
Aktualisiert: 11.03.2025
Rechnung schreiben als Student
Das Rechnung schreiben als Student ist grundsätzlich möglich und bedeutet nicht zwangsläufig, dass vor Ausübung der Tätigkeit ein Gewerbe angemeldet werden muss. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Rechnungsstellung auch ohne gewerbliche Steuernummer erfolgen.
Wir haben zusammengefasst, welche Voraussetzungen das sind, wann sich das selbstständige Arbeiten ohne Gewerbeschein in der Praxis empfiehlt und ob sich für Studenten steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Änderungen ergeben.
Sporadisch, ohne Gewinn oder Freiberuf? Kein Gewerbe
Damit die Tätigkeit nicht unter den Gewerbegriff fällt – und somit das Rechnung schreiben als Student auch ohne Gewerbeschein möglich ist – muss eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
Voraussetzung 1: Tätigkeit wird nicht regelmäßig ausgeführt
Wer nur unregelmäßig auf selbstständiger Basis tätig wird, kann die Arbeitszeit auch ohne Gewerbeanmeldung in Rechnung stellen. Erst sobald längerfristig mit regelmäßigen Einsätzen zu rechnen ist, sollte ein Gewerbeschein als Student beantragt werden.
Ab wann eine Arbeit als regelmäßig gilt, ist oft nicht klar definiert. Sobald es zu mehr als nur gelegentlichen Einsätzen für deine Auftraggeber:innen kommt, solltest du Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt halten.
Beispiel:
Sporadisches Arbeiten als Umzugshelfer fällt nicht unter den Gewerbebegriff. Eine regelmäßige, nicht weisungsgebundene Tätigkeit als Interviewer (z. B. zwei Mal im Monat) dagegen schon.
Voraussetzung 2: Es liegt keine Gewinnerzielungsabsicht vor
Eine Gewinnerzielungsabsicht liegt immer dann vor, wenn durch eine Tätigkeit Einnahmen erzielt werden, die über die Kostendeckung hinausgehen. Will heißen, dass nach Erledigung der Arbeit unter dem Strich Geld übrigbleibt. Solange jedoch die Einnahmen niedriger sind als Ausgaben für Arbeitsmaterialen und Fahrtkosten, ist das Rechnung stellen als Student auch ohne Gewerbeschein möglich.
Beispiel:
Bei einem Gelegenheitsjob liegt der Verdienst bei insgesamt 30 €, die gleiche Summe oder ein höherer Betrag wird allerdings für die Anfahrt und z. B. Arbeitshandschuhe investiert.
Voraussetzung 3: Es handelt sich um eine freiberufliche Tätigkeit
Die sogenannten freien Berufe fallen grundsätzlich nicht unter den Gewerbebegriff, auch wenn diese auf Dauer angelegt sind und mit Gewinnerzielungsabsicht als Selbstständiger gearbeitet wird. Das Arbeiten auf Rechnung als Student ist zum Beispiel ganz und gar üblich in künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Bereichen.
Somit profitieren von dieser Regelung zum Beispiel alle Studierenden, die Tätigkeiten als Musik- und Nachhilfelehrer oder Print- bzw. Onlineredakteur ausüben. Für Studenten besonders interessant: Auch wissenschaftliche Tätigkeiten fallen in diese Kategorie. So kannst du ebenfalls auf Rechnung arbeiten, wenn du als Student in der Forschung eingesetzt wirst oder im Rahmen deines Jobs wissenschaftliche Methoden anwendest.
Beispiel:
Ein Student arbeitet als Nachhilfelehrer für Mathematik oder auch als Hausaufgabenbetreuer in einer Grundschule und stellt die Arbeitszeit in Rechnung.
Für die Entscheidung, ob eine Rechnung ohne Gewerbeschein ausgestellt werden darf, ist es unerheblich, ob eine andere Beschäftigung ausgeübt wird, z. B. ein 450-Euro-Minijob oder ein Midijob als Student. Maßgeblich sind alleine die genannten Bedingungen.
Grenzen zum Gewerbetreibenden oft nicht klar definiert
Obwohl für das selbstständige Arbeiten ohne Gewerbe bestimmte Voraussetzungen gelten, sind die Grenzen zu einer gewerbepflichtigen selbstständigen Tätigkeit oft fließend. So ist z. B. nicht genau festgelegt, ab welchem Umfang eine Arbeit als regelmäßig eingestuft wird.
Das Gleiche gilt für die freien Berufe: Welche Jobs in diese Kategorie fallen, ist in vielen Fällen von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich – hier gibt es einen großen Ermessensspielraum. Viele Auftraggeber verlangen aus diesem Grund für die Aufnahme der Tätigkeit einen Gewerbeschein, um sich nicht der Gefahr der Schwarzarbeit auszusetzen.
Unser Tipp:
Im Zweifelsfall beim zuständigen Finanzamt anrufen und erfragen, ob als Student auf Rechnung ohne Gewerbe im individuellen Fall möglich ist. Wenn nötig, kann die Gewerbeanmeldung schnell und unkompliziert erfolgen. Dafür fallen einmalig Kosten an, die in den meisten Kommunen bei rund 25 € liegen.
Arbeiten auf Rechnung als Student meldepflichtig, aber meist steuerfrei
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit müssen dem Finanzamt in der Einkommenssteuererklärung am Ende des Jahres angezeigt werden. Das ist unabhängig davon, ob das Arbeiten auf Rechnung als Student mit oder ohne Gewerbeschein geschieht.
Wenn du einer anderen Hauptbeschäftigung nachgehst und die Vergütung deiner Tätigkeit auf Rechnung nur einen Nebenverdienst darstellt, werden diese Einnahmen nicht versteuert – solange sie unter 410 €/Jahr (Stand 2025) bleiben. Kommt es zu einem Mehrverdienst, wird dieser zu allen weiteren Einkünften addiert. Hieraus ergibt sich das zu versteuernde Einkommen.
Aber auch dieses bleibt bis zu einem gewissen Punkt steuerfrei: Wenn das gesamte zu versteuernde Einkommen in einem Jahr unter dem Freibetrag von 12.096 € (Stand 2025) bleibt, ist die Steuerlast gleich Null. Da Studierende typischerweise nur in geringem Umfang Geld dazuverdienen, bleiben sie in der Regel unter dieser Grenze. Wurde im laufenden Jahr schon Lohnsteuer gezahlt, erhält man diese im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs komplett zurück.
Rechnungsvorlage Student: So einfach stellst du deine Forderung
Da du während deines Studiums voraussichtlich nur in geringem Umfang als Student auf Rechnung arbeiten wirst, bist du von der Umsatzsteuer befreit und musst diese nicht auf deiner Rechnung ausweisen.
Folgende Angaben muss deine Rechnung enthalten:
- vollständiger Name des Leistungserbringers (du)
- vollständige Adresse des Leistungserbringers (du)
- Datum der Ausstellung
- Art und Umfang deiner Leistung
- Entgelt für einzelne Positionen
- Gesamtbetrag
- Hinweis auf Steuerbefreiung
Wenn deine Rechnung höher als 250 € (brutto) ist, dann muss sie zusätzlich diese Angaben enthalten:
- vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers (dein:e Auftraggeber:in)
- deine Steuernummer (bei Kleinunternehmern wahlweise auch die Umsatzsteueridentifikationsnummer)
- fortlaufende Rechnungsnummer
- Zeitpunkt der Leistung (Monat reicht aus)
Unsere Rechnungsvorlage für Studenten zeigt dir genau, wie so ein Dokument aussehen kann. Das Muster enthält alle wichtigen Angaben.
Keine Auswirkungen auf die Sozialversicherung
Studenten können im Falle einer selbstständigen Tätigkeit in der Krankenversicherung für Studenten Mitglied bleiben, sofern die geltenden Voraussetzungen eingehalten werden (Verdienstgrenzen; max. 20 Std. Arbeit während des Semesters) – im Zuge der Arbeit müssen somit keine zusätzlichen Beiträge gezahlt werden. Hier gibt es im Vergleich zu anderen Beschäftigungsformen keine Besonderheiten.
In den anderen Sozialversicherungszweigen entsteht ebenfalls keine Beitragspflicht aus einer Tätigkeit mit Rechnungsstellung – unabhängig davon, wie hoch die erzielten Einnahmen sind.
Über 6.456 €/Jahr Verdienst: Abzüge vom Bafög
Studenten müssen auch Einnahmen, die bei der Rechnungsstellung ohne Gewerbeschein erzielt werden, dem Bafög-Amt anzeigen. Diese werden allen weiteren Einkünften hinzugerechnet. Der Betrag, um den das Einkommen einschließlich dieser Einnahmen die Grenze von 6.672 €/Jahr (Stand 2025) übersteigt, wird in entsprechender Höhe von den Bafög-Zahlungen wieder abgezogen.
Seit 2012 ist es für den elterlichen Anspruch auf Kindergeld für Studenten unerheblich, wie viel Studierende neben dem Studium verdienen. Es gibt nämlich keine Höchstgrenze für Nebeneinkünfte des Kindes mehr (bis Ende 2011 waren es max. 8.004 €). Somit haben auch Einkünfte, die beim Arbeiten auf Rechnung als Student erzielt werden, keine Auswirkungen auf den Kindergeldanspruch.
Passende Studentenjobs bei JOBRUF finden
Egal, ob als Umzugshelfer, Sprach- oder Musiklehrer: Wenn du noch auf der Suche nach einem passenden Studentenjob bist, kannst du bei JOBRUF die passenden Angebote finden, oft direkt in deiner Nähe. Melde dich einfach an, anschließend kannst du dich direkt auf interessante Angebote bewerben. Die Nutzung unseres Portals ist für dich natürlich vollkommen kostenlos! Jetzt passende Studentenjobs finden, die dir das Rechnung schreiben als Student ermöglichen.
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Antworten auf häufige Fragen
Für geleistete Arbeit eine Rechnung zu schreiben ist als Student grundsätzlich möglich. Wichtig: Es wird entweder ein Gewerbeschein benötigt oder die Tätigkeit darf nicht unter den Gewerbebegriff fallen. Das ist gegeben, wenn
- die Tätigkeit unregelmäßig ausgeführt wird oder
- keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt oder
- es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt
Für das selbstständige Arbeiten ohne Gewerbe gelten bestimmte Voraussetzungen, die jedoch Ermessensspielraum lassen. Zum Beispiel entscheidet dein zuständiges Finanzamt individuell, ab wann eine Tätigkeit als regelmäßig einzustufen ist. Frage direkt bei deinem Finanzamt nach, ob du ein Kleingewerbe als Student anmelden solltest.
Ja, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit müssen per Einkommenssteuererklärung angezeigt werden. Ob du dann wirklich Steuern zahlen musst, hängt von der Höhe deiner Einnahmen ab: Das Gesamteinkommen ist bis zum Freibetrag von 12.096 € (Stand 2025) steuerfrei.
Liegt der Gesamtbetrag unter 250 €, sind folgende Angaben erforderlich:
- dein vollständiger Name
- deine vollständige Adresse
- Rechnungsdatum
- Art und Umfang der Leistung
- Entgelt für einzelne Positionen
- Gesamtbetrag
- Hinweis auf Steuerbefreiung (Da du als Student voraussichtlich nur in geringem Umfang arbeiten wirst, musst du keine Umsatzsteuer ausweisen.)
Rechnungen über 250 € müssen außerdem enthalten:
- vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- deine Steuernummer (bei Kleinunternehmern wahlweise auch die Umsatzsteueridentifikationsnummer)
- fortlaufende Rechnungsnummer
- Zeitpunkt der Leistung (Monat reicht aus)
Im Zuge der Arbeit auf Rechnung müssen als Student keine zusätzlichen Beiträge gezahlt werden. Du kannst in der Krankenversicherung für Studenten Mitglied bleiben, sofern die geltenden Voraussetzungen eingehalten werden (Verdienstgrenzen; max. 20 Std. Arbeit/Woche während des Semesters). Auch in den anderen Sozialversicherungszweigen entsteht keine Beitragspflicht aus einer Tätigkeit mit Rechnungsstellung – unabhängig davon, wie hoch deine erzielten Einnahmen sind.
Als Student musst du deine Einnahmen auf Rechnung dem Bafög-Amt anzeigen. Diese werden allen weiteren Einkünften hinzugerechnet. Ohne Abzüge darfst du bis zu 6.456 €/Jahr (Stand 2024) verdienen. Einnahmen, die über dem Freibetrag liegen, werden von deinem Bafög abgezogen.
Bildquellen (v.o.n.u.):
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