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Aktualisiert: 01.08.2024

Gewerbeschein als Student

Wenn du regelmäßig während deines Studiums nebenbei arbeitest, gibt es neben der Anmeldung als 450-Euro-Jobber oder einer kurzfristigen Beschäftigung noch eine weitere Möglichkeit, deine Einkünfte zu erzielen: selbstständig über einen Gewerbeschein als Student. Wir geben dir einen ersten Überblick sowie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema.

Was ist ein Gewerbeschein?

Bindung eines AktenordnersMit einem Gewerbeschein bescheinigt ein:e Unternehmer:in eine gewerbliche Tätigkeit. Das Schriftstück dokumentiert also einfach nur, dass du deine von dir durchgeführte bezahlte Tätigkeit als Dienstleistung an andere anbietest. Rein rechtlich bist du also keine Arbeitskraft für deinen Arbeitgeber, sondern ein Servicedienstleister für deinen Auftraggeber.

Das Wort „Schein“ steht in diesem Sinne für eine Bescheinigung. Der Gewerbeschein ist kein Dokument wie etwa Führerschein oder Personalausweis, das du immer mit dir führen musst, sondern gilt nur als Nachweis, dass du ein Gewerbe betreibst.

Für deinen Auftraggeber hat es den Vorteil, dass er sich dadurch aufwändige Buchhaltung erspart, wenn er dich als Student mit Gewerbeschein in Anspruch nimmt. Dadurch steigerst du deine Attraktivität und wirst entsprechend bei der Vergabe von Aufträgen oft bevorzugt.

Schon gewusst?
Zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit benötigst du als Student keinen Gewerbeschein. Als Freiberufe gelten erzieherische, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder wissenschaftliche Tätigkeiten.

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Ist als Student ein Kleingewerbe ausreichend?

Ein Kleingewerbe als Student anzumelden ist in der Regel ausreichend, da die selbstständige Tätigkeit normalerweise nur begleitend zum Studium ausgeführt wird. Allerdings musst du darauf achten, dass du im ersten Jahr deiner Selbstständigkeit nicht mehr als 22.000 € jährlich verdienst. Das wären also knapp 1833€/Monat. In den darauffolgenden Jahren darf der Umsatz nicht über 50.000 € liegen (Stand 2024).

Wenn du mehr verdienen möchtest, solltest du dir genau überlegen, ob sich der höhere bürokratische Aufwand lohnt (Bilanzbuchführung, regelmäßige Steuerabgaben, Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt, Vorsteuer etc.).

Die Kleinunternehmerregelung hat mehrere Vorteile für dich:

  • Du musst auf deinen Rechnungen nicht zwingend Umsatzsteuer ausweisen
  • Du bist nicht zu einer komplizierten geschäftlichen Bilanzbuchführung verpflichtet
  • Du kannst deine Einnahmen am Jahresende in der Steuererklärung ohne großen Aufwand angeben

Schon gewusst?
Wenn du keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen möchtest, musst du dies bei der Rechnungsstellung durch den Satz „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ kenntlich machen.

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Wie beantrage ich einen Gewerbeschein?

Einen Gewerbeschein beantragst du beim zuständigen Gewerbeamt für deine Betriebsstätte. Welches Gewerbeamt für deinen Wohnort zuständig ist, erfährst du über die Homepage deiner Stadt oder einfach auf dieser Seite.

Große Städte haben nämlich oft mehrere Ämter, die jeweils unterschiedliche Stadtteile betreuen. Oftmals ist das Gewerbeamt auch an Bezirks- oder Ortsämter angegliedert.

Im Folgenden erklären wir dir kurz, wie die Beantragung des Gewerbescheins abläuft:

Schritt 1: Antragsformular im Internet besorgen

Nachdem du dich vorab umfassend über die benötigten Dokumente und Möglichkeiten der Beantragung informiert hast, kannst du über die Internet-Seiten deines zuständigen Gewerbeamtes auch das PDF-Dokument für das Antragsformular downloaden und ausdrucken.

Schritt 2: Antragsformular ausfüllen

Das eigentliche Ausfüllen des einseitigen Antrags ist nicht schwierig. Fülle zunächst alle Felder mit deinen persönlichen Angaben aus. Danach machst du genaue Angaben zu deinem Betrieb (= deine Wohnadresse). Im Feld „Angemeldete Tätigkeit“ gibst du an, welche Dienstleistung du genau anbietest und dass du diese im Nebengewerbe ausführst. Denke unbedingt daran, den Antrag ganz unten zu unterschreiben.

Wie das Ganze dann aussehen sollte, kannst du dir in dieser ausgefüllten Vorlage des Antragsformulars anschauen:

 

Gewerbeanmeldung ausfüllen Kleinunternehmer

 

Eine detaillierte Anleitung zum Ausfüllen findest du auch noch einmal im Video erklärt:

Schritt 3: Dokumente zur Anmeldung bereitlegen

Neben dem Antragsformular musst du noch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitnehmen. Auch die Gebühr solltest du passend in bar beschaffen, damit du vor Ort problemlos zahlen kannst. Falls du kein deutscher Staatsbürger bist, benötigst du noch deine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis.

Schritt 4: Gewerbeschein beantragen

Nun kannst du mit allen Unterlagen zum Gewerbeamt gehen. Bei vielen Ämtern kannst du einen Termin machen, damit du keine allzu lange Wartezeit vor Ort hast. Der Termin im Amtszimmer selbst dauert nur einige Minuten. Und danach bist du dann frischgebackener Gewerbetreibender!

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Was kostet ein Gewerbeschein?

Für die Bearbeitung deines Antrages fallen Kosten an. Diese liegen bei einmalig 20 - 60 € (Stand 2024) und werden direkt an das zuständige Gewerbeamt entrichtet. Außerdem fällt eine jährliche Gebühr für die IHK an, da du als Gewerbetreibender dazu verpflichtet bist, Mitglied in der IHK deines Ortes zu sein. Ausgenommen hiervon sind nur Freiberufler, Handwerker und Landwirte.

Die IHK-Gebühr variiert sehr stark, je nach der Höhe deines Jahresumsatzes. Als Student mit Gewerbeschein kannst du mit etwa 40-100 € jährlich rechnen. Ob Finanzamt, IHK und ggf. weitere Stellen: Eine Anmeldung deines Gewerbes musst du nicht selbstständig übernehmen – das Gewerbeamt übernimmt diese Prozesse für dich.

Unser Tipp:
Einen Gewerbeschein zu beantragen dauert einige Zeit. Benötigst du den Schein möglichst schnell und hast du noch offene Fragen, lohnt es sich, persönlich beim Gewerbeamt zu erscheinen. Die meisten Ämter händigen den Schein sofort aus. Die dazugehörige Steuernummer wird dir jedoch erst später mitgeteilt.

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Muss ich eine Steuererklärung einreichen?

Als Student mit Gewerbeschein hast du den Nachteil, dass du für dein Kleingewerbe immer eine Steuererklärung einreichen musst. Allerdings bist du im Gegensatz zu Voll-Gewerbetreibenden nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung genügt dem Finanzamt.Laptop auf Schreibtisch

In der Regel musst du bei der Arbeit auf Gewerbeschein keine Steuern zahlen – hier gilt der Freibetrag für Kleinunternehmer von 10.908 € (Stand 2024). Wer durch das eigene Gewerbe weniger Gewinn im Jahr erwirtschaftet, arbeitet steuerfrei.

Gewinn bedeutet in diesem Fall, dass die Kosten für das Gewerbe (z.B. Fahrtkosten, Materialkosten, Arbeitskleidung) vom erzielten Umsatz abgezogen werden. 

Dein Verdienst kann demzufolge höher als der Freibetrag ausfallen, sofern du ausreichende Kosten in der Steuererklärung geltend machen kannst. Allerdings sind die meisten Finanzämter in Deutschland bei der Bemessung der absetzbaren Beträge in aller Regel äußerst großzügig. Hebe auf jeden Fall die Belege für alle Anschaffungen, die auch nur entfernt mit deiner Tätigkeit in Verbindung stehen auf. Bei der früher oder später zu erstellenden Steuererklärung können sie bares Geld wert sein.

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Bleibt meine studentische Krankenversicherung bestehen?

Sofern die Tätigkeit während des Semesters die Grenze von 20 Std./Woche nicht übersteigt, sind keine Konsequenzen bezüglich der Sozialversicherungspflicht zu erwarten, d.h. die studentische PflichtversicherungFamilienversicherung oder freiwillige Krankenversicherung für Studenten ist auch mit einem Gewerbeschein weiterhin gültig. In den Semesterferien kann auch eine freiberufliche Beschäftigung in größerem Umfang erfolgen. Wer in der Vorlesungszeit mehr arbeiten möchte, muss sich eigenständig versichern, was in der Regel mit höheren Kosten einhergeht.

Eine Ausnahme gibt es allerdings: Um in der Familienversicherung der Eltern zu verbleiben, darf das durchschnittliche Monatseinkommen – auch aus mehreren Jobs zusammengerechnet – max. 540 € (Stand 2024) betragen. Wer mehr arbeitet, läuft Gefahr den beitragsfreien Versicherungsschutz zu verlieren.

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Habe ich Abzüge bei Bafög und Kindergeld zu erwarten?

Bei einer selbstständigen Tätigkeit bleibt beim Bafög alles unverändert, solange das Jahresbruttoeinkommen 6.456 € (Stand 2024) nicht übersteigt. Ansonsten ist mit Abzügen zu rechnen. Gegenüber dem Bafög-Amt hast du bezüglich deiner Beschäftigung eine Meldepflicht.Studentin trägt Bücher

Wer ein Gewerbe anmelden möchte, muss als Student beim Kindergeld keine Konsequenzen befürchten. Solange keine Erstausbildung (also weder ein anderes Studium noch eine Berufsausbildung) abgeschlossen und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde, besteht weiterhin Anspruch. Eine Einkommensgrenze gibt es seit 2012 nicht mehr.

Das Bafög und Kindergeld für Studenten im Zuge der selbstständigen Arbeit auf Gewerbeschein ist ebenfalls an den max. Beschäftigungsumfang von 20 Std./Woche während des Semesters geknüpft. Wird dieser überschritten, fallen die Zuwendungen weg! (siehe auch unseren Artikel zum Werkstudentenprivileg).

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Gewerbeschein: Vor- und Nachteile im Vergleich zu anderen Jobarten

Als Student mit einem Gewerbeschein hast du gegenüber der Mehrheit der Studierenden auf Jobsuche einige Vorteile. Du kannst regelmäßige selbstständige Tätigkeiten ausüben und bist dadurch für potenzielle Auftraggeber attraktiv. Durch die Kleinunternehmerregelung kannst du bist zu 22.000 € Umsatz jährlich erzielen und musst bis zu einem Gewinn von 10.908 € jährlich keine Einkommensteuerabgaben. Auch die lästigen kaufmännischen Pflichten wie doppelte Buchführung oder Umsatzsteuervoranmeldung entfallen.

Natürlich gibt es dennoch ein paar Nachteile. Zum einen entstehen durch den Gewerbeschein zunächst einmal Kosten durch die kostenpflichtige Anmeldung beim Gewerbeamt mit Ausweis und ausgefülltem Formular GewA1 (Kosten ca. 20 - 60 €) und die Pflichtmitgliedschaft bei der IHK vor Ort ist in den meisten Fällen obligatorisch (Kosten etwa 40-100 € jährlich). Außerdem musst du bei einem Wechsel in ein Angestelltenverhältnis deinen Gewerbeschein kündigen, wenn du ihn nicht mehr nutzt.

(Alle Angaben: Stand 2024)

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Studentenjobs bei JOBRUF finden

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Antworten auf häufige Fragen

 

Mit einem Gewerbeschein bescheinigt ein Unternehmer seine gewerbliche Tätigkeit. Das Schriftstück dokumentiert also einfach nur, dass du deine von dir durchgeführte bezahlte Tätigkeit als Dienstleistung an andere anbietest. Rein rechtlich bist du also keine Arbeitskraft für deinen Arbeitgeber, sondern ein Servicedienstleister für deinen Auftraggeber.

Ein Kleingewerbe als Student anzumelden ist in der Regel ausreichend, da die selbstständige Tätigkeit normalerweise nur begleitend zum Studium ausgeführt wird. Allerdings musst du darauf achten, dass du im ersten Jahr deiner Selbstständigkeit nicht mehr als 17.500 € jährlich verdienst.

Für die Bearbeitung deines Antrages fallen Kosten an. Diese liegen bei einmalig 15 - 65 € (Stand 2022) und werden direkt an das zuständige Gewerbeamt entrichtet. Außerdem fällt eine jährliche Gebühr für die IHK an, da du als Gewerbetreibender dazu verpflichtet bist, Mitglied in der IHK deines Ortes zu sein. Ausgenommen hiervon sind nur Freiberufler, Handwerker und Landwirte.

Als Student mit Gewerbeschein hast du den Nachteil, dass du für dein Kleingewerbe immer eine Steuererklärung einreichen musst. Allerdings bist du im Gegensatz zu Voll-Gewerbetreibenden nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung genügt dem Finanzamt.

Sofern die Tätigkeit während des Semesters die Grenze von 20 Std./Woche nicht übersteigt, sind keine Konsequenzen bezüglich der Sozialversicherungspflicht zu erwarten.

Bei einer selbstständigen Tätigkeit bleibt beim Bafög alles unverändert, solange das Jahresbruttoeinkommen 5.421,84 € (Stand 2022) nicht übersteigt. Ansonsten ist mit Abzügen zu rechnen. Gegenüber dem Bafög-Amt hast du bezüglich deiner Beschäftigung eine Meldepflicht. Wer ein Gewerbe anmelden möchte, muss als Student beim Kindergeld keine Konsequenzen befürchten.

 

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