Werkstudent Steuern
Muss ich als Werkstudent Steuern zahlen? Diese Frage ist durchaus berechtigt, will man doch aus Student das wertvolle Gehalt nicht unbedingt unnötig durch Abgaben schmälern.
Wir erklären dir, wann und unter welchen Umständen du Lohnsteuer zahlen musst, welcher Steuerfreibetrag dir in deiner Steuerklasse zur Verfügung steht und wann sich eine Steuererklärung für Werkstudenten lohnt. Außerdem findest du bei JOBRUF vielleicht schon bald genau den passenden Studentenjob.
Muss ich als Werkstudent Lohnsteuer zahlen?
Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer steuerpflichtig. Dies bedeutet, dass neben den Sozialabgaben für Werkstudenten auch Lohnsteuer anfällt. Eine generelle Befreiung von der Steuer auf Antrag ist nicht möglich.
Allerdings sind per se alle Praktika und 520-€-Jobs (früher 450 € Job) von der Steuer befreit. Weiterhin gibt es für Geringverdiener – zu denen die meisten Studenten mit Teilzeitarbeit zählen – einen Steuerfreibetrag. Dadurch kannst du auch mehr als 520 €/Monat verdienen, ohne Steuerabzüge befürchten zu müssen.
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag für Werkstudenten?
Der aktuelle Steuerfreibetrag für Werkstudenten hängt von deiner Steuerklasse ab. Für die Steuerklasse 1, die für die meisten ledigen Studenten gilt, liegt der Grundfreibetrag bei 11.604 €/Jahr (Stand 2024). Je nachdem in welcher Lebenssituation du dich befindest, wird dieser Grundfreitrag ergänzt durch zusätzliche Freibeträge, z. B. wenn du Kinder hast, ein Ehrenamt ausübst oder einen dir nah stehenden Menschen pflegst.
Solange du als Arbeitnehmer nicht mehr Lohn bekommst, wird dir keine Lohnsteuer von deinem Gehalt abgezogen. Der Steuerfreibetrag ist für alle Jobs gleich. Er gilt also für Einnahmen aus Minijobs, Werkstudententätigkeiten, Ferienjobs und Arbeit auf Rechnung, mit Gewerbeschein oder als Freiberufler.
Sobald du den Freibetrag überschreitest, musst du für den darüber liegenden Betrag Lohnsteuer abführen. Wenn du also in einem Jahr 12.604 € verdient hast, werden dir für 1.000 € Steuern abgezogen.
Unser Tipp:
Bei 11.604 €/Jahr liegt der Freibetrag umgerechnet auf den Monat bei 967 €. Fällt dein Gehalt als Werkstudent zeitweise höher aus, bekommst du zunächst Lohnsteuer abgezogen. Diese kannst du dir allerdings bei der Steuererklärung am Jahresende wieder zurückholen, wenn du insgesamt im Jahr unter dem Freibetrag geblieben bist.
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In welche Steuerklasse falle ich als Werkstudent?
Wie bei allen anderen Arbeitnehmern entscheidet der Familienstand des Werkstudenten über die Steuerklasse. Der Studentenstatus selbst hat darauf keinen Einfluss. Die meisten Studenten sind unverheiratet und haben keine Kinder. Somit fallen Sie in Lohnsteuerklasse 1.
Die folgende Tabelle zeigt dir, welche Steuerklasse für welche Fälle gilt und wie hoch der entsprechende Grundfreibetrag ausfällt:
Steuerklasse | Merkmale | Grundfreibetrag |
---|---|---|
1 | ledig, kein Kind oder kein Sorgerecht für ein Kind | 11.604 € |
2 | alleinerziehendes Elternteil | 11.604 € |
3 | verwitwet oder verheiratet, man selbst verdient mehr als der Partner | 23.208 € |
4 | verheiratet, man selbst verdient in etwas so viel wie der Partner | 11.604 € |
5 | verheiratet, man selbst verdient weniger als der Partner | keinen |
6 | Steuerklasse für den 2. und jeden weiteren Nebenjob | keinen |
Werkstudent und Steuererklärung: Lohnt sich das für mich?
Eigentlich musst du nur dann eine Steuererklärung als Werkstudent machen, wenn du den Steuerfreibetrag von 11.604 € überschritten hast oder du mehr als einen Job gleichzeitig ausübst. In allen anderen Fällen ist eine Steuererklärung nicht zwingend.
Solltest du aber – beispielsweise in einer Vollzeitbeschäftigung als Werkstudent in den Semesterferien – für einzelne Monate Lohnsteuer abgeführt haben, lohnt sich eine Lohnsteuererklärung auf jeden Fall. Denn dann wird dir die gezahlte Steuer zurückerstattet.
Beispiel:
Du hast im Januar und Februar 2024 in einem Ferienjob in Vollzeit jeweils 2.000 € brutto verdient. Für diese beiden Monate wurden dir insgesamt 280 € Lohnsteuer abgezogen. Die restlichen Monate hast du nur einen Minijob ausgeübt. Dein Jahresgehalt liegt also bei 10x450 + 4000 = 8.500 €. Da du unter der Freigrenze von 11.604 € bleibst, kannst du durch eine Steuererklärung die 280 € zurückgezahlt bekommen.
Zusammenfassung
- Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer auch steuerpflichtig
- Die meisten Studenten fallen in Steuerklasse 1
- Unter 11.604 € Jahresverdienst ist man als Student in Steuerklasse 1 steuerbefreit
- Bei Vollzeitbeschäftigung in den Semesterferien können zunächst Lohnsteuern anfallen
- Eine Lohnsteuererklärung ist nur zwingend, wenn du den Freibetrag überschreitest oder mehr als einen Nebenjob hast
Alle Werte: Stand 2024
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Bildquellen (v.o.n.u.):
© Photo by GotCredit
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Überarbeitet am: 23.08.2024