Aktualisiert: 06.05.2025
Hund ummelden
In den Tagen nach einem Umzug sollten Sie Ihren Hund ummelden. Auch wenn dies oft aufgrund der vielen anderen anstehenden Erledigungen gerne einmal aufgeschoben wird, kann ein Versäumnis böse Folgen haben. Denn wer keine Hundesteuer zahlt, begeht rein rechtlich Steuerhinterziehung. Dieses Vergehen kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden.
Dabei ist die Umschreibung Ihres Vierbeiners ganz einfach und bedarf oftmals keines zusätzlichen Behördengangs. Im Folgenden geben wir Ihnen einige Informationen darüber, wie Sie ganz einfach die Hundesteuer ummelden können.
Keine Kosten für die Ummeldung, Steuersätze variieren
Grundsätzlich fallen für die Ummeldung keine Zusatzkosten an – es werden die normalen Hundesteuersätze fällig (ca.96-156€ (Angaben können in jedem Bundesland voneinander abweichen)). Diese werden in Deutschland von den Gemeinden festgelegt. Das bedeutet, dass sowohl die Höhe der Steuer als auch die für die Erhebung zuständigen Ämter von Ort zu Ort sehr unterschiedlich sind.
Die Steuersätze für Anlagehunde (umgangssprachlich auch als „Kampfhunde“ bezeichnet) sind hierbei in der Regel um ein Vielfaches höher (ca. 1000€ im Jahr durchschnittlich - Stand 2025) als für solche Hunde, die nicht auf der Rasseliste stehen. Ebenso wird bei der Haltung von mehreren Hunden oft pro Tier eine höhere Summe berechnet als beim Besitz eines einzelnen Exemplars.
Hundesteuer ummelden beim Bürger- oder Ordnungsamt
In der Regel ist das Bürgeramt oder das Ordnungsamt der Gemeinde die richtige Anlaufstelle für alle zu erledigenden Formalitäten. In diesem Falle können Sie zusammen mit der Ummeldung Ihrer Adresse auch Ihren Hund bzw. Ihre Hunde ummelden.
Diese Unterlagen sollten Sie mitbringen:
- das entsprechende Formular zur Anmeldung eines Hundes, ausgefüllt und unterschrieben
- ggf. den Impfpass des Hundes (gibt Auskunft über das Geburtsdatum)
- alternativ den Kaufvertrag des Züchters (enthält alle wichtigen Angaben zum Hund)
Liegt die Verantwortlichkeit nicht beim Bürgeramt, können Sie dort in jedem Falle Auskunft darüber erhalten, welche Einrichtung für das Ummelden der Hundesteuer bei Umzug in Ihrer Gemeinde zuständig ist. Viele Ämter halten bereits entsprechende Formulare bereit.
Hund postalisch ummelden: die Alternative zum Behördengang
Sollten Sie persönlich verhindert sein, ist die Ummeldung in den allermeisten Gemeinden auch postalisch möglich. Viele Städte bieten beispielsweise ein entsprechendes Antragsformular zum Ausdrucken auch auf ihrer Internetseite an. Grundsätzlich können Sie der zuständigen Behörde allerdings auch einen formlosen Brief zukommen lassen, mit welchem Sie Ihren Hund ummelden bei Umzug.
Tipp:
Die Beschriftung des Briefkastens der neuen Wohnung sollte eine der ersten Amtshandlungen in Ihrer neuen Bleibe sein. So kommen wichtige Briefdokumente wie z. B. der Hundesteuerbescheid der Stadt zuverlässig bei Ihnen an.
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