
Aktualisiert: 11.03.2025
Familienversicherung für Studenten
Die Familienversicherung für Studenten über die Eltern ist während des Studiums die attraktivste Art des Versicherungsschutzes. Der über die Eltern mitversicherte Student muss nämlich keine eigenen Beträge entrichten und ist trotzdem in vollem Umfang krankenversichert. Allerdings gibt es einige Regeln zu beachten, die besonders Studentenjobber und ältere Studierende betreffen. Wir erklären die wichtigsten Rahmenbedingungen.
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Besserverdienendes Elternteil oder Ehepartner gesetzlich versichert
Ende der Familienversicherung mit 25
Einkommensgrenzen deckeln Nebenverdienst
Besserverdienendes Elternteil oder Ehepartner gesetzlich versichert
Wer schon als Schüler Mitglied der Familienversicherung war, kann dies auch im Studium bleiben. Voraussetzung ist lediglich, dass das besserverdienende Elternteil in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist.
Leben die Eltern getrennt voneinander, sind aber nicht geschieden, gilt diese Regelung ebenfalls. Nach einer Scheidung richtet sich die Art der Versicherung nach der des Erziehungsberechtigten. Wenn der erziehungsberechtigte Elternteil in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, bleibt der studentische Versicherungsschutz weiterhin bestehen.
Die Familienversicherung ist auch für verheiratete Studenten eine interessante Option: Auch in diesem Fall können sich Studierende beitragsfrei mitversichern – und das unabhängig vom eigenen Alter. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Ehepartner einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht.
Ende der Familienversicherung für Studenten mit 25
Grundsätzlich endet die beitragsfreie Familienversicherung für Studenten mit 25. Im Anschluss müssen Studenten sich in der studentischen Pflichtversicherung anmelden – im Vergleich zu „normalen“ Arbeitnehmern allerdings mit vergünstigten Tarifen.
Studierenden, die über 25 sind und nach dem Abitur ein Freiwilliges Soziales Jahr, den Bundesfreiwilligendienst oder den Wehrdienst absolviert haben, wird dieser Zeitraum angerechnet. Sie können noch etwas länger über die Eltern versichert bleiben, maximal jedoch für 12 weitere Monate.
Einkommensgrenzen deckeln Nebenverdienst
Mitglieder der Familienversicherung für Studenten dürfen keine regelmäßigen Einkünfte aus seinem Studentenjob aufweisen, die zusammen genommen die Einkommensgrenze von 535 €/Monat übersteigen. Hierzu zählt z.B. der Verdienst aus einer Arbeit auf Rechnung, mit Gewerbeschein oder als Freiberufler. Wer einen 450-Euro-Job bzw. geringfügigen Minijob ausübt, darf maximal 556 €/Monat erwirtschaften (Stand 2025).
Kurzzeitig ist auch, z.B. im Zuge einer kurzfristigen Beschäftigung, ein höheres Gehalt möglich. Hier ist allerdings zu beachten, dass das höhere Einkommen über das Jahr gerechnet wieder ausgeglichen werden muss. Dies ist am einfachsten durch Monate mit weniger Arbeit möglich. Studierende, die die Verdienstgrenze überschreiten, sind verpflichtet, von der Familienkrankenversicherung für Studenten in die gesetzliche Pflichtversicherung zu wechseln.
Unser Tipp:
Im Zuge der Lohnsteuerabrechnung am Jahresende besteht die Möglichkeit, Werbungskosten in Höhe von derzeit 1230 €/Jahr (Stand 2025) geltend zu machen. Die Pauschale wird in die Berechnung der Einkommensgrenze miteinbezogen, sodass ein Mehrverdienst in entsprechender Höhe möglich ist.
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Auch wenn die studentische Familienversicherung durch ihre Verdienstgrenzen nicht viel Spielraum für Studentenjobs lässt, kann ein kleiner Hinzuverdienst doch bei der Studienfinanzierung helfen. Bei der JOBRUF findest du viele attraktive Jobangebote, z. B. einen Minijob im Büro oder eine selbstständige Tätigkeit als Promoter. Und natürlich ist unser Portal von der Anmeldung über die Bewerbung bis hin zur Übernahme einer Nebentätigkeit für Studenten vollständig kostenlos. Melde dich noch heute an – und finde schon kurz darauf deinen neuen Studentenjob!
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Familienkrankenversicherung für Studenten auf einen Blick:
- Familienversicherung für Studenten beitragsfrei
- Besserverdienendes Elternteil muss Mitglied in der GKV sein
- Verheiratete Studenten können sich über den Ehepartner versichern
- Versicherung über die Eltern bis zum 25. Lebensjahr; Verlängerung bei Freiwilligen- und Wehrdienst
- Verdienst durch Studentenjobs max. 435 €/Monat (450 € bei Minijobs)
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