Kfz ummelden bei Umzug
Das Kfz ummelden bei Umzug ist in Deutschland Pflicht. Diese goldene Regel scheint in Stein gemeißelt – und stößt bei vielen Fahrzeughaltern im Umzugstress wohl auf wenig Gegenliebe. Wir haben zusammengefasst, wo Sie die Ummeldung vornehmen können, welche Unterlagen Sie benötigen und wie Sie neue Kennzeichen beantragen.
Schnellnavigation
Oft beim Einwohnermeldeamt möglich
Zusatzkosten Wunschkennzeichen
Neue Kennzeichen vom Schildermacher
Innerhalb von zwei Wochen ummelden
Nummernschild anbringen und losfahren
Ummeldung oft beim Einwohnermeldeamt möglich
Deutschland ist nicht nur die Autofahrernation, sondern auch für einen riesigen Bürokratieapparat bekannt – was nicht heißt, dass Behördengänge zu den Lieblingsbeschäftigungen der meisten Menschen gehören.
Umziehende, die im gleichen Bezirk den Wohnort wechseln, können im Falle der Kfz-Ummeldung aufatmen. In diesem Fall ist es ausreichend, die neue Adresse in den Fahrzeugschein und -brief eintragen zu lassen. In manchen Städten und Kreisen können diese Änderungen direkt zusammen dem Ummelden der Adresse beim Einwohnermeldeamt erledigt werden.
Ist die Ummeldung im Einwohnermeldeamt nicht möglich oder liegt der neue Wohnort in einem anderen Zulassungsbezirk, muss das Fahrzeug Ummelden bei Umzug durch einen Besuch der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle erledigt werden. Diese Stellen findet man in den Straßenverkehrsämtern, wovon es mindestens eines pro Bezirk gibt.
Tipp:
Kfz-Zulassungsstellen und auch Einwohnermeldeämter sind für lange Wartezeiten bekannt. Vereinbaren Sie im Vorhinein einen Termin, um die Verweildauer in stickigen Meldehallen zu verkürzen.
Kfz ummelden bei Umzug mit diesen Unterlagen
Auch bezüglich der mitzubringenden Unterlagen sind Umziehende im Vorteil, die innerhalb ihres Bezirkes den Wohnort wechseln. Zur Ummeldung beim Bürgeramt müssen lediglich Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1), Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) und ein gültiger Personalausweis vorgelegt werden. Die Eintragung der neuen Anschrift erfolgt direkt in den Zulassungsbescheinigungen.
Für die Ummeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle eines anderen Wohnortes werden weitere Dokumente benötigt. Damit alles reibungslos verläuft, sollte an Folgendes gedacht werden:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2)
- Personalausweis
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (bekommt man vom Kfz-Versicherer)
- Nachweis über Hauptuntersuchung einschließlich Abgasuntersuchung (TÜV)
- Alte Kennzeichenschilder (können gerade bei neueren Fahrzeugen ohne Werkzeug demontiert werden)
- Bankverbindung/SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- Vollmacht (nur bei Bevollmächtigung eines Vertreters)
Tipp:
Gut sortierte Kfz-Halter sollten zum Fahrzeug Ummelden bei Umzug über alle aufgeführten Unterlagen verfügen – mit Ausnahme der elektronischen Versicherungsbestätigung. Denn diese ist nur einmal gültig und muss deshalb bei jeder Ummeldung vom Kfz-Versicherer erneut erfragt werden. Das geht schnell und unkompliziert telefonisch oder per Email.
Für alle anderen heißt es: Suchen und den Termin bei der Zulassungsstelle vielleicht doch noch ein paar Tage nach hinten verschieben.
Reservierung eines Wunschkennzeichens online mit Zusatzkosten
Sind alle Dokumente vollständig zusammengesucht, steht – mit oder ohne Termin – der Weg zur Kfz-Zulassungsstelle an (die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt lassen wir an dieser Stelle der Einfachheit halber aus; die Prozedur weicht nicht signifikant von der Adressummeldung ab).
Wenn gewünscht, können Sie sich bereits im Vorhinein online ein Wunschkennzeichen reservieren. Die Reservierung über Onlineportale ist allerdings häufig mit zusätzlichen Kosten verbunden – und deswegen nur eingeschränkt zu empfehlen. Alternativ können Sie auf diversen Internetseiten einfach nur prüfen, ob ihr gewünschtes Nummernschild noch zu haben ist.
Aber keine Sorge: Auch auf der Zulassungsstelle wird häufig zuallererst nach einem Wunschkennzeichen gefragt. Natürlich ist es auch möglich, sich ein Kennzeichen zuweisen zu lassen und vorgefertigte Schilder der Zulassungsstelle zu benutzen.
Kosten der Kfz-Ummeldung variieren je nach Bezirk
Die Kosten für das Kfz Ummelden bei Umzug sind nicht in jedem Bezirk gleich. Im Schnitt liegt die Gebühr bei ungefähr 20-30 € (Stand 2024). Wenn ein Wunschkennzeichen beantragt wird, entstehen Zusatzkosten von etwa 10-20 €. Es kann bei der zuständigen Behörde erfragt werden, was die Ummeldung genau kostet.
Seit Juli 2014 besteht die Möglichkeit, auch im Falle einer Umsiedlung in einen anderen Bezirk das alte Kennzeichen zu behalten. Das Kfz Ummelden bei Umzug muss allerdings auch in diesem Fall erfolgen.
Neue Kennzeichen vom Schildermacher
Wunsch- und zugewiesene Kennzeichen werden von einem Schildermacher angefertigt. Dieser befindet sich in der Regel unmittelbar neben der Zulassungsstelle. Dem Schildermacher wird die Bestätigung der Kfz-Ummeldung inklusive der neuen Aufschrift vorgelegt – und die Kennzeichen können innerhalb weniger Minuten geprägt werden. Die Kosten für den Rohling und die Prägung variieren, je nach Anbieter liegen sie zwischen 15 und 40 € pro Kennzeichen.
Anschließend steht wieder der Weg zur Zulassungsstelle an. Dort wird noch die Landesplakette aufgeklebt und die Eintragung der neuen Daten in Fahrzeugschein und -brief vorgenommen.
Tipp:
Oft haben sich einige Schildermachern rund um die Zulassungsstelle angesiedelt. Dabei gilt: Der nächstgelegene ist nicht selten der teuerste. Es empfiehlt sich, kurz Angebote zu vergleichen und dabei auch Online-Anbieter mit einzubeziehen.
Fahrzeug ummelden bei Umzug innerhalb von zwei Wochen
Das Gesetz schreibt eine unverzügliche Ummeldung vor, wobei dort keine allgemeingültige und konkrete Zeitspanne festgelegt ist. Deshalb kann für das Fahrzeug Ummelden bei Umzug die Frist in den Zulassungsbezirken voneinander abweichen. In der Praxis dürfte es allerdings genügen, innerhalb von zwei Wochen nach dem Wohnungswechsel die Ummeldung vorzunehmen.
Trotzdem ist es ratsam, sich vor dem Umzug bei der Behörde des neuen Wohnorts nach der geltenden Frist zu erkundigen. Auch wenn sich die Ämter oftmals kulant zeigen, droht im Falle einer Versäumnis ein Bußgeld von 15 €.
Nummernschilder anbringen und los geht‘s
Ist das Bürokratische erledigt, müssen gegebenenfalls nur noch die neuen Schilder angebracht werden und der nächsten Spritztour steht nichts mehr im Weg. Das neue Nummernschild wird meistens ganz schnell und einfach in dem bestehenden Nummernschildhalter mittels eines Clips befestigt.
In Zukunft kann es sein, dass das persönliche Kfz Ummelden bei Umzug ganz entfällt, denn das Bundesverkehrsministerium plant eine schrittweise Einführung der Online-Ummeldung. Alles Bürokratische könnte dann von Zuhause aus erledigt werden.
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Überarbeitet am: 16.08.2024