Freiberuflich als Student arbeiten
Freiberuflich als Student tätig zu werden scheint in erster Linie sehr attraktiv: flexible Arbeitszeiten und ein hoher Gestaltungsspielraum gehen Hand in Hand. Allerdings ist der Beruf bei genauerer Betrachtung dann doch nicht so „frei“, wie es die Bezeichnung suggeriert. Denn eine Arbeit muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit diese als Freiberuf eingeordnet wird – teilweise mit abweichender Beurteilung je nach Finanzamt.
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Jobs als studentischer Freiberufler
Anmeldung und Prüfung beim Finanzamt
Überwiegend ohne Steuerbelastung
Verdienstgrenze bei Kindergeld und Bafög
Studentische Freiberufler unterrichten, gestalten, forschen und erziehen
Die freien Berufe werden in drei Kategorien eingeordnet: Katalogberufe, katalogähnliche Berufe und Tätigkeitsberufe.
Um einen Katalogberuf oder katalogähnlichen Beruf auszuüben, ist eine abgeschlossene, berufsbefähigende Ausbildung Grundvoraussetzung. Freiberufler, die in diese Kategorie eingestuft werden, sind in der Regel hochqualifiziert und arbeiten z. B. als Arzt, Anwalt, Ingenieur, Steuerberater oder Musiker. Somit fallen die meisten Studenten alleine schon aufgrund des nicht vorhandenden Berufsabschlusses nicht in diese Kategorie.
Tätigkeitsberufe rücken dagegen – wie der Name schon sagt – nicht die formale Berufsbefähigung in den Vordergrund, sondern die entsprechende Arbeit – und kommen deswegen für Studierende schon eher infrage. Eine freiberufliche Tätigkeit als Student ist hier im erzieherischen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder wissenschaftlichen Bereich möglich.
U. a. können folgende typische Studentenjobs als Tätigkeitsberuf eingestuft werden:
- Nachhilfelehrer
- Musiklehrer
- Sprachlehrer
- Tanzlehrer
- (Grafik-) Designer
- Fotograf
- Texter
Finanzamt für Anmeldung und Prüfung verantwortlich
Wer freiberuflich arbeiten möchte als Student, muss innerhalb von 4 Wochen ab Beginn der Tätigkeit diese beim Finanzamt anmelden. Dazu wird ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt. Dieser kann direkt auf der Formularcenter des Bundesministeriums für Finanzen heruntergeladen werden. Das Formular kann dem zuständigen Finanzamt nur per Post zugeschickt oder persönlich eingereicht werden. Eine Online-Anmeldung ist aktuell noch nicht möglich.
Anschließend erfolgt eine Prüfung der Tätigkeit auf die Freiberufskriterien durch die Behörde. Diese ist auch die einzige Instanz, die eine verbindliche Beurteilung vornehmen kann – Auskünfte von Berufsverbänden und anderen Institutionen dienen lediglich der Beratung.
Vorsicht:
Im Fall von Tätigkeitsberufen kann die Beurteilung von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich ausfallen. Ein Anruf bei der zuständigen Behörde im Vorhinein verhindert oft vergebliche Aufwendungen bei der Anmeldung.
Freiberufliche Tätigkeit als Student überwiegend ohne Steuerbelastung
Freiberufler sind wie Gewerbetreibende Selbstständige, die Ihre Arbeitszeit bzw. -leistung Auftraggebern in Rechnung stellen. Sie zahlen im Gegensatz zu Gewerbetreibenden jedoch keine Gewerbesteuer, sondern Einkommenssteuer und in manchen Fällen Umsatzsteuer. Außerdem muss für die freiberufliche Tätigkeit als Student keine Bilanz erstellt werden. Eine einfache Einkommens-Überschuss-Rechnung (kurz: EÜR) zur Ermittlung des Gewinns reicht aus.
Der in dieser Rechnung ermittelte Gewinn ist das zu versteuernde Einkommen. Solange dieses nicht den Betrag von 9.744 €/Jahr (das sind immerhin 812 €/Monat; Stand 2021) übersteigt, muss keine Einkommenssteuer gezahlt werden.
Unser Tipp:
Liegt der Umsatz unter 22.000 € im laufenden Jahr und 50.000 € im Folgejahr (Stand 2021), kann von der Kleinunternehmerregelung profitiert werden (trifft auf die meisten freiberuflichen Studenten zu). Es muss dann weder Umsatzsteuer abgeführt noch in Rechnungen ausgewiesen werden. Dazu reicht ein Vermerk bei der Rechnungsstellung (z.B. „Nicht umsatzsteuerpflichtig nach § 19 (1) UStG“).
In der Familienversicherung oder studentischen Pflichtversicherung Mitglied bleiben
Freiberuflich arbeitende Studenten können, wie z. B. Minijobber auch, in der Familienversicherung, studentischen Pflichtversicherung oder freiwilligen Krankenversicherung Mitglied bleiben. Hierfür gibt es allerdings best. Voraussetzungen: So müssen die für die verschiedenen Krankenversicherungen für Studenten geltenden Verdienstgrenzen eingehalten werden und die Tätigkeit darf max. in einem Umfang von 20 Std./Woche (weitere Infos in unserem Artikel zum Werkstudentenprivileg) ausgeübt werden. Wer mehr arbeitet oder zu viel verdient, muss sich eigenständig versichern – zu deutlich höheren Tarifen.
Renten-, arbeitslosen- und pflegeversicherungspflichtig sind Studenten nicht. Eine Unfallversicherung kann, falls gewünscht, privat oder auch direkt bei der Berufsgenossenschaft abgeschlossen werden – mit Abgaben abhängig von der Berufsgruppe, aber auch Leistungsanspruch bei Arbeitsunfällen.
Unser Tipp:
Im Vorhinein genau ausrechnen, ob die entsprechenden Verdienstgrenzen eingehalten werden. Oft rentiert sich das freiberufliche Arbeiten als Student nicht, wenn eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden muss.
Kindergeld-Berechtigte jobben ohne, Bafög-Empfänger mit Verdienstgrenze
Für den elterlichen Anspruch auf Kindergeld für Studenten spielt es keine Rolle, wie hoch das Einkommen ist. Seit 2012 gibt es keine Verdienstgrenzen mehr. Bafög-Empfänger dürfen dagegen nur max. 5.400 €/Jahr (Stand 2021) verdienen, um volle Zuwendungen zu erhalten. Der Betrag, um den das Einkommen diese Grenze überschreitet, wird in entsprechender Höhe von den Bafög-Zahlungen abgezogen.
Wie bei der Krankenversicherung gilt auch hier: Studenten müssen als Werkstudenten eingestuft werden. Werden die Voraussetzungen (20-Std.-Grenze während des Semesters, ordentliche Immatrikulation etc.) nicht eingehalten, entfällt der komplette Anspruch.
Passende Studentenjobs bei JOBRUF finden
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Antworten auf häufige Fragen
Eine freiberufliche Tätigkeit als Student ist hier im erzieherischen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder wissenschaftlichen Bereich möglich.
U. a. können folgende typische Studentenjobs als Tätigkeitsberuf eingestuft werden:
- Nachhilfelehrer
- Musiklehrer
- Sprachlehrer
Wer freiberuflich arbeiten möchte als Student, muss innerhalb von 4 Wochen ab Beginn der Tätigkeit diese beim Finanzamt anmelden. Dazu wird ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt.
Freiberufler sind wie Gewerbetreibende Selbstständige, die Ihre Arbeitszeit bzw. -leistung Auftraggebern in Rechnung stellen. Sie zahlen im Gegensatz zu Gewerbetreibenden jedoch keine Gewerbesteuer, sondern Einkommenssteuer und in manchen Fällen Umsatzsteuer.
Freiberuflich arbeitende Studenten können, wie z. B. Minijobber auch, in der Familienversicherung, studentischen Pflichtversicherung oder freiwilligen Krankenversicherung Mitglied bleiben. Hierfür gibt es allerdings best. Voraussetzungen: So müssen die für die verschiedenen Krankenversicherungen für Studenten geltenden Verdienstgrenzen eingehalten werden und die Tätigkeit darf max. in einem Umfang von 20 Std./Woche (weitere Infos in unserem Artikel zum Werkstudentenprivileg) ausgeübt werden.
Für den elterlichen Anspruch auf Kindergeld für Studenten spielt es keine Rolle, wie hoch das Einkommen ist. Seit 2012 gibt es keine Verdienstgrenzen mehr. Bafög-Empfänger dürfen dagegen nur max. 5.400 €/Jahr (Stand 2021) verdienen, um volle Zuwendungen zu erhalten.
Bildquellen (v.o.n.u.):
© "Sketch" by RL Johnson is licensed under CC BY-SA 2.0 (size changed)
© "Yamaha" by Carlos Gracia is licensed under CC BY 2.0 (size changed)
(Yamaha and the Yamaha Logo are trademarks of Yamaha Inc., registered in Germany and other countries)
© Mia Domenico / unsplash.com
Überarbeitet am: 10.02.2021
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