Babysitter Stundenlohn
Bei Ihnen ist eine Kinderbetreuung unumgänglich und Sie überlegen nun, wie Sie die Betreuung für Ihr Kind organisieren können? Dann sind Sie bei Ihren Überlegungen sicherlich auch schon auf das Thema Kosten gestoßen. Wir zeigen Ihnen hier mit welchem Babysitter-Stundenlohn Sie rechnen müssen und von welchen Faktoren dieser abhängen kann.
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Kosten für Babysitter: Mindestlohn gilt ab 18 Jahre
Grundsätzlich erfolgt die Entlohnung immer auf Verhandlungsbasis zwischen Ihnen als Eltern und der Betreuungsperson.
Sollte diese allerdings volljährig sein, sollten Sie immer einen Blick auf das Mindestlohngesetz haben. Laut diesem Gesetz muss der Stundenlohn für einen Babysitter – sofern dieser 18 Jahre oder älter ist – mindestens bei 9,50 € liegen (Stand 2021). Für minderjährige Babysitter findet der Mindestlohn (noch) keine Anwendung.
Darüber hinaus empfiehlt es sich, dass Sie Ihren Babysitter anmelden. Hierdurch entstehen Ihnen Abgaben von 14,74 % (Stand 2019), welche Sie bei den Babysitter Kosten natürlich auch berücksichtigen müssen, gleichzeitig aber auch einige Vorteile (z. B. Unfallversicherung des Betreuers).
Je älter die Betreuungsperson, desto höher der Stundenlohn
Sicherlich hat auch das Alter der Betreuungsperson einen Einfluss auf die Kosten pro Stunde. Generell gilt: Je älter, desto teurer. Besonders zu beachten ist, dass unter 15jährige eine Erlaubnis der Eltern benötigen, um arbeiten zu können. Außerdem dürfen Sie nur maximal 2 Std. pro Tag arbeiten.
Hier haben wir einmal eine Tabelle mit dem durchschnittlichen Stundenlohn eines Babysitters sowie den ungefähren monatlichen Kosten erstellt, mit passenden Angaben je nach Altersgruppe. Diese Tabelle dient Ihnen als Hilfestellung, um den Lohn zu berechnen und die monatliche Belastung abzuschätzen. Monatliche Kosten beinhalten die Abgaben für Beschäftigung als 450-Euro-Jobber von 14,74 % und werden auf eine durchschnittliche Arbeitszeit von 4 Std./Woche gerechnet.
Alter des Babysitters | Stundenlohn | Monatl. Kosten |
---|---|---|
13 bis 16-jährig | 5 € | ca. 100 € |
17 und 18-jährig | 6 bis 8 € | ca. 120 bis 165 € |
Student/volljährig | 9,50 bis 10 € | ca. 190 bis 210 € |
Alle Werte: Stand 2021.
Unser Tipp:
Bei der Beschäftigung von schulpflichtigen Minderjährigen müssen bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt werden, u. a. hinsichtlich der Art der Tätigkeit. Alle wichtigen Infos für Eltern und Schüler haben wir in unserem Artikel mit dem Thema Schülerarbeit zusammengefasst.
Babysitter: Honorar ist abhängig von Aufgaben
Von der abendlichen Betreuung über die Abholung von Kindergarten oder Schule bis hin zur Hausaufgabenbetreuung – die Aufgaben eines Babysitters können stark variieren.
Natürlich sollten sich die verschiedenen Aufgaben auch im Honorar des Babysitters widerspiegeln. Über Nacht oder abends, wenn das Kind schläft und die Betreuungsperson außer Fernsehen gucken nicht viel machen muss, kann deswegen ein geringerer Stundensatz gezahlt werden als bei einer Betreuung über Tag, bei der man wirklich auch die ganze Zeit mit dem Kind beschäftigt ist. Sollten zusätzlich die Hausaufgaben betreut werden, sollte dies auch berücksichtigt werden.
Ebenso sollte dem Babysitter die Bereitschaft, das eigene Autos für Fahrdienste zur Verfügung zu stellen, zusätzlich entlohnt werden.
Richtwerte zur Berechnung:
- Betreuung über Nacht: - 1 €/Std.
- BetreuerIn nutzt sein/ihr Auto für Fahrdienste: + 1 €/Std.
- Zusätzliche Hausaufgabenbetreuung: +1 €/Std.
Unser Tipp:
Es ist immer empfehlenswert, die Preise für das Kindermädchen eher etwas höher anzusetzen. Dies führt dazu, dass die Aushilfe gerne und motiviert zur Arbeit kommt und einen guten Job erledigt. Außerdem ist der Babysitter so ggf. eher bereit zu einer zeitlichen Flexibilität, falls einmal ein spontaner Bedarf besteht.
Anzahl der Kinder ein wichtiges Kriterium
Wie hoch die Kosten ausfallen, kann auch damit zusammenhängen, für wie viele Kinder die Betreuung sein soll.
Die Babysitter-Kosten sind höher, wenn zwei oder drei Kinder gleichzeitig betreut werden. Schließlich ist diese Aufgabe etwas fordernder als das Aufpassen auf ein einzelnes Kind. Der höhere Aufwand sollte sich entsprechend auch im Babysitter-Stundenlohn widerspiegeln sollte. Eine Staffelung pro zu betreuendem Kind ist hier eine Möglichkeit.
Richtwert zur Berechnung:
- Pro zusätzlich zu betreuendem Kind: + 0,25 €/Std.
Unser Tipp:
Unabhängig davon, wie hoch der Lohn für Ihren Kinderbetreuer ausfällt, empfiehlt es sich, diesen und andere Rahmenbedingungen in einem Vertrag festzuhalten. Dies bringt Ihnen einige Vorteile, z. B. klare Strukturen in Konfliktsituationen oder eine steuerliche Absetzbarkeit.
Höhere Kosten bei größerer Erfahrung
Die Erfahrung des Babysitters spielt bei der Berechnung des Stundenlohns ebenfalls eine Rolle.
Ein Schüler mit 12 oder 13 Jahren, der gerade wahrscheinlich das erste Mal einen Nebenjob übernimmt, konnte eher noch nicht so viele Erfahrungen im Bereich Babysitting sammeln – Erfahrungen mit kleineren Geschwistern ausgenommen. Er wird sich langsam an eine entlohnte Tätigkeit und die Arbeit als Babysitter herantasten.
Meist verfügen ältere Babysitter über mehr Erfahrung. Jemand, der einen Babysitterkurs besucht oder sogar eine Ausbildung oder Studium abgeschlossen hat, kann ganz andere Qualifikationen vorweisen, als ein Anfänger. Neben dem theoretischen Wissen hat er oder sie sicherlich auch schon einige praktische Erfahrungen vorzuweisen. Diese Erfahrungen und Qualifikationen lassen sich ausgebildete Kräfte oder ein Student entsprechend höher entlohnen.
Richtwert zur Berechnung:
- Babysitter mit Babysitter-Diplom: + 2 €/Std.
- Ausgebildeter Babysitter (z. B. Erzieher): + 5 €/Std.
Babysitter-Kosten: Teure Großstädte (besonders im Süden!)
Ein Unterschied bei den Preisen der Babysitter kann auch durch regionale Unterschiede in Deutschland zustande kommen.
In einer Großstadt wie z. B. Berlin, Hannover oder Frankfurt fällt der Stundenlohn dabei oftmals höher aus als auf dem Land. Grund dafür ist, dass in Ballungsräumen die Nachfrage in der Regel höher ist als auf dem Land. Gleichzeitig sind die Lebenshaltungskosten oftmals relativ hoch.
Wie in vielen anderen Bereichen ist auch hier der Süden am teuersten, in Städten wie München oder Stuttgart sollten Sie den Stundenlohn für Ihren Babysitter deswegen entsprechend höher ansetzen.
Die Stundenlöhne im Ruhrgebiet oder im Osten z. B. in Leipzig fallen hingegeben in der Regel niedriger aus.
Richtwert zur Berechnung des Babysitter-Stundenlohns:
- Großstadt (Norden, z. B. Hamburg): + 0,50 bis 1 €/Std.
- Großstadt (Osten, z. B. Leipzig): + 1 €/Std.
- Großstadt (Süden, z. B. München): + 2 €/Std.
- Großstadt (Westen, z. B. Köln): + 0,50 bis 1 €/Std.
- Ländliche Region, schlecht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar: + 1 bis 2 €/Std. oder Fahrtkostenpauschale
Unser Tipp:
Wenn der Babysitter Sie und Ihre Kinder nur sehr schlecht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann, sollten Sie über eine Erstattung der Fahrtkosten nachdenken. Die erleichtert die Anreise und dem Babysitter entstehen keine zusätzlichen Kosten z. B. für Busticket oder Benzin. Wie Sie dies letztendlich abrechnen – ob Sie einfach den Stundenlohn erhöhen oder eine Fahrtkostenpauschale vereinbaren – können Sie individuell abklären.
Beispiele zur Berechnung eines fairen Preises für Babysitter
Für einen besseren Überblick haben wir im Folgenden einige Berechnungsbeispiele zusammengestellt, die jeweils unterschiedliche Richtwerte berücksichtigen. Auch Sie können so einen fairen Stundenlohn entsprechend den o. g. Angaben für Ihre Kinderbetreuung selbst errechnen.
Beispiel 1: Babysitter (17 Jahre) zur Betreuung am Abend während das Kind schläft.
6 bis 8 € (Entlohnung wegen Alter) - 1 € (Abendbetreuung) = Mindestens 5€
Beispiel 2: Babysitter (20 Jahre) mit Babysitter-Diplom für die Betreuung Ihres Kindes am Nachmittag.
9,19 € (Mindestentlohnung) + 2 € (Babysitter-Diplom) = Mindestens 11,19 €
Beispiel 3: Student für die Abholung von 2 Kindern vom Kindergarten mit eigenem PKW und anschließender Betreuung
9,19 € (Student) + 1 € (Eigenes Auto) + 0,25 € (zusätzliches Kind) = Mindestens 10,44 €
Babysitter-Stundenlohn: Alle Infos auf einen Blick
- Der Mindestlohn gilt für alle volljährigen Babysitter (derzeit 9,50 €/Std.)
- Unsere Empfehlung: Melden Sie Ihren Babysitter bei der Minijob-Zentrale an
- Je älter und erfahrener die Kinderbetreuung, desto höher sollte der Stundenlohn angesetzt werden
- Unter 15-Jährige dürfen nur mit Genehmigung der Erziehungsberechtigten einige Stunden arbeiten
- Anspruchsvolle Zusatzaufgaben (Fahrdienste, Hausaufgabenbetreuung) sollten zusätzlich entlohnt werden
- Eine faire Entlohnung berücksichtigt auch das ortsübliche Lohnniveau
Alle Werte: Stand 2021
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Jetzt, wo Sie ausreichend über den möglichen Stundenlohn für einen Babysitter informiert sind, stellen Sie sich nun die Frage, wo Sie denn eine gute Kinderbetreuung finden können? Neben klassischen Möglichkeiten wie z. B. einem Aushang bietet sich hier hervorragend die JOBRUF Studentenvermittlung an.
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Überarbeitet am: 29.01.2021