
Aktualisiert: 04.11.2024
Als Werkstudent Praxiserfahrung sammeln und Geld verdienen
Viele Studierende arbeiten nebenbei als sog. Werkstudent. Doch was ist das eigentlich und was muss man beachten? In diesem Ratgeber widmen wir uns dem Thema vollumfänglich und gehen unter anderem auf das Werkstudentenprivileg und dessen Auswirkungen in der Sozialversicherung, Gehalt, Steuern und die richtige Bewerbung auf eine passende Werkstudententätigkeit ein! Du bist noch auf der Suche nach einer solchen Tätigkeit in einem Unternehmen in deiner Nähe? Finde bei JOBRUF kostenlos deinen passenden Studentenjob.
Hinweis:
Auf dieser Seite kannst du dir einen Überblick rund um das Thema Werkstudent verschaffen. Der folgende Text enthält viele Links zu weiterführenden Artikeln. Um mehr zu einem Thema zu erfahren, klick einfach auf die blauen Buttons.
Definition Werkstudent: Was ist das eigentlich?
Unter dem Begriff Werkstudent wird i.d.R. ein Studierender verstanden, der eine fachnahe Nebentätigkeit ausübt, um sich seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Zum Beispiel: Ein Student der Betriebswirtschaftslehre arbeitet zusätzlich im Bereich Controlling eines großen Unternehmens.
Werkstudenten sind im Arbeitsrecht per Definition „Personen, die als ordentlich Studierende an einer Universität, Hochschule oder in einer staatlich anerkannten Fachschule eingeschrieben (immatrikuliert) sind und daneben einer mehr als geringfügigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit nachgehen.“ Um in den Genuss des sog. Werkstudentenprivilegs (Befreiung von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) zu kommen, ist es darüber hinaus Voraussetzung, „dass der Werkstudent tatsächlich seinen Schwerpunkt auf das Studium legt und nur nebenher arbeitet.“ (Stand 2019; Quelle: wirtschaftslexikon.gabler.de) (Stand 2024)
Bedeutet: Viel mehr als die Fachnähe spielt das Ausmaß der Nebentätigkeit eine Rolle. Eine typische Werkstudententätigkeit bewegt sich demzufolge zwischen einem 538 € Job früher 450-Euro-Job und einer halben Stelle – unabhängig davon, ob die Aufgaben direkt mit den Studieninhalten zusammenhängen. Typisches Beispiel hierfür wäre ein Midijob (850-Euro-Job) mit einem Umfang von regelmäßig 15 Std./Woche.
Werkstudentenvertrag: Muster, Vorteile, Kündigungsfrist & Co
Ein Werkstudentenvertrag bietet sowohl Arbeitgeber:innen, als auch einer oder einem Student:in viele Vorteile. So werden bei dieser Beschäftigungsform zum Beispiel nur geringe Sozialabgaben fällig.
Werkstudent:innen dürfen außerdem wöchentlich bis zu 20 Std. arbeiten – und in der vorlesungsfreien Zeit sogar in Vollzeit tätig sein. Dieser vergleichsweise große Umfang bietet Student:innen die Möglichkeit, ihr Vorwissen ausgiebig im Arbeitsalltag einzubringen und zu erweitern. Gerade wenn die Tätigkeit Bezug zum Studienfach hat, kann eine solche Referenz für die zukünftige Laufbahn ausgesprochen nützlich sein.
Mit dem entsprechenden Vertragswerk muss dafür gesorgt werden, dass das Studium die Hauptbeschäftigung des oder der Werkstudent:in bleibt. Dies passiert im Wesentlichen über die vereinbarten Arbeitszeiten.
Von diesen Besonderheiten einmal abgesehen, begründet der Werkstudentenvertrag ein ganz normales Arbeitsverhältnis. In Bezug auf Kündigungsfrist, Mindestlohn, Urlaubsanspruch & Co gelten die gesetzlichen und ggf. tariflichen Bestimmungen wie für jede:n andere:n Arbeitnehmer:in.
Weitere Infos, sowie ein kostenloses Muster als Vorlage findest du in diesem Artikel:
Werkstudentenvertrag: Muster, Vorteile, Kündigungsfrist & Co
Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg
Durch das Werkstudentenprivileg sind Studenten im Zuge eines Jobs befreit von Abgaben in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Allerdings müssen zum Inkrafttreten der Regelung einige Voraussetzungen erfüllt werden:
Zum einen musst du an einer staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sein. Dort musst du desweiteren dein Studium in Vollzeit absolvieren. Ein berufsbegleitende Ausbildung oder ein Gasthörerstudium reichen also nicht aus.
Außerdem gilt der besondere Status des Werkstudenten nur bis zum 25. Fachsemester. Du kannst also maximal 12,5 Jahre als Student in einem Studiengang eingeschrieben sein und nebenbei als Werkstudent arbeiten. Das Alter spielt allerdings keine Rolle.
Weiterhin gibt es auch Beschränkungen bei der Arbeitszeit. Als Werkstudent darfst du maximal 20 Std./Woche während des Semesters arbeiten. In den Semesterferien darfst du zudem nur maximal 26 Wochen in Vollzeit arbeiten, damit das Werkstudentenprivileg weiterhin greift (Stand 2024).
Weitere Infos findest du in diesem Artikel:
Werkstudentenprivileg Voraussetzungen
Mehrere Beschäftigungen als Werkstudent
Du hast nicht nur einen Nebenjob? Dann solltest du dringend einige Dinge beachten! Denn sowohl die Einkünfte als auch die Arbeitszeiten aller Jobs werden zusammengezählt und bestimmen dann über Abgaben und Steuern.
Übst du mehr als eine steuerpflichtige Beschäftigung aus, wird dein Zweitjob der Steuerklasse 6 zugeordnet. Da in dieser Steuerklasse die höchsten Abgaben anfallen, empfiehlt es sich den Nebenjob mit dem geringeren Verdienst in dieser Steuerklasse zu melden.
Bezüglich des Gehaltes gibt es gleich mehrere Grenzwerte. Ab 6.672 €/Jahr (Stand 2024) verlierst du deinen Bafög-Anspruch. Außerdem musst du dich dann auch selbst krankenversichern. Ab 11.800 €/Jahr (Stand 2024) fallen zusätzlich Lohnsteuern an.
Außerdem mischt sich auch noch der Arbeitsschutz ein. Das Arbeitszeitgesetz schreibt vor, dass zwischen 2 Arbeitseinsätzen eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Std. eingehalten werden muss.
Weitere Infos zu mehreren Beschäftigungen findest du in diesem Artikel:
Werkstudent und Minijob Praktikum
Sozialversicherung für Werkstudenten
Ein besonders wichtiges Thema beim Arbeiten ist der Versicherungsschutz. Solange das Werkstudentenprivileg für deine Tätigkeit Anwendung findet, fällt auf deinen Lohn keine weitere Abgabe für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. Beiträge zur Rentenversicherung sind allerdings bei jeglicher Aufnahme einer Arbeit zu zahlen. Hierfür werden dir 9,35 % deines Lohns abgezogen (bei Minijobs 3,7 %; Stand 2024). Nur bei Minijobs kannst du dich auf Antrag von der Zahlung der Rentenversicherung befreien lassen.
Weitere Infos findest du in folgendem Artikel:
Werkstudent Sozialversicherung
Krankenversicherung als Werkstudent
Grundsätzlich musst du als Student über eine Krankenversicherung verfügen. Dabei hast du mehrere Möglichkeiten zur Auswahl.
Bis 25 kannst du kostenfrei über ein Elternteil in der gesetzlichen Familienversicherung krankenversichert sein. Wenn du mehr als 538 €/Monat verdienst oder du älter als 25 Jahre bist, musst du deine Krankenversicherung selbst bezahlen. Hier gibt es vergünstigte Konditionen für Studenten. Wenn du 30 Jahre oder älter bist, musst du dich freiwillig gesetzlich versichern. Die Vergünstigungen greifen dann nicht mehr. Auch eine private Krankenversicherung ist für Werkstudenten möglich.
Weitere Infos findest du in folgendem Artikel:
Krankenversicherung als Werkstudent
Gehalt als Werkstudent: Was kann man im Durchschnitt verdienen?
Neben der beruflichen Erfahrung, die du sammelst, spielt natürlich in erster Linie das Gehalt eine entscheidende Rolle bei der Wahl des geeigneten Werkstudentenjobs.
Mehrere Faktoren haben Einfluss auf die Höhe des durchschnittlichen Gehaltes für eine Werkstudentenstelle. Zum Beispiel werden Studenten, die im Masterstudium sind, meist besser bezahlt als Bachelorstudenten.
Auch das allgemeine Lohnniveau der Region, in der das Unternehmen ansässig ist, hat eine Auswirkung auf die Bezahlung. So zahlt man in in Hessen und den südlichen Bundesländern Baden-Würtemberg und Bayern besonders gut, während der Lohn in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern vergleichsweise mager ausfällt.
Zudem spielt auch die gewählte Studienrichtung eine große Rolle: Maschinenbauer und Informatiker haben gute Chancen auf einen gut bezahlten Nebenjob, während Geisteswissenschaftler es hier schwerer haben.
In unserem Artikel erfährst du, in welchen Unternehmen du welchen Durchschnittslohn erwarten kannst und welche Abzüge du an deinem Gehalt zu erwarten hast:
Werkstudent und Steuern
Steuerabzüge spielen für die meisten Werkstudenten keine Rolle. Erst ab einem jährlichen Einkommen von 11.800 € (Stand: 2024) muss Lohnsteuer bezahlt werden. Dies bedeutet umgerechnet also 983 €/Monat netto. In jedem Monat, indem du mehr als 7983 € netto verdienst, werden dir zunächst Lohnsteuer abgezogen.
Der Steuerfreibetrag variiert je nach Steuerklasse. Die Steuerklasse wiederum hängt davon ab, welchen Familienstand du hast, ob du leibliche Kinder hast und wie viele Nebenjobs du gleichzeitig ausübst.
Wenn du am Jahresende in deiner Steuererklärung dem Finanzamt nachweist, dass du insgesamt im Jahr unter deinem für deine Steuerklasse gültigen Freibetrag geblieben bist, bekommst du deine eventuell vorab gezahlte Lohnsteuer wieder zurück.
In diesem Artikel findest du alle Infos noch einmal ausführlich:
Werkstudent Urlaub und Überstunden
Wie jeder andere Arbeitnehmer hat auch ein Werkstudent Anrecht auf bezahlten Urlaub. Das Bundesurlaubsgesetz schreibt bei einer Vollzeitarbeit in einer 6-Tage-Woche mindestens 24 Werktage Urlaub vor. Wenn du als Werkstudent weniger Tage pro Woche arbeitest, werden die Urlaubstage prozentual berechnet.
Urlaubstage werden üblicherweise im Arbeitsvertrag verbindlich festgeschrieben und sind genehmigungspflichtig. Das heißt, dass du auch als Student darauf angewiesen bist, dass die dein Arbeitgeber die gewünschten Tage frei gewährt. Du solltest also rechtzeitig Urlaub für wichtige Klausurtage beantragen um sicher zu gehen, dass du diese Tage auch frei bekommst.
Auch Überstunden können vom Arbeitgeber angeordnet werden und müssen dann auch ausgeführt werden. Als Kompensation kannst du mit deinem Arbeitgeber klären, ob du die Überstunden ausbezahlt bekommst oder du dafür Freizeitausgleich nehmen möchtest. Beim Thema Urlaub und Überstunden ist also immer eine enge Absprache mit dem Arbeitgeber notwendig.
Weiter Infos und Berechnungsformeln für deinen Jahresurlaub findest du in folgendem Artikel:
Werkstudent Urlaubsanspruch Überstunden
Bewerbung als Werkstudent: Infos und Vorlagen
Der erste Schritt zur Werkstudentenstelle ist deine Bewerbung. Diese sollte entsprechend gut gegliedert sein und deine Stärken und Fähigkeiten optimal aufbereitet dem Leser zugänglich machen.
Im Einleitungsteil solltest du dein Interesse bekunden. Erwähne auch, falls du mit einem Ansprechpartner im Unternehmen bereits im Vorfeld Kontakt hattest.
Danach folgt der Hauptteil, in dem du deine Ausbildung und praktischen Fähigkeiten möglichst ausführlich darlegst. Außerdem sollte aus deinem Text klar hervorgehen, warum du dich gerade für eine Bewerbung bei diesem Unternehmen entschieden hast.
Im Hauptteil solltest du größtmögliche Individualität beweisen: Abgedroschene Einheitsfloskeln gilt es zu vermeiden. Drücke dich klar, aber individuell und spannend aus. Denn neben deiner speziellen Vorbildung sind es besonders die ansprechenden und erfrischenden Formulierungen, die dein Bewerbungsanschreiben in den Augen des Personalers interessant macht.
Weitere Infos und Muster-Vorlagen findest du in unserem Artikel:
Werkstudent im Marketing
Marketing ist ein sehr vielfältiger und abwechslungsreicher Bereich – vom Produktmarkting, über die Marktforschung bis hin zum Online-Marketing kannst du verschiedene Tätigkeiten übernehmen.
Neben verschiedenen Einsatzbereichen und deinen eigenen persönlichen Fähigkeiten, erfährst du hier mit welchem Gehalt du rechnen kannst. Außerdem erhältst du Tipps zur Bewerbung sowie ein Muster für dein Anschreiben.
Weitere Infos findest du in diesem Artikel:
Werkstudent und Kurzarbeit: Zeit durch Weiterbildung sinnvoll nutzen
In schwierigen Zeiten bleiben auch Werkstudenten nicht vor Kurzarbeit verschont – das hat spätestens die Corona-Pandemie gezeigt. Viele Unternehmen, die von der Krise hart getroffen wurden, haben währenddessen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorübergehend verringert.
Hinzu kommt, dass auch die Universitäten eine Vielzahl Ihrer Vorlesungen als Online-Seminare abgehalten hat – aus dieser Erfahrung heraus bieten nach wie vor viele Hochschulen einige Veranstaltungen wahlweise online oder in Präsenz an. Aufgrund der Zeitersparnis durch die entfallende Anreise haben viele Studenten dadurch noch mehr Zeit.
Doch wusstest du, dass sich die "unfreiwillige Arbeitspause" auch optimal nutzen lässt, um sich für den späteren Arbeitsmarkt zu qualifizieren? Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, studienbegleitend eine Weiterbildung zu absolvieren, die nicht nur im Lebenslauf gut aussieht, sondern deine studienspezifischen Kenntnisse optimal ergänzt.
Alle Infos zum Thema findest du in unserem Artikel:
Werkstudentenjobs bei JOBRUF finden
Werkstudentenjob klingt gut für dich? Bei JOBRUF findest du zahlreiche Jobangebot von namhaften Unternehmen aus allen Branchen. Erstelle dir ein kostenloses Profil und bewirb dich auf deinen Wunschjob!
Jetzt passenden Studentenjob finden
Bildquellen (v.o.n.u):
© bruce mars / Pexels.com
© "Ryan McCarthy" by Joi is licensed under CC BY 2.0 (size changed)
© Photo by rawpixel on Unsplash
© "Heart beat" by Marco Verch is licenced under CC BY 2.0
© Photo by Sharon McCutcheon on Unsplash
© Photo by GotCredit
© Photo by Becca Tapert on Unsplash
© Photo by punttim on Unsplash
© Photo by rawpixel on Pixabay
© Photo by Anastasiia Chepinska on Unsplash
-
Werkstudent Controlling & Finance, Vertrieb & Kundenbetreuung (m/w/d)
Body Tuning Agency GmbH
80939 München -
Werkstudent FuE & Ingenieur (m/w/d)
AninA GmbH & Co. KG
64297 Darmstadt -
Werkstudent Marketing & Kommunikation (m/w/d)
adabay GmbH
80333 München -
Werkstudent IT & Webdesign (m/w/d)
Logiway GmbH
13507 Berlin - Alle Jobs ansehen