellnavigation

Zollinformation

Anmeldung bei Einwohnerkontrolle

Aufenthaltsbewilligung

Krankenkasse

Führerschein

Auto ummelden

Verkehrsregeln

Umzugshelfer bei JOBRUF finden

Umzug in die Schweiz: Zoll auf Übersiedlungsgüter

Alle Gegenstände, die sich schon länger als sechs Monate in Ihrem Besitz befinden – auch Ihr Auto – und die Sie mit Ihrem Umzug in die Schweiz als Einfuhr mitbringen möchten, zählen beim Zoll als Übersiedlungsgut. Dieses kann nach entsprechender Deklarierung abgabe- und zollfrei eingeführt werden.

  • Bei der Einreisezollstelle legen Sie dafür folgende Unterlagen vor:
  • Ausgefülltes Antragsformular für Übersiedlungsgut (Formular 18.44 „Übersiedlungsgut“)
  • Nachweis der Wohnsitzverlegung (Mietvertrag, Arbeitsvertrag o.ä.)
  • Grobe Inventarliste des Hausrats
  • Fahrzeugausweis

Beachten Sie bei Ihrer Anreise immer die Öffnungszeiten der Zollschalter. Samstags haben manche Schalter – wenn überhaupt – nur verkürzt, sonntags sogar gar nicht geöffnet, sodass eine Einreise nicht möglich ist. Kalkulieren Sie auf jeden Fall immer einen Stau ein, sodass Sie die Öffnungszeiten nicht verpassen. Bedenken Sie außerdem, dass es nicht erlaubt ist, mit einem Lastwagen nachts oder am Wochenende zu fahren.

Bei einem Umzug in die Schweiz Zoll beachtenAchten Sie außerdem darauf, dass Ihr Wagen nicht überladen werden darf. Bei einem zu hohen Gesamtgewicht kann es vorkommen, dass das Umzugsgut aus- bzw. umgeladen werden muss oder die Einreise sogar verweigert wird. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen Sie Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe zahlen.

Auch wenn Sie für die Einreise nur eine grobe Inventarliste benötigen, empfiehlt es sich, beim Packen der Umzugskartons eine genaue Liste mit allen Möbeln, Gegenständen und Pflanzen zu erstellen. Ebenso ist das Beschriften der Umzugskartons empfehlenswert. Dies kann im Laufe des Wohnungswechsels oder im Falle einer möglichen Kontrolle an der Grenze sicherlich behilflich sein.

Sicherlich soll Ihr Haustier mit Ihnen umziehen und nicht alleine in der alten Heimat zurückgelassen werden. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie Hund, Katze oder ein anderes Haustier zollfrei einführen können:

  • Kennzeichnung des Tiers durch Mikrochip oder Tätowierung
  • Nachweis einer Tollwutimpfung
  • EU-Heimtierpass
  • Kein Verkauf nach Grenzüberschreitung

Achtung:
Falls Sie mit einem Kampfhund in die Schweiz umziehen wollen, sollten Sie sich im Vorfeld genau beim zuständigen Veterinäramt informieren. Jeder Kanton regelt die Haltung solcher Hunderassen anders, manche verbieten sie sogar komplett.

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Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle

Nach Ihrer Einreise haben Sie acht Tage Zeit um sich bei Ihrer Einwohnerkontrolle (vergleichbar mit dem deutschen Einwohnermeldeamt) anzumelden und eine Aufenthaltsbewilligung zu beantragen, falls diese noch nicht vorliegt.

Zur Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis
  • Passfoto
  • Arbeitsvertrag oder Bescheinigung über die Studienzulassung
  • Mietvertrag
  • Dokumente über den Familienstand (Heiratsurkunde etc.)
  • Mitgliedsbestätigung der Krankenkasse (kann ggf. nachgereicht werden)

Je nach Kanton sind ggf. weitere Unterlagen notwendig. Ebenso können die Anmeldegebühren variieren. Informieren Sie sich also im Vorfeld genau über die Vorgaben in Ihrem Kanton.

Als Hundebesitzer müssen Sie ebenfalls Ihren Vierbeiner in der Wohngemeinde sowie der Schweizer Hundedatenbank (durch den Tierarzt) anmelden.

Achtung:
Je nach Kanton werden die Anmeldestellen unterschiedlich benannt, die Bezeichnung Einwohnerkontrolle gibt es also nicht in jedem Kanton. In Zürich heißt diese z. B. Kreisbüro oder in Basel Einwohnerdienst.

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Aufenthaltsbewilligung nur mit gültigem Arbeitsvertrag

Wenn Sie Ihren Wohnsitz mehr als drei Monate in die Schweiz verlegen möchten, benötigen Sie eine gültige Aufenthaltsbewilligung. In der Regel wird der Antrag auf diese Bewilligung vom Arbeitgeber gestellt, wobei ein gültiger Arbeitsvertrag erforderlich ist.

Für einen längeren Aufenthalt gibt es verschiedenen Arten von Aufenthaltsbewilligungen:

  • Bewilligung B (Aufenthaltsbewilligung): Die Aufenthaltsbewilligung mit Arbeitserlaubnis wird ausgestellt, wenn ein Arbeitsvertrag von mindestens 12 Monaten vorliegt. Diese Bewilligung ist fünf Jahre gültig und schränkt den Besitzer in keiner Weise bei Berufsausübung oder Wohnort ein.
  • Bewilligung C (Niederlassungsbewilligung): Diese Niederlassungsbewilligung wird ausgestellt, wenn ein regulärer und ununterbrochener Aufenthalt von fünf Jahren in der Schweiz sichergestellt wurde. Sie gilt für unbeschränkte Zeit und ist an keine Bedingungen geknüpft.

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Krankenkassenplicht auch bei den Eidgenossen

Grundversicherung

Die Anmeldung bei einer Krankenkasse ist verpflichtend. Nach Ihrem Wohnungswechsel haben Sie hierfür drei Monate Zeit, um sich bei einem Krankenkassenanbieter Ihrer Wahl anzumelden. Anders als in Deutschland sind die Leistungen aller Schweizer Krankenkassen identisch.

Lediglich die Höhe der Beiträge (in der Schweiz Prämien genannt) ist bei der Grundversicherung unterschiedlich. Diese sind abhängig von Wohnort, Alter, Versicherungsmodell und dem selbst gewählten Franchise von mindestens 300 Franken (Betrag, den Sie von Ihren Gesundheitskosten pro Kalenderjahr selbst übernehmen; Stand 2018).

Zusatzversicherung

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, gewisse Zusatzversicherungen zu wählen und so Ihren Komfort zu erhöhen. Hierbei kann es sich z. B. um die ambulante Zusatzversicherung (z. B. für Brillen- und Zahnbehandlungen und Alternativmedizin) oder die Spitalversicherung (z. B. Anspruch auf die Bezahlung eines Einbett- bzw. Zweibettzimmers im Krankenhaus oder Mehrkosten, bei Krankenhausaufenthalt außerhalb Ihres Wohnkantons) handeln.

Anders als bei der Grundversicherung, bei der jeder Antragssteller aufgenommen werden muss, dürfen bei der Zusatzversicherung Vorbehalte angebracht werden.

Unfallversicherung

Wenn Sie bei einem Arbeitgeber mehr als 8 Wochenstunden arbeiten, müssen Sie sich nicht um eine separate Umfallversicherung kümmern. Dieser Arbeitgeber versichert Sie automatisch gegen Unfälle – und zwar sowohl bei Berufs- als auch bei Nichtberufsunfällen. Kinder, Nichtberufstätige oder Selbstständige müssen sich hingegen selbst um die Unfallversicherung kümmern.

Hinweis:
Grund- und Zusatzversicherung müssen Sie nicht beide bei derselben Krankenkasse abschließen. Allerdings werden von manchen Kassen Rabatte angeboten, wenn Sie beide Versicherungen dort abschließen. Ebenso können verschiedene Familienmitglieder ebenfalls bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert sein, eine Familienversicherung gibt es nämlich in der Schweiz nicht.

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Deutscher Führerschein nur 1 Jahr gültig

Nach einem Umzug in die Schweiz aus Deutschland ist zu beachten, dass Sie nur vorübergehend – bis zu zwölf Monate nach Ihrer Einreise – mit dem deutschen Führerschein fahren dürfen. Danach benötigen Sie einen Schweizer Führerschein bzw. Fahrerlaubnis.

Lassen Sie hierfür einfach beim Straßenverkehrsamt Ihres Kantons den deutschen Führerschein umschreiben. Ihr alter Führerschein wird daraufhin an die ausstellende Behörde in Deutschland zurückgeschickt. Die Kosten für die Umschreibung liegen je nach Kanton bei 80 bis 140 Franken (Stand 2018).

Für den Umtausch Ihres Führerscheins benötigen Sie:

  • Gesuchsformular mit augenärztlichem Attest
  • Alter Führerschein im Original
  • Ausländerausweis (Bei Scheckkartenformat ist zusätzlich die Wohnsitzbescheinigung erforderlich)
  • Farbliches Passfoto
  • Bei den Führerscheinklassen C1, C, D, D1 oder BPT bzw. der Klasse 3 ist ein medizinisches Attest notwendig

Fahren Sie nach zwölf Monaten immer noch mit Ihrem deutschen Führerschein, ist dies gleichzusetzten mit Fahren ohne gültigen Ausweis. Wenn Sie erwischt werden, müssen Sie mit Strafen rechnen, z. B. einer Kontrollfahrt, bei der geprüft wird, ob Sie die Verkehrsregeln beherrschen.

Achtung:
Die Bearbeitung der Umschreibung nimmt gewisse Zeit in Anspruch. In der Regel dauert es eine Woche, in manchen Fällen aber auch länger. Falls Sie es nicht rechtzeitig schaffen, die Scheine umzuschreiben oder die Bearbeitung länger dauert als gedacht, sollten Sie zur Sicherheit und im Falle einer Polizeikontrolle immer eine Kopie des Antrags mitnehmen.

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Auto ummelden beim Umziehen in die Schweiz

Nach Ihrem Umzug in die Schweiz müssen Sie Ihr Auto innerhalb von einem Jahr ummelden. Neu gekaufte KFZ müssen innerhalb von einem Monat in der neuen Heimat umgemeldet werden.

Den Antrag stellen Sie bei dem jeweiligen Straßenverkehrsamt Ihres Kantons. Folgende Unterlagen müssen Sie hierfür (in der Regel) mitbringen:

  • Prüfbericht (Formular 13.20 A bei Neuwagen und 13.20 B bei Gebrauchtwagen, vom Zoll ausgestellt)
  • Versicherungsnachweis (von Versicherungsgesellschaft in der Schweiz)
  • Ausländischer Fahrzeugschein und – brief
  • Abgas-Wartungsdokument
  • Bestätigung der Verzollung
  • Service-Heft (Technische Gegebenheiten des Fahrzeugs)
  • Aufenthaltsbewilligung (als Original)
  • Eventuell vorhandene EU-Übereinstimmungsbescheinigung (bei Neuwagen zwingend!)

Genaue Angaben zu den vorzulegenden Dokumenten und den Zulassungsvorschriften erfahren Sie bei Ihrem Straßenverkehrsamt.

Dieses vergibt Ihnen – nachdem Sie den Antrag gestellt haben – dann automatisch einen Termin zur Prüfung Ihres Wagens, der sogenannten Motorfahrzeugkontrolle (MFK) – vergleichbar mit dem deutschen TÜV. Diese Terminvergabe kann einige Zeit dauern. Deswegen ist es wichtig dass Sie sich früh genug darum kümmern, um nicht den Ablauf der Frist zu riskieren.

Nach der Kontrolle erhalten Sie – ähnlich wie beim deutschen TÜV – entweder eine Liste mit Mängeln, die Sie in der Werkstatt (in der Schweiz Garage) beseitigen lassen müssen oder das neue Kennzeichen. Dieses ist – anders als in Deutschland – nicht dem Fahrzeug, sondern direkt Ihnen zugeteilt.

Unser Tipp:
In der Einladung zur MFK wird erwähnt, dass das Fahrzeug gereinigt zur Kontrolle vorgeführt werden soll. Diesen Hinweis sollten Sie ernst nehmen und das Fahrzeug im Vorfeld gründlich säubern – besonders den Unterboden und den Motorraum.

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Neues Land, neue VerkehrsregelnHauptstraße INterlaken

Größtenteils sind die Verkehrsregeln in der Schweiz und Deutschland ähnlich. Einige Unterschiede haben wir hier kurz aufgeführt:

Vignette: Um auf der Autobahn fahren zu dürfen, braucht man eine Vignette. Diese bekommt man für 40 ranken (Stand 2018) an jeder Schweizer Tankstelle, bei der Post oder an der letzten deutschen Tankstelle vor der Grenze. Eine Vignette ist immer für das laufende Jahr sowie den Monat davor und danach gültig (Beispiel 2018: 1. Dezember 2017 bis 31. Januar 2018) und muss gut sichtbar an der Frontscheibe angebracht werden. Fehlt der Aufkleber muss man mit Strafen rechnen (2018: 200 Franken).

Radarkontrollen: In der Schweiz gibt es eine sehr hohe Blitzerdichte, es wird oft geblitzt. Da man meistens nur eine Toleranz von 3-5 km/Std. abgezogen wird, sollte man sich genau an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten.

Lichtpflicht: Auch am Tag ist es Pflicht, mit Licht zu fahren. Entweder – wenn vorhanden – mit Tagfahrlicht, ansonsten mit Abblendlicht. Beachtet man dies nicht, muss man mit einem Strafgeld rechnen.

Verhalten an Bergstraßen: An engen Bergstraßen hat der Aufwärtsfahrende Vorfahrt. Derjenige, der abwärts fährt, muss gegebenenfalls anhalten. Postautos (gelbe Überlandbusse) haben jedoch immer Vorrang und melden sich durch ein Horn an.

Staatsangehörigkeit am Fahrzeug: Bei Schweizer Fahrzeugen ist die vorgegebene Unverwechselbarkeit der Staatsangehörigkeit nicht gegeben. Deswegen muss – vor allem bei Reisen ins Ausland – ein zusätzlicher Aufkleber oder ein Magnetschild mit CH- Kennzeichnung (mindestens 11,5 x 17,5 cm groß und elliptisch) angebracht werden.

Parkplatz: Alle Parkplätze sind farblich markiert. Gelbe Zonen sind privat oder für Firmen (und deren Gäste/Kunden) und weiße Zonen sind gebührenpflichtig (Parkautomat). In der blauen Zone dürfen Sie mit einer Parkscheibe montags bis samstags in der Zeit zwischen 8:00 und 18:00 Uhr für eine Stunde kostenlos parken, an Sonn- und Feiertagen ist das Parken zwischen 19:00 und 7:00 Uhr frei. Regelmäßiges Parken ist allerdings untersagt. Hierfür empfiehlt sich die Parkkarte, mit der das unbegrenzte Parken in einem bestimmten Gebiet möglich ist. Gelbe Markierungen mit Kreuzen zeigen ein Parkverbot an, gelbe Linien am Straßenrand ein Halteverbot.

Unser Tipp:
Besonders bei einem Umzug ist es wichtig, kurze Wege einzuplanen – das spart Zeit, Arbeit und schont auch Ihren Rücken. Aus diesem Grund sollten Sie im Vorfeld einen Parkplatz für den Umzugstag zu reservieren bzw. eine Halteverbotzone einzurichten. In den meisten Städten kann man diese bei der Polizei anfordern.

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Umzugshelfer bei JOBRUF finden

Oftmals zieht man in eine fremde Gegend, wo man noch niemanden kennt. Besonders bei einem Umzug in ein anderes Land, wo auch Ihre Freunde nicht mal eben schnell mithelfen können, ist es so besonders schwer, Helfer für den Umzugstag zu finden.

Nicht so mit den studentischen Umzugshelfern von JOBRUF! Stellen Sie noch heute eine kostenlose Anfrage nach Helfern aus grenznahen Gegenden, die Ihnen tatkräftig unter die Arme greifen können. So stehen Sie auch bei Ihrem Umzug in die Schweiz nicht alleine da!

 

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