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Aktualisiert: 24.10.2025

Viele junge Arbeitnehmer sind schon in den ersten Monaten mit ihrem Job unzufrieden. Besonders Studierende, die neben dem Studium arbeiten, spüren das deutlich. Wenig flexible Arbeitszeiten, fehlende Wertschätzung oder eine niedrige Bezahlung können die Motivation schnell sinken lassen. Doch wie beendet man ein Arbeitsverhältnis, ohne verbrannte Erde zu hinterlassen? Eine Lösung, die oft übersehen wird, könnte erstaunlich pragmatisch sein: der Aufhebungsvertrag.

Ein Vertrag, der Türen offenhält

Manchmal ist es die fehlende Vereinbarkeit mit dem Studium, ein anderes Mal schlicht das Gefühl, im falschen Umfeld zu arbeiten. In solchen Situationen taucht schnell die Frage auf: Kündigung oder gibt es eine bessere Lösung? Ein Aufhebungsvertrag eröffnet die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen zu beenden. Mit den Unterschriften beider Parteien endet die Zusammenarbeit ohne die üblichen Kündigungsfristen. Das klingt einfach, doch ein genauer Blick ist ratsam. Denn in einem solchen Vertrag können weit mehr Punkte geregelt werden, als auf den ersten Blick sichtbar ist. So lassen sich im Aufhebungsvertrag Abfindung, Resturlaub oder auch die Vergütung von Überstunden klar festlegen.

Kündigung oder Aufhebungsvertrag – was ist wirklich besser?

Eine Kündigung ist der klassische Weg, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Sie folgt klaren Regeln: Es gelten gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen, meist zwei bis vier Wochen. Für Studierende kann das sinnvoll sein, wenn keine Eile besteht, keine Konflikte offen sind und keine zusätzlichen Vereinbarungen notwendig sind. Der Vorteil liegt in der rechtlichen Einfachheit – die Kündigung ist einseitig möglich, auch wenn der Arbeitgeber nicht zustimmt.

Ein Aufhebungsvertrag dagegen bietet weit mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Beide Seiten einigen sich auf einen individuellen Beendigungstermin, der sogar schon am nächsten Tag liegen kann. Das ist besonders hilfreich, wenn kurzfristig ein Auslandssemester, ein Pflichtpraktikum oder eine neue Werkstudentenstelle beginnt.Eine nachdenkliche Frau am Schreibtisch Darüber hinaus können Studierende wichtige Punkte im Vertrag festschreiben, die bei einer Kündigung nicht automatisch geregelt sind: die Auszahlung von Resturlaub, die Vergütung geleisteter Überstunden oder die Zusicherung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. Selbst eine kleine Abfindung ist möglich, wenn der Arbeitgeber die Beendigung wünscht.

Damit wird deutlich: Eine Kündigung ist die einfachere Lösung, wenn nur der Ausstieg zählt. Ein Aufhebungsvertrag ist die bessere Wahl, wenn Flexibilität, finanzielle Ansprüche oder ein positiver Eintrag im Lebenslauf im Vordergrund stehen.

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Rechte sichern und Fehler vermeiden

Nicht selten unterschreiben Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag vorschnell und bemerken erst später, welche Folgen damit verbunden sind. Ein häufiger Fehler besteht darin, auf die Auszahlung von Resturlaub zu verzichten, obwohl darauf ein klarer Anspruch besteht. Um das zu vermeiden, sollte die Anzahl der verbleibenden Urlaubstage im Vertrag ausdrücklich aufgeführt werden. Ein weiteres Problem ist die unklare Regelung von Überstunden. Werden diese nicht im Detail erwähnt, besteht das Risiko, dass sie unter den Tisch fallen. Deshalb empfiehlt es sich, eine genaue Aufstellung der geleisteten Stunden vorzulegen und deren Auszahlung oder Freistellung schriftlich zu vereinbaren. Ebenfalls kritisch sind Klauseln, die einen generellen Verzicht auf noch ausstehende Lohnzahlungen enthalten. Wer darauf eingeht, verliert möglicherweise mehrere hundert Euro.

Ein sorgfältiges Gegenlesen und gegebenenfalls eine Rücksprache mit einer Rechtsberatung können hier helfen. Auch die Formulierung zum Arbeitszeugnis verdient Aufmerksamkeit. Wenn dort nur ein „einfaches Zeugnis“ zugesichert wird, fällt ein wichtiger Vorteil weg. Es ist sinnvoll, auf ein „wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis“ zu bestehen, das detaillierte Angaben zu den Tätigkeiten und Leistungen enthält. Schließlich unterschätzen viele die Bedeutung des Enddatums. Wird dieses zu früh angesetzt, können Beiträge zur Krankenversicherung oder das Einkommen für die Miete fehlen.

Wann ein Aufhebungsvertrag zur Falle wird

Neben offensichtlichen Fehlern gibt es auch weniger beachtete Risiken, die Studierende kennen sollten. Ein wichtiger Punkt ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld Ein Mann schaut auf einen Arbeitsvertrag Die Agentur für Arbeit verhängt in vielen Fällen eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen, wenn ein Aufhebungsvertrag ohne zwingenden Grund unterschrieben wird. Für Studierende, die nebenbei auf staatliche Unterstützung angewiesen sind oder nach dem Jobwechsel kurzfristig keine neue Anstellung finden, kann das erhebliche finanzielle Nachteile mit sich bringen. Wer dieses Risiko vermeiden möchte, sollte im Vertrag klar festhalten, dass der Arbeitgeber die Initiative zur Beendigung ergriffen hat. Das erhöht die Chance, dass keine Sperre verhängt wird.

Sozialversicherungsbeiträge im Blick behalten

Auch die Sozialversicherung darf nicht übersehen werden. Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet automatisch die Pflichtversicherung in der Kranken- und Rentenversicherung. Studierende müssen daher prüfen, ob sie weiterhin über die Familienversicherung abgedeckt sind oder sich selbst versichern müssen. Wer diese Fragen ignoriert, riskiert Nachzahlungen und unnötige Kosten. Es kann helfen, vor der Unterschrift Kontakt mit der Krankenkasse aufzunehmen und dort den geplanten Vertragsausstieg abzuklären. Ein gut vorbereiteter Aufhebungsvertrag ist damit nicht nur ein Instrument zur Beendigung des Jobs, sondern auch eine Absicherung der persönlichen Lebenssituation.

Offene Arbeitsmittel nicht vergessen

Viele Studierende nutzen während ihres Jobs Dinge wie ein Diensthandy, einen Laptop oder sogar Fachbücher, die vom Arbeitgeber gestellt wurden. Wird im Aufhebungsvertrag nicht geregelt, wie mit diesen Arbeitsmitteln umzugehen ist, drohen im Nachhinein Missverständnisse oder sogar Forderungen auf Schadensersatz. Ein Beispiel: Wird ein Laptop nach Vertragsende nicht fristgerecht zurückgegeben, kann der Arbeitgeber den Neuwert berechnen, selbst wenn das Gerät schon älter ist.

Um das zu vermeiden, sollte im Vertrag genau festgehalten werden, welche Arbeitsmaterialien übergeben wurden und wie deren Rückgabe erfolgt. Ein kurzer Hinweis im Aufhebungsvertrag wie „sämtliche Arbeitsmittel sind bis zum Vertragsende zurückzugeben“ schützt beide Seiten vor Konflikten.

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Finanzielle Folgen genau berechnen

Bei einem Aufhebungsvertrag geht es nicht nur um das Enddatum, sondern ganz konkret ums Geld. Wird ein Nebenjob beispielsweise am 15. beendet, zahlt der Arbeitgeber auch nur das halbe Monatsgehalt aus. Wer normalerweise 1.000 Euro verdient, erhält also nur rund 500 Euro. Zusätzlich entfallen häufig Sonderzahlungen. Steht im Arbeitsvertrag, dass Weihnachtsgeld gezahlt wird, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember noch besteht, und endet der Vertrag im November, geht der Anspruch komplett verloren. Gleiches gilt für Boni oder Urlaubsgeld, wenn diese an Stichtage gebunden sind. Deshalb sollte man sich vor der Unterschrift alle alten Lohnabrechnungen und den Arbeitsvertrag bereitlegen, genau prüfen, welche Zahlungen vereinbart sind, und diese ausdrücklich im Aufhebungsvertrag festhalten. Nur wenn die Auszahlung schwarz auf weiß geregelt ist, lässt sich verhindern, dass mehrere Hundert Euro einfach wegfallen.

Folgen für BAföG und Nebenverdienst beachten

Wer durch das Ende des Arbeitsverhältnisses plötzlich weniger Einkommen hat, kann unter Umständen höhere Leistungen beantragen. Gleichzeitig gilt es aber zu bedenken, dass eine Abfindung – falls sie vereinbart wurde – als Einkommen angerechnet werden kann. Dadurch sinkt im schlimmsten Fall der Anspruch auf Förderung. Auch bei steuerfreien Minijobs spielt das eine Rolle. Wird der Vertrag mitten im Jahr beendet und eine Abfindung gezahlt, kann die Grenze von 6.240 Euro im Jahr überschritten werden, wodurch Nachzahlungen fällig werden.

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Fazit

Ein Aufhebungsvertrag bietet Studierenden eine flexible Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden und kurzfristig auf neue berufliche oder private Anforderungen zu reagieren. Gleichzeitig eröffnet er Chancen, finanzielle Ansprüche wie Resturlaub, Überstundenvergütung oder sogar eine Abfindung klar zu regeln und ein wohlwollendes Arbeitszeugnis zu sichern. Entscheidend ist jedoch, den Vertrag sorgfältig zu prüfen und mögliche Fallstricke wie Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, Auswirkungen auf BAföG oder Sozialversicherungsbeiträge sowie Regelungen zu Arbeitsmitteln und Zahlungen zu berücksichtigen. Nur wer diese Punkte im Blick hat, kann die Vorteile eines Aufhebungsvertrags voll ausschöpfen, ohne später unangenehme Überraschungen zu erleben.

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