Aktualisiert: 23.12.2024
Durch die Corona-Krise kommt es zu zahlreichen Einschränkungen im sozialen und öffentlichen Leben – auch bei Umzügen. Gerade mit Blick auf Kontaktverbote oder Kontaktbeschränkungen herrscht eine große Verunsicherung rund um den Wohnungswechsel, insbesondere wenn private Umzugshelfer bei Corona in Anspruch genommen werden sollen.
Wir klären auf, in welchem Rahmen Unterstützung überhaupt in Anspruch genommen werden darf und welche Regeln in den einzelnen Bundesländern gelten.
Darf ich in Zeiten des Coronavirus überhaupt umziehen?
Lt. Aussage der Bundesregierung dürfen Umzüge in Deutschland grundsätzlich durchgeführt werden, wenn auf die nötigen Mindestabstände und Hygienestandards geachtet wird.
Lediglich Personen, die sich zur Zeit des Umzugs in einer angeordneten häuslichen Quarantäne befinden, dürfen nicht den Wohnort wechseln.
In diesem Fall muss der Termin verschoben werden und es sollte dringend Rücksprache mit dem Vermieter gehalten werden. In besonderen Fällen kann jedoch das zuständige Gesundheitsamt auch hier eine Sondergenehmigung erteilen.
Spedition oder private Umzugshilfe: Was ist bei Corona möglich?
Es bestehen Unterschiede, ob sie den Umzug in Eigenregie oder durch gewerbliche Dienstleister durchführen lassen. „Handwerksbetriebe dürfen Ihre Leistungen weiter erbringen. Dazu zählen auch Umzugsunternehmen“ (Quelle: Antworten der Bundesregierung auf häufige Userfragen zum Coronavirus in Deutschland; Frage 6 ) – diese Regelung gilt bundesweit.
Ein Umzug mit privater Umzugshilfe z. B. von Freunden, Bekannten, Familienangehörigen oder auch Studenten, ist in der Regel auch während der Pandemie weiterhin möglich. Er wird gesehen wie eine private Zusammenkunft.
Je nach Bundesland kann es während Corona Unterschiede geben bei den Regeln für private Umzugshelfer. Ausschlaggebend dafür, wie viele Personen sich privat treffen dürfen, sind zumeist diese Faktoren:
- Antikörper-Status der teilnehmenden Personen (geimpft? genesen?)
- Regionale Inzidenz, sowie teilweise
- Hospitalisierungsrate (Krankenhaus-Einweisungen wegen COVID-19) und/oder Intensivbettenauslastung vor Ort
Muss ich Umzugshelfer anmelden?
Grundsätzlich empfehlen wir bei unseren studentischen Helfern die Anmeldung über die Minijobzentrale. Dies hat den Vorteil, dass die unterstützende Tätigkeit als Berufsausübung anzusehen ist und – sofern keine regional abweichenden Regelungen inkraft treten – unter Beachtung der geltenden Infektionsschutzmaßnahmen bundesweit möglich ist (Stand: Januar 2022).
Im Fall von privaten Umzugshelfern ist eine Anmeldung über die Minijobzentrale – anders als bei anderen haushaltsnahen Dienstleistungen – für Privatleute in der Regel leider nicht ohne erheblichen Aufwand möglich.
Wie viele Umzugshelfer sind während Corona erlaubt?
In der Pandemie stellen Bund und Länder Kontaktbeschränkungen auf, wenn es die Situation erfordert – wie aktuell aufgrund der vierten Welle und der Virusvariante Omikron.
Zurzeit gilt bundesweit in der Regel Folgendes:
- Ein Umzug mit bis zu zehn Umzugshelfern (inklusive Auftraggeber:in) ist auch während Corona erlaubt, wenn alle Personen geimpft oder genesen sind.
- Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, dürfen maximal zwei private Helfer aus einem weiteren Haushalt dabei sein – dies können z.B. WG-Mitbewohner sein oder ein befreundetes Paar. Partner gelten als Hausstand, auch wenn sie nicht zusammenwohnen.
- Die Anwesenheit von Kindern spielt für die erlaubte Personenzahl keine Rolle – gezählt werden nur Erwachsene. Das Alter, bis zu dem Kinder nicht mitgezählt werden, variiert je nach Bundesland zwischen 12 Jahren und 16 Jahren.
- Die Einhaltung allgemeiner Abstands- und Hygieneregeln wird weiterhin empfohlen: Ihre Umzugshelfer sollten eine Maske tragen, da sie zum Beispiel im Treppenhaus oder beim Umzugswagen packen auf der Straße anderen Personen begegnen könnten.
(Stand: Januar 2022)
NRW, Bayern & Co: Umzugshelfer-Corona-Regeln in den Bundesländern
Zusammen mit NRW, Bayern & Co. legt die Bundesregierung regelmäßig die Regeln zur Eindämmung des Coronavirus fest. Die Umsetzung der Kontaktbeschränkung liegt dabei grundsätzlich in der Verantwortung der jeweiligen Kommune.
Gerade weil die konkreten Regeln jeweils vor Ort geschaffen werden – und dabei nicht zuletzt auch verschiedene lokale Kennzahlen (Inzidenz usw.) mit einfließen – ist es nicht unüblich, dass auch innerhalb eines Bundeslandes identische Sachverhalte durchaus anders behandelt werden können.
Verstöße gegen das Kontaktverbot gelten bei Umzügen als Ordnungswidrigkeit und werden nicht unerheblich sanktioniert. Die Bußgelder bei Nichteinhaltung reichen von 50 € in Bremen bis 500 € in Berlin (Stand: Januar 2022).
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht darüber, welche durch Corona bedingten Regeln für einen Wohnungswechsel mit studentischen Umzugshelfern von JOBRUF in Zeiten des Coronavirus in den Bundesländern gelten.
Wenn Freunde oder Bekannte als Umzugshelfer während Corona bei einem Umzug in Baden-Württemberg einspringen, dann gilt: Wenn nicht-immunisierte Personen teilnehmen (nicht geimpft, nicht genesen), dürfen ein Haushalt und zwei weitere Personen teilnehmen.
Wenn ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen, dürfen sich im Innenraum maximal zehn Personen, draußen maximal 50 Personen treffen (Stand: 4.1.2022, Quelle: Baden Württemberg – Corona-Regeln ab 27. Dezember 2021)
Für Umzugshelfer während Corona in Bayern gilt: Bis zu zehn Personen (inklusive Auftraggeber:in) dürfen den Umzug durchführen – wenn alle Teilnehmer geimpft oder genesen sind. Wenn ungeimpfte oder nichtgenesene Personen teilnehmen, dürfen nur Angehörige aus deren Haushalt, sowie zusätzlich höchstens zwei Angehörigen eines weiteren Hausstands mithelfen (Stand: 21.12.2021, Quelle: Corona Katastrophenschutz Bayern).
Die Hotspot-Regelungen, mit denen das öffentliche Leben in besonders stark betroffenen Landkreisen in Bayern heruntergefahren wird, betreffen die Durchführung eines Umzugs mit privaten Helfern nicht.
Sofern alle Teilnehmer den 2G-Status erfüllen, dürfen bis zu zehn Personen (unabhängig von der Haushaltszugehörigkeit) zusammenkommen, um ihr Umzugsgut in das neue Zuhause zu bringen. Für Ungeimpfte gilt: Mitglieder des eigenen Haushalts dürfen sich mit maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Dies bedeutet, dass Ihnen zum Beispiel zwei Freunde oder Bekannte helfen dürfen, sofern diese aus dem gleichen Haushalt stammen. (Stand: 28.12.2021, Quelle: Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin – Informationen zum Coronavirus).
Sofern ungeimpfte Personen teilnehmen, dürfen sich höchstens Mitglieder zweier Haushalte treffen: Zusammenkünfte sind nur mit den Angehörigen des eigenen und maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts zulässig. Wenn alle Teilnehmer geimpft oder genesen sind, dürfen sich bei privaten Treffen, die (zum Teil) in geschlossenen Räumen stattfinden, maximal zehn Personen treffen (Stand: 27. Dezember 2021, Quelle: Zweite SARS-CoC-2-Eindämmungsverordnung im Land Brandenburg).
Für Geimpfte und Genesene gilt aktuell: Private Treffen sind zu maximal zehnt erlaubt. Dies gilt in Innenräumen und im Freien. Nicht-immunisierte Personen dürfen sich nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands und zwei Personen aus einem weiteren Hausstand treffen. (Stand: 28. Dezember 2021, Quelle: Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen).
Die Hansestadt ruft dazu auf, Menschenansammlungen soweit es geht zu vermeiden. Daher sollte auch die Anzahl der privaten Umzugshelfer während Corona in Hamburg so gering wie möglich gehalten werden.
Darüber hinaus gilt: Sind alle geimpft oder genesen, können bis zu zehn Personen auch für die Durchführung eines privaten Umzugs zusammenkommen. Personen, die weder geimpft, noch genesen sind, dürfen Angehörige des eigenen Haushalts und maximal zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen (Stand: 30. Dezember 2021, Quelle: Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung).
Das Land regelt die maximale Teilnehmerzahl von Treffen nur für den öffentlichen Raum. Für private Zusammenkünfte gibt es in Hessen keine Beschränkungen – lediglich Empfehlungen. Diese lauten:
- maximal zehn Personen (geimpft/genesen), oder
- wenn eine ungeimpfte Person dabei ist: nur Helfer aus deren Haushalt und zusätzlich maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt
Es wird empfohlen, sich vor Zusammenkünften testen zu lassen. (Stand: 28. Dezember 2021, Corona Regeln Kurz und Knapp – hessen.de)
Eventuelle lokal geltende „Hotspot-Regelungen“ beinhalten in Hessen keine weiteren Einschränkungen für private Zusammenkünfte.
Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, dürfen sich privat mit Angehörigen des gleichen Haushalts und maximal zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Wenn ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind Zusammenkünfte mit bis zu zehn Personen unabhängig von der Zahl der beteiligten Haushalte möglich. Das Land empfiehlt, vorab einen Schnell- oder Selbsttest vorzunehmen. (Stand: 24.11.2021, Quelle: Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern)
Wie viele Umzugshelfer sie trotz Corona bei einem Umzug in Niedersachsen unterstützen dürfen, ist vom Antikörper-Status der Personen abhängig: Private Zusammenkünfte von geimpften und genesenen Personen sind auf zehn Teilnehmer begrenzt. Ungeimpfte dürfen sich nur mit den Personen des eigenen Haushalts sowie zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen – zum Beispiel mit befreundeten oder bekannten Umzugshelfern, die zusammen wohnen oder eine Lebensgemeinschaft bilden. (Stand: 27. Dezember 2021, Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei).
In Zeiten von Corona sind bis zu zehn immunisierte (2G) Umzugshelfer erlaubt, um in NRW einen Wohnungswechsel über die Bühne bringen. Das bedeutet, inklusive ihnen als Auftraggeber:in dürfen neun weitere Personen die anfallenden Tragearbeiten & Co. erledigen.
Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, dürfen beim Umzug weniger private Helfer mit anpacken: Neben Mitgliedern des Haushalts der ungeimpften Person dürfen noch maximal zwei Helfer aus einem weiteren Hausstand dabei sein. Dies bedeutet, dass in NRW zwei Freunde oder Bekannte helfen dürfen, sofern die privaten Helfer aus einem Haushalt (z.B. WG) stammen. (Stand: 30. Dezember 2021, Quelle: Coronaschutzverordnung des Landes NRW).
Für Umzugshelfer während Corona in RLP gilt: Bis zu zehn gleichzeitig anwesende Personen sind erlaubt, sofern alle den 2G-Status erfüllen (geimpft/genesen). Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten strengere Kontaktbeschränkungen: Möglich ist es dann, sich mit Personen aus dem eigenen Haushalt und höchstens zwei weiteren privaten Helfern aus einem anderen Hausstand zu treffen (Stand: 28. Dezember 2021, Quelle: Corona-Regeln im Überblick – rlp.de).
Im Saarland dürfen sich zehn Personen treffen, wenn alle geimpft oder genesen sind. Ungeimpfte und nichtgenesene Personen dürfen die Angehörigen ihres eigenen Haushalts treffen und gleichzeitig maximal zwei weitere Personen, die beide aus dem gleichen Haushalt stammen (Wohn- oder Lebensgemeinschaft). Auch Paare, die nicht zusammenwohnen, gelten als ein Hausstand. (Stand: 28. Dezember 2021).
Ab 28. Dezember sind private Zusammenkünfte zulässig, an denen allein geimpfte und genesene Personen teilnehmen, sofern insgesamt nicht mehr als zehn Personen anwesend sind. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres bleiben bei der Zählung unberücksichtigt. (Stand: 28. Dezember 2021, Quelle: Aktuelle Corona-Maßnahmen im Freistaat Sachsen).
In Sachsen-Anhalt gibt es für private Zusammenkünfte keine Kontaktbeschränkungen. Das Land empfiehlt lediglich, dass sich nur maximal zehn Personen (2G) treffen sollten.
Eine Kontaktbeschränkung gilt erst dann, sobald eine teilnehmende Person nicht geimpft oder genesen ist. Dann dürfen sich nur Personen aus dem gleichen Haushalt sowie zusätzlich maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. (Stand: 22. Dezember 2021, Quelle: Fragen und Antworten zu den aktuellen Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt)
Bis zu zehn Personen dürfen in Schleswig-Holstein privat einen Wohnungswechsel stemmen – wenn alle geimpft oder genesen sind. Sobald eine Person nicht vollständig geimpft ist und auch nicht genesen, dürfen die Teilnehmer:innen höchstens zwei unterschiedlichen Haushalten angehören, wobei aus dem weiteren Haushalt maximal zwei Personen mithelfen dürfen.
Es wird empfohlen, auch bei privaten Treffen im Innenraum eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. (Stand: 28. Dezember 2021, Quelle: Staatskanzlei Schleswig-Holstein)
Vorausgesetzt, alle Personen sind geimpft oder genesen, darf man sich zu zehnt treffen. Personen, die weder geimpft noch genesen sind, müssen Folgendes beachten: Eine Zusammenkunft ist möglich mit Angehörigen des eigenen Haushalts (Personenzahl unbegrenzt) sowie zwei Personen aus einem weiteren Haushalt.
Für ungeimpfte Personen gilt zudem von 22 Uhr bis 5 Uhr eine Ausgangssperre. (Stand: 4.1.2022, Fragen und Antworten zur Thüringer Corona-Verordnung)
An wen kann ich mich für Informationen zu meiner Region direkt wenden?
Sie möchten wissen, welche Regeln bei Ihnen lokal für einen Umzug während Corona gelten? Da teilweise innerhalb der Bundesländer regional verschiedenen Regelungen Anwendung finden, empfehlen wir, dass Sie sich zusätzlich zu den von uns hier zusammengetragenen Informationen direkt bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt Rat einholen.
Darüber hinaus sollten Sie eine aktuelle Prüfung über die momentane Rechtssituation stets vornehmen, da Einschränkungen und Maßnahmen fortlaufend an die aktuelle Infektionslage angepasst werden und somit auch kurzfristig geändert werden können.
Wie schütze ich private Helfer und mich während des Umzugs vor Corona-Infektionen?
Grundsätzlich ist es wichtig, den Kontakt von Personen so gut es geht zu vermeiden. Natürlich kann man dies bei einem Umzug nicht immer gewährleisten, schließlich erfordern Tätigkeiten wie zum Beispiel Möbel transportieren eine gewisse Nähe. Sollten sie über ausreichend Schutzvorkehrungen wie Atemschutzmasken und Handschuhe verfügen, ist es sicher hilfreich diese an die unterstützenden Helfer zu verteilen.
Grundsätzlich gelten die gleichen Hygienevorschriften wie im täglichen Umgang mit ihren Mitmenschen:
- Ein bis zwei Meter Abstand zu andern halten
- In die Armbeuge oder ein Taschentuch niesen oder husten
- Hände vom Gesicht fernhalten
- Regelmäßig und ausreichend lange (min. 20 Sekunden) Hände mit Wasser und Seife waschen
Bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung finden Sie u.a. in kurzen Videos noch einmal veranschaulicht, wie Sie Hygiene richtig beachten.
Umzugshelfer während Corona bei JOBRUF buchen
Auch in Zeiten des Coronavirus können Sie direkt über JOBRUF studentische Umzugshelfer buchen, die Sie tatkräftig bei Ihrem Wohnungswechsel unterstützen. Oft ist uns eine Vermittlung innerhalb eines Tages möglich!
Sofern keine abweichenden Anordnungen des regional zuständigen Ordnungsamtes dagegensprechen, können Sie in allen Bundesländern auf private Umzugshelfer zurückgreifen. Übrigens: Sie können als Auftraggeber:in im Bewerberprofil unserer studentischen Umzugshelfer sehen, ob diese angegeben haben, den 2G-Status zu erfüllen.
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