Studentische Pflichtversicherung
Die studentische Pflichtversicherung ist obligatorisch, wenn Studierende nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung verbleiben können. Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Fälle, die einen Wechsel unumgänglich machen. Wir erklären, welche das sind, wann auch die Pflichtversicherung endet und wie hoch die monatlichen Beiträge für den Versicherungsschutz ausfallen.
Schnellnavigation
Für Studenten ab 25 und Jobber
Schluss nach 14 Fachsemestern oder Ü30
Pflichtversicherung für Studierende ab 25 und Jobber
Mit Vollendung des 25. Lebensjahres zzgl. einer möglichen Verlängerung durch Anrechnung der Bundesfreiwilligen- und Wehrdienstes erlischt der Anspruch auf die Beitragsfreiheit der Familienversicherung – und eine selbstständige gesetzliche Krankenversicherung für Studenten ist nötig. Die studentische Pflichtversicherung ist über 25 Jahren die gängige, weil günstigste Option.
Ein vorzeitiger Wechsel ist nur dann nötig, wenn die Einkommensgrenze der Familienversicherung für Studenten (485 € bzw. bei Minijobs 520 € im Monat; Stand 2023) überschritten wird. Im Einzelfall lohnt es sich immer zu prüfen, ob z. B. ein Midijob mit relativ hohem Verdienst die Mehrkosten der Pflichtversicherung für Studenten kompensieren kann.
Jobber müssen hier lediglich beachten, dass eine Tätigkeit nur max. 20 Std./Woche während des Semesters (in den Semesterferien auch in größerem Umfang) ausgeübt werden darf. Wird diese Grenze überschritten, greift das Werkstudentenprivileg nicht mehr; eine sozialversicherungsrechtliche Behandlung als regulärer Arbeitnehmer – inkl. höherer Abgaben – ist die Folge.
Nach 14 Fachsemestern oder mit 30 ist Schluss
Die gesetzliche studentische Pflichtversicherung kann allerdings nur bis zum Ende des 14. Fachsemester oder Alter von 30 Jahren in Anspruch genommen werden (je nachdem, welcher Fall als Erstes eintritt). Anschließend ist ein Wechsel in die freiwillige Versicherung für Studenten oder private Krankenversicherung nötig.
Bei längerer Krankheit, der Geburt eines Kindes oder einem freiwilligen sozialen Jahr ist eine Verlängerung der Pflichtversicherung im Studium möglich. Über die Regelungen im individuellen Fall geben direkt die Krankenversicherer Auskunft.
Hinweis:
Als Fachsemester werden nur die Semester gezählt, die in einem Studienfach oder einem konsekutiven (auf den Bachelorstudiengang aufbauenden) Masterstudiengang absolviert wurden. Studienwechsler beginnen dagegen wieder bei Null.
Studentische Pflichtversicherung mit günstigen Beiträgen
Die Pflichtversicherung für Studenten kann bei nahezu jeder gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen werden. Zur Anmeldung genügt in aller Regel die Vorlage einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung. Diese sollte auch im Laufe des Studiums regelmäßig der Krankenversicherung zugesandt werden.
Der monatliche Beitrag ist überschaubar: Für die Krankenversicherung zahlen Studenten monatlich 82,99 € und zusätzlich noch einmal 24,77 € für die Pflegeversicherung. Dies entspricht insgesamt einem Monatsbeitrag zwischen 107 und 111 €. Kinderlose Studenten ab 23 Jahren zahlen einen erhöhten Pflegeversicherungsbeitrag von 27,61 € (Stand 2023). Im Gegensatz zu den Tarifen für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer steigen in der studentischen Pflichtversicherung die Beiträge nicht prozentual bei einem höheren Verdienst, sondern bleiben immer gleich.
Vorsicht:
Krankenversicherungen erheben in der Regel Zusatzbeiträge – auch für Studenten. Man sollte sich also vorher genau über die Konditionen bei verschiedenen Anbietern erkundigen. Im Schnitt liegt der Zusatzbeitrag zwischen 3,25 € und 12,99 € monatlich (Stand 2023).
Attraktive Jobangebote bei JOBRUF
Die Pflichtversicherung für Studierende eröffnet die Möglichkeit, nebenbei mehr zu verdienen als z. B. mit einem 450-Euro-Job. Also steht einem attraktiven und lukrativen Studentenjob nichts mehr im Wege. Bei JOBRUF kannst du die passenden Angebote finden – egal, ob du selbstständig arbeiten oder angestellt werden möchtest. Von der Anmeldung über die Bewerbung bis hin zu der Übernahme von Jobs ist unser Portal für dich natürlich vollständig kostenlos!
Jetzt passende Studentenjobs finden
Pflichtversicherung für Studenten im Überblick:
- Pflichtversicherung für Studenten ab 25
- Keine Verdienstgrenze, aber nur Arbeit bis 20 Std./Woche im Semester
- Maximal bis zum 14. Semester bzw. bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres gültig
- Günstige Pauschaltarife für Studenten unabhängig vom Einkommen
Bildquelle (v.o.n.u.):
© geralt / pixabay.com
© Verena Münch / PIXELIO
Überarbeitet am: 27.02.2023