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Aktualisiert: 10.05.2024

Ab wann darf man Babysitten?

Die private Kinderbetreuung ist ein sehr beliebter Nebenjob, da diese Arbeit sehr abwechslungsreich ist und die Möglichkeit eröffnet, das Taschengeld etwas aufzubessern. Babysitter zu werden ist aber gar nicht so einfach, denn es gibt zahlreiche Kriterien, die Eltern bei der Auswahl beachten. Unter anderem spielt das Alter und die damit verbundene Frage „Ab wann darf man Babysitten?“ eine Rolle. Um diese zu beantworten, sind gesetzliche Vorschriften, aber auch die eigene persönliche Entwicklung wichtig.

Gesetzliches Mindestalter für das Babysitten beachten

Laut Paragraph 5, Absatz 3 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) liegt das gesetzliche Mindestalter eines Babysitters bei 13 Jahren. Voraussetzung ist allerdings eine schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten und eine Arbeitszeit von maximal zwei Stunden täglich zwischen 8:00 und 18:00 Uhr (max. 10 Std./Woche), in den Schulferien auch länger.

Ab einem Alter von 15 Jahren darf man zwischen 6:00 und 20:00 Uhr Babysitten. Während der Ferien können Jugendliche in diesem Alter sogar für vier Wochen in Vollzeit jobben (8 Std. täglich; 40 Std. in der Woche). Voraussetzung ist immer, dass die Schulpflicht nicht verletzt wird.

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Aufsichtspflicht kann auch Minderjährigen übertragen werden

Generell haben minderjährige Babysitter keine Aufsichtspflicht für die zu betreuenden Kinder – diese obliegt den Eltern. Ausnahme ist allerdings, wenn dem Babysitter ausdrücklich und am besten in schriftlicher Form durch eine Einwilligungserklärung die Aufsichtspflicht übertragen wurde. Ohne Einwilligung ist die Übertragung nicht wirksam.

Erfolgt die Betreuung allerdings aus Gefälligkeit und nicht regelmäßig, ist die Übertragung der Aufsichtspflicht nicht notwendig.

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Persönliche Entwicklung beachten

Ab wie viel Jahren man Babysitten darf, ist – wie schon angedeutet – gesetzlich geregelt. Wurde das Mindestalter erreicht, sollten angehende Babysitter sich darüber hinaus aber auch fragen, ob schon die Bereitschaft besteht, zeitweise Verantwortung für ein Kind zu übernehmen.

Wer noch unsicher ist, kann erst einmal auf die eigenen Geschwister oder Kinder von Freunden aufpassen. Auch ein Babysitterkurs kann helfen, wichtige Kompetenzen im Umgang mit Kleinkindern zu erlangen. Mit zunehmendem Selbstvertrauen kann die Bewerbung als Babysitter in fremden Familien dann mit gutem Gewissen angegangen werden.

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Antworten auf häufige Fragen

 

Das gesetzliche Mindestalter eines Babysitters liegt bei 13 Jahren. Zusätzliche Voraussetzungen sind:

  • schriftliche Einwilligung eines oder einer Erziehungsberechtigten
  • Arbeitszeit von maximal zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr (max. 10 Std./Woche), in den Schulferien auch länger

Generell haben minderjährige Babysitter keine Aufsichtspflicht für die zu betreuenden Kinder – diese obliegt nach wie vor den Eltern. Die Aufsichtspflicht kann jedoch durch eine Einwilligungserklärung – am besten in schriftlicher Form – dem oder der Babysitter:in übertragen werden.

Wann du zum Babysitten bereit bist, hängt zum einen vom gesetzlichen Mindestalter ab, zum anderen aber auch von deiner persönlichen Entwicklung. Wäge ernsthaft ab, ob du schon zeitweise Verantwortung für ein Kind übernehmen kannst. Bist du noch unsicher, kannst du erst einmal auf die eigenen Geschwister oder Kinder von Freunden aufpassen. Ein Babysitterkurs kann dir helfen, notwendige Kompetenzen zu erwerben.

 

Bildquelle:
© peaches52580 / pixabay.com

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