Werkstudent Urlaubsanspruch & Überstunden
In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Das gilt selbstverständlich auch für dich, wenn du einen Studentenjob hast. Wir informieren dich über die genauen Regelungen zu deinem Urlaubsanspruch und zeigen dir, wie du deinen Mindesturlaub berechnen kannst.
Außerdem erfährst du, ob dein Chef auch dir als Werkstudent Überstunden aufbrummen kann und wie diese ausgeglichen werden.
Regelung zum Mindesturlaub im Bundesurlaubsgesetz
§ 3 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) regelt in Deutschland klar, wie viel Jahresurlaub Arbeitnehmern mindestens zusteht. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt laut §3 im BUrlG 24 Werktage pro Jahr, das entspricht einem Jahresurlaub von vier Wochen ausgehend von einer 6-Tage-Woche.
Bei einer 5-Tage-Woche wird entsprechend prozentual umgerechnet (24 Urlaubstage durch 6 Arbeitstage mal 5 Arbeitstage) – jeder Arbeitnehmer hat in Deutschland somit Anspruch auf 20 Werktage Mindesturlaub pro Jahr.
Arbeits- oder Tarifvertrag regelt Urlaubstage
Ausgehend vom gesetzlichen Mindesturlaub können neben deinem Gehalt als Werkstudent selbstverständlich auch mehr Urlaubstage pro Jahr zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart werden.
Wenn du dir unsicher bist, wie viele Urlaubstage dir als Werkstudent zustehen, kannst du die Regelung zwischen dir und deinem Arbeitgeber in deinem Vertrag nachlesen. In der Regel wird im Arbeitsvertrag der Jahresurlaub bei Vollzeitbeschäftigung (5-Tage-Woche) angegeben. Als Werkstudent in Teilzeit erhältst du deinen Urlaub anteilig.
Nach einer Beschäftigung von sechs Monaten erwirbst du einen vollen Anspruch auf deinen Jahresurlaub (§ 4 BurlG). Wenn du z. B. am 01.10. in dem Unternehmen startest, hast du ab dem 01.04. im Folgejahr vollen Anspruch auf deinen Jahresurlaub.
Möchtest du schon vor Ablauf der ersten sechs Monate Urlaub beantragen, ist dies nach Absprache auch möglich. Nach dem ersten vollen Beschäftigungsmonat steht dir bereits ein Zwölftel deines Jahresurlaubs zu.
Schon gewusst?
Die allermeisten Unternehmen vereinbaren im Arbeitsvertrage eine Probezeit. Oftmals wird hier auch festgelegt, dass du während der Probezeit (meist 6 Monate) keinen Urlaub nehmen darfst. Ob und wie lange du frei bekommst, liegt dann also ganz im Ermessen deines Arbeitgebers.
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Urlaubsanspruch als Werkstudent selbst berechnen
Da im Arbeitsvertrag oft nur der Jahresurlaub einer Vollzeitkraft mit 5-Tage-Woche aufgeführt wird, musst du dir deinen jährlichen Urlaubsanspruch als Werkstudent in Teilzeit selbst ausrechnen. Entscheidend ist dabei auch, welche Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber in Bezug auf die wöchentlichen Arbeitsstunden getroffen wurde.
Urlaubsanspruch bei festen Wochenarbeitstagen
Wenn zwischen dir und deinem Arbeitgeber feste Wochenarbeitstage vereinbart wurden, kannst du als Werkstudent für deinen anteiligen Urlaubsanspruch folgende Berechnung anwenden:
Wöchentlichen Arbeitstage : Wöchentliche Arbeitstage einer Vollzeitkraft x Urlaubstage einer Vollzeitkraft = Deine Urlaubstage als Werkstudent
Hier ein Beispiel:
Einer Vollzeitkraft stehen laut Arbeitsvertrag bei einer 5-Tage-Woche 30 Urlaubstage pro Jahr zu. Als Werkstudent arbeitest du an drei Tagen insgesamt 20 Stunden pro Woche in dem Unternehmen.
3 : 5 x 30 = 18 Urlaubstage
In diesem Fall stehen dir als Werkstudent 18 Urlaubstage pro Jahr zu.
Urlaubsanspruch bei flexibler Wochenarbeitszeit
Als Student ist es oft schwierig sich vertraglich auf bestimmte Arbeitstage festzulegen, da sich mit jedem neuen Vorlesungsplan zu Beginn eines Semesters die zeitliche Flexibilität ändern kann. Viele Arbeitgeber reagieren auf diesen Umstand und vereinbaren mit ihren studentischen Mitarbeiten eine flexible Wochenarbeitszeit von 0 bis 20 Stunden innerhalb der Vorlesungszeit (nur bis zu einer Tätigkeit von regelmäßig 20 Stunden pro Woche findet das Werkstudentenprivileg Anwendung).
Diese Vereinbarung gibt dir sehr viel Freiraum bei der zeitlichen Planung deiner Arbeitsstunden. Als Werkstudent kommst du dann allerdings Woche für Woche auf eine sehr unterschiedliche Wochenarbeitszeit, deine Urlaubstage kannst du aber trotzdem ganz einfach berechnen.
Zunächst ermittelst du deine durchschnittliche Wochenarbeitszeit. Eine gesetzliche Bestimmung, aus wie vielen Arbeitswochen du den Durchschnitt deiner Wochenarbeitszeit ermitteln musst, gibt es nicht. Wir gehen davon aus, dass du von mindestens einem Arbeitsmonat zur durchschnittlichen Berechnung ausgehen solltest. Am besten sprichst du hier direkt deinen Arbeitgeber an.
Mit folgenden Formeln in zwei Schritten kannst du deinen Urlaub berechnen:
Schritt 1: Berechnung der jährlichen Urlaubsstunden
Wochenarbeitszeit einer Vollzeitkraft : Wöchentliche Arbeitstage einer Vollzeitkraft x jährliche Urlaubstage einer Vollzeitkraft = Jährliche Urlaubsstunden einer Vollzeitkraft
Schritt 2: Berechnung deiner Urlaubsstunden
Jährliche Urlaubsstunden einer Vollzeitkraft x Deine durchschnittliche Wochenarbeitszeit : Wochenarbeitszeit einer Vollzeitkraft = Deine Urlaubsstunden als Werkstudent
Hier ein Beispiel:
Aus den letzten acht Wochen hast du eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 13 Stunden ermittelt. Eine Vollzeitkraft arbeitet wöchentlichen 39 Stunden an 5 Tagen pro Woche und hat einen Jahresurlaub von 28 Tagen.
Vollzeitkraft: 39 : 5 x 28 = 218,4 Urlaubsstunden
Du als Werkstudent: 218,4 x 13 : 39 = 72,8 Urlaubsstunden
Aufgerundet stehen dir somit 73 Urlaubsstunden pro Jahr zu.
Überstunden auszahlen lassen oder abfeiern
Auch wenn du nur als Werkstudent in dem Unternehmen angestellt bist, kann dein Arbeitgeber Überstunden anordnen.
Selbstverständlich ist dein Arbeitgeber aber arbeitsrechtlich verpflichtet, bestimmte Vereinbarungen in Bezug auf angeordnete Überstunden einzuhalten.
- Überstunden auszahlen: Als Werkstudent kann dir dein Arbeitgeber angeordnete Überstunden zusätzlich zu deinem Arbeitslohn auszahlen. Wenn du mehr arbeitest, erhältst du als Ausgleich für die zusätzlich erbrachte Leistung demnach einfach mehr Geld. Wichtig ist dabei nur, dass du am Ende nicht über deinen Steuerfreibetrag kommst. Dies solltest du immer im Auge behalten.
- Freizeitausgleich: Eine andere Möglichkeit der Gegenleistung für angeordnete Überstunden ist der Überstundenabbau durch Freizeit. Allerdings kann dein Arbeitgeber den Freizeitausgleich einfach anordnen, wenn es z. B. gerade keine Aufgabe für dich gibt. Den Zeitpunkt für den Überstundenabbau kannst du also nicht immer selbst bestimmen, sondern muss stets von deinem Arbeitgeber abgesegnet werden.
Überstunden-Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag nachlesen
Ebenso wie in puncto Urlaub kannst du in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag nachlesen, welche Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber in Bezug auf die Überstunden – Auszahlung oder Freizeitausgleich – getroffen wurden.
Kündigst du das Arbeitsverhältnis und es wurde ein Freizeitausgleich vereinbart, musst du die Überstunden noch vor deinem Ausscheiden abbauen. Ist dies zeitlich nicht mehr möglich, muss dir dein Arbeitgeber die geleisteten Überstunden auszahlen.
Du solltest aber immer beachten, dass die Regelungen nur dann in Kraft treten, wenn die Überstunden durch deinen Vorgesetzten bzw. Arbeitgeber angeordnet wurden. Leistest du freiwillig Überstunden, besteht arbeitsrechtlich keine Regelung.
Werkstudent Urlaubsanspruch & Überstunden: Alle Infos auf einen Blick
- Jeder Arbeitnehmer hat Anrecht auf bezahlten Urlaub, auch Werkstudenten
- Mindesturlaub bei Vollzeitarbeit liegt bei 24 Werktagen/Jahr
- Als Werkstudent besteht anteiliger Urlaubsanspruch entsprechend deiner Arbeitszeit
- Berechnung bei festen Wochenarbeitstagen und flexibler Wochenarbeitszeit unterschiedlich
- Überstunden können auch für Werkstudenten vom Arbeitgeber angeordnet werden
- Urlaub und Freizeitausgleich müssen vom Arbeitgeber genehmigt werden
- Arbeits- oder Tarifvertrag regelt Urlaubstage und Überstunden für Werkstudenten
Alle Werte: Stand 2024
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Bildquellen (v.o.n.u.):
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Überarbeitet am: 23.08.2024