Private Krankenversicherung für Studenten
Die private Krankenversicherung für Studenten ist auf den ersten Blick sehr attraktiv. Versicherte können sich ihr Leistungspaket selber zusammenstellen und haben zusätzliche Optionen wie die Behandlung durch einen Chefarzt im Zuge eines Krankenhausaufenthalts und höhere Zuschüsse bei Zahnarztbehandlungen. Trotzdem bietet sich eine private Krankenkasse für Studenten nur unter bestimmten Voraussetzungen an, auf die wir in unseren Tipps gerne eingehen möchten.
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Teilbeitrag bei Beihilfeanspruch der Eltern
Wann ist Wechsel in gesetzliche Kasse möglich?
Eltern mit Beihilfeanspruch: Student zahlt Teilbeitrag
Grundsätzlich ist die private Versicherung zu Studienbeginn nur dann möglich, wenn ein Elternteil bereits privat versichert ist. Das bedeutet allerdings nicht, dass sich diese Variante für Studierende immer empfiehlt.
Vor allem aus finanziellen Gesichtspunkten lohnt sich eine private Krankenversicherung nämlich nur, wenn Eltern Beihilfeanspruch haben (z. B. Beamte). Die Beitragshöhe für Studenten ist in diesem Fall vergleichsweise gering, da lediglich der Anteil, der nicht von der Beihilfe abgedeckt wird (in der Regel 20 % des regulären Tarifs), übernommen werden muss. So ist es möglich, die Zusatzleistungen der privaten Anbieter in Anspruch nehmen, ohne dass im Vergleich zur gesetzlichen studentischen Pflichtversicherung eklatant höhere Kosten anfallen.
Allerdings sollte eine Entscheidung für oder gegen eine private Krankenversicherung auch immer von der Studienplanung abhängig gemacht werden. Denn der Beihilfeanspruch ist an das Kindergeld für Studenten gekoppelt, welches ab 25 nicht mehr ausgezahlt wird (eine Verlängerung ist bei Absolvierung eines Freiwilligen Sozialen Jahres, Bundesfreiwilligendienstes oder Wehrdienstes möglich). Anschließend muss man sich selbst versichern.
Hinweis:
Wer sich privat versichern möchte, benötigt ein sog. Befreiungsantrag für das Studium von der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser kann bei jeder zugelassenen gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden. Die Befreiung von der Versicherungspflicht muss dann innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn der privaten Krankenversicherung vorgelegt werden.
Wechsel in die gesetzliche Kasse bei vorübergehender Exmatrikulation
Studenten, die sich für die private Versicherung entschieden haben, sind über das gesamte Studium an diese gebunden. Was also zum Studienbeginn als günstige Versicherungsmöglichkeit erscheint, kann – sobald die Beihilfe wegfällt – wesentlich teurer als ihr gesetzliches Pendant werden.
Eine Möglichkeit des Wechsels für Studenten von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche besteht bei einer vorübergehenden Exmatrikulation von mindestens vier Wochen; dies ist z. B. oft in der Übergangszeit zwischen Bachelor- und Master-Studiengang der Fall. Diese Option ist gerade für Studierende, die noch über die Beihilfe ihrer Eltern versichert sind und in absehbarer Zeit durch die Vollendung des 25. Lebensjahres sich voll privat versichern müssen, eine Überlegung wert.
Für Ü30er eine Alternative zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung
Im Alter von 30 oder alternativ nach Vollendung des 14. Fachsemesters endet die Mitgliedschaft in der studentischen Pflichtversicherung. Viele Studenten nehmen anschließend – sofern das Studium noch andauert – die Tarife der gesetzlichen freiwillige Krankenversicherung.
Zu diesem Zeitpunkt ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung für Studenten ebenfalls möglich. Über 30 können die Beiträge unter Umständen günstiger ausfallen als die der freiwilligen Kasse – ein Vergleich empfiehlt sich auf jeden Fall. Oft lohnt sich der Wechsel für Studenten, die in einem relativ großem Umfang selbstständig tätig sind (zum Beispiel über einen Gewerbeschein Einkommen erzielen).
Die private Krankenversicherung nach dem Studium nur noch genutzt werden, wenn in einem Angestelltenverhältnis das Einkommen über 66.600 € brutto (Stand 2023) im Jahr liegt oder eine selbstständige Tätigkeit als Hauptberuf aufgenommen wird.
Hinweis:
Die Beiträge für die private studentische Krankenversicherung variieren je nach Anbieter und gewähltem Tarif bzw. Leistungspaket. Wer Zusatzleistungen in Anspruch nehmen möchte, zahlt höhere Tarife als Studenten, die im Grundtarif versichert sind. In Letzterem sind die Leistungen vergleichbar mit denen der gesetzlichen Kassen.
Private Krankenversicherung für Studenten ohne Einkommensgrenzen
Im Gegensatz zur gesetzlichen Familienversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung für Studenten keine Einkommensgrenzen. Voraussetzung ist lediglich, dass der Studentenjob während des Semesters max. in einem Umfang von 20 Std./Woche ausgeübt wird; in den Semesterferien kann, z. B. im Zuge einer kurzfristigen Beschäftigung, auch mehr gearbeitet werden.
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Private Krankenversicherung für Studierende im Überblick:
- Mitversicherung über Eltern mit Beihilfeanspruch bis 25 möglich
- Befreiungsantrag von der gesetzlichen Kasse bis drei Monate nach Studienbeginn einholen
- Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nur bei vorübergehender Exmatrikulation
- Für Studenten über 30 oft günstiger als die freiwillige gesetzliche Versicherung
Bildquellen (v.o.n.u.):
© DanielCubas / pixabay.com
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Überarbeitet am: 02.03.2023