Aktualisiert: 11.03.2025
Freiwillige Krankenversicherung für Studenten
Die freiwillige Krankenversicherung für Studenten über 30 ist eine günstige Alternative zur oft teuren privaten Versicherung. Gerade wenn das Studium also ein bisschen länger dauert, ist es wichtig, sich rechtzeitig vor Ablauf der studentischen Versicherung umfassend zu informieren. Im Folgenden erklären wir, ab wann die freiwillige Krankenkasse greift, wie hoch die Beiträge für Studierende ausfallen und welchen Einfluss das Einkommen ausübt.
Für Studierende ab 30 und nach dem 14. Fachsemester
Ende des 14. Fachsemesters – spätestens allerdings mit Vollendung des 30. Lebensjahres – endet die studentische Pflichtversicherung mit ihrem vergünstigten Tarif. Als Fachsemester zählen die im Hauptfach absolvierten Semester.
Voraussetzung für die Aufnahme in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung für Studenten ist, dass entweder in den letzten 12 Monaten durchgängig oder in den vergangenen fünf Jahren 24 Monate zusammengerechnet eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse nachgewiesen werden kann. Außerdem muss die Anmeldung bei der freiwilligen Versicherung spätestens drei Monate nach Ablauf der studentischen Pflichtversicherung erfolgen.
Wer die Versicherungszeiten nicht nachweisen kann – sollte nur in den allerwenigsten Fällen vorkommen – oder die Frist versäumt, muss sich privat versichern; dies geht gewöhnlich mit deutlich höheren Beiträgen einher.
Kurz vor dem Examen?
Wenn du kurz vor dem Examen stehst und über 30 Jahre alt bist, kannst du die freiwillige Krankenversicherung für Studierende in Anspruch nehmen. Seit 2015 variieren die Beiträge je nach Krankenkasse. Bis Ende 2019 boten die Kassen einen ermäßigten Übergangstarif (Absolvententarif) für ein Semester (6 Monate) an, der jedoch seit 2020 nicht mehr verfügbar ist.
Über der Altersgrenze beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 %, zuzüglich eines variablen Zusatzbeitrags (2,5 %), der von der jeweiligen Krankenkasse festgelegt wird.
Schon gewusst?
Eine festgelegte Einkommensgrenze – wie beispielsweise bei der beitragsfreien Familienversicherung für Studenten – gibt es nicht. Allerdings stellt sich die Frage, ob ab einem gewissen Verdienst und dem damit verbundenen Arbeitsaufwand (> 20 Std./Woche während des Semesters) das Werkstudentenprivileg noch Anwendung findet – und statt der studentischen Versicherung nicht die Angestelltenversicherung greift.
Freiwillige Krankenversicherung für Studenten in Steuererklärung angeben
Gerade bei Ausübung eines Midijobs als Student kann es sein, dass die jährliche Einkommensgrenze des steuerfreien Betrages für Studenten überschritten wird (Stand 2025 sind dies 12.096 €). In solchen Fällen macht es Sinn, die Ausgaben für die freiwillige Krankenversicherung als Student in der Steuererklärung anzugeben. Die Eintragung muss dann im Formular im Bereich Sonderausgaben erfolgen. Zusätzlich sollte die Anlage AV ausgefüllt werden, welche allgemein zur Eintragung von Versicherungsbeiträgen dient.
Ferner ist es notwendig, neben den ausgefüllten Formularen weitere Unterlagen einzureichen. Dazu zählt der Beitragsbescheid der Krankenversicherung, der in der Regel ein Mal jährlich versendet wird. Sollte man den Bescheid nicht erhalten haben, sollte unbedingt nachgefragt werden. Denn ohne Bescheinigung können die Kosten für die freiwillige Krankenversicherung für Studenten nicht abgesetzt werden.
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Die freiwillige Krankenversicherung im Studium eröffnet die Möglichkeit, im Rahmen der Werkstudentenregelung nebenbei zu arbeiten – und das ganz ohne Verdienstgrenzen. Solltest du noch auf der Suche nach einem passenden Studentenjob sein, findest du bei JOBRUF zahlreiche interessante Angebote – in Unternehmen und Privathaushalten gleichermaßen. Die Nutzung unseres Portals ist natürlich von der Anmeldung über die Bewerbung bis hin zur Übernahme einer Tätigkeit vollkommen kostenlos! Melde dich jetzt an und profitiere von unserem großen Arbeitgeberpool.
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Freiwillige Krankenversicherung für Studierende auf einen Blick:
- Freiwillige Krankenversicherung für Studenten ab 30 oder dem 14. Fachsemester
- Günstiger Übergangstarif für Fast-Absolventen
- Pauschaler Beitragssatz bis zu einem Verdienst von 1.015 €, danach abhängig vom Einkommen
- Ab 12.096 € Jahresverdienst Kosten für die Versicherung steuerlich absetzbar
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