Aktualisiert: 13.07.2023
Elektroschrott entsorgen
Elektroschrott darf nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden, sondern muss zur Aufbereitung an spezielle Wertstoffhöfe geleitet werden.
Im Folgenden möchten wir Sie darüber informieren, welche Geräte zum Elektromüll zählen und welche Möglichkeiten Sie als Privatperson haben, um diese fachgerecht entsorgen zu lassen.
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Entsorgung über Recycling- und Wertstoffhof
Was ist Elektroschrott?
Zu Elektroschrott gehören Elektrogeräte, die aufgrund eines Defektes oder einer Neuanschaffung nicht mehr verwendet werden. Bei diesen Geräten handelt es sich um alles, was durch ein Stromkabel, Batterien oder Akku betrieben wird.
Oftmals bestehen Sie ganz oder teilweise aus giftigen Substanzen, die nichts im Hausmüll zu suchen haben. Andererseits werden in elektronischen Geräten auch oft wertvolle Metalle und andere Bestandteile verbaut, die durch gesondertes Recycling wieder verwendbar gemacht werden.
Elektrogeräte lassen sich dank ihrer Größe in zwei Gruppen unterteilen:
Zu den Elektro-Kleingeräten zählen:
- Haushaltsgeräte (z. B. Bügeleisen, Kaffeemaschine, Föhn etc.)
- Informations-, Telekommunikations- und Unterhaltungselektronik (z. B. Handy, DVD-/Blue-Ray-Player, Tastatur, Radio)
- Sonstige kleine Elektrogeräte (z. B. elektronisches Spielzeug)
- Elektronisches Werkzeug (z. B. Bohrmaschine, Akkuschrauber)
- Beleuchtungsmittel
Zu den Elektro-Großgeräten mit einer Seitenlänge von mehr als 50 Zentimetern zählen:
- Große Küchengeräte (z. B. Kühl- und Gefrierschrank, Geschirrspüler, Gas- und Elektroherd, großes Mikrowellengerät)
- Bildschirmgeräte (z. B. Fernseher, Computer, Drucker)
- Waschmaschine, Trockner
- Sonstige Großgeräte (z. B. Staubsauger, Klimagerät, Musikanlagen)
Ebenfalls ist laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz eine Unterteilung in 5 Sammelgruppen und 10 Gerätekategorien möglich:
- Gruppe 1: Haushaltsgroßgeräte / Weiße Ware (Kategorie 1), automatische Ausgabegeräte (Kat. 10)
- Gruppe 2: Kühlgeräte (Kat. 1)
- Gruppe 3: Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (Kat. 3), Geräte der Unterhaltungselektronik (Kat. 4)
- Gruppe 4: Gasentladungslampen (Kat. 5)
- Gruppe 5: Haushaltskleingeräte (Kat. 2), Beleuchtungskörper (Kat. 2), elektrische und elektronische Werkzeuge (Kat. 6), Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte (Kat. 7), Medizinprodukte (Kat. 8), Überwachungs- und Kontrollinstrumente (Kat. 9)
All diese Geräte dürfen auf keinen Fall einfach in den Hausmüll geschmissen werden, sondern müssen laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, ElektroG) gesondert beseitigt werden.
Tipp:
Auf neueren Geräten findet man ein Symbol, das anzeigt, dass die Entsorgung elektronischer Geräte fachgerecht ablaufen muss. Bei diesem Symbol handelt es sich um eine durchgestrichene Mülltonne. Sind Sie sich also unsicher, ob Sie ein Gerät in den Hausmüll werfen dürfen, ist diese Kennzeichnung hilfreich.
Entsorgung über Recycling- und Wertstoffhöfe
Ihre zu entsorgenden Elektrosachen können Sie während den Öffnungszeiten selbstständig zu Recycling- und Wertstoffhöfen bringen.
Vorteilhaft bei dieser Art der Entsorgung ist, dass Sie an keinen Termin gebunden sind und die Geräte nicht bis zum Zeitpunkt der Abholung bei Ihnen im Weg rumstehen. Außerdem haben Dritte so keinen Zugang zu Ihrem Müll.
Wenn Sie einen Kühlschrank oder Gefrierschrank transportieren möchten, achten Sie bitte auf einen stehenden Transport. Alte Modelle beinhalten noch gefährliche Kühlflüssigkeit, die möglichst nicht durch eine undichte Stelle in die Umwelt gelangen sollte.
Abholservice vor der Haustüre
Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, selbst Ihre Elektrogeräte zu entsorgen, können Sie diesen auch direkt Zuhause – in Kombination mit Sperrmüll – abholen lassen. Wie bei der Sperrmüllentsorgung müssen die Gegenstände dafür bis sieben Uhr morgens gut erreichbar auf dem Gehweg bereit gestellt werden. Achten Sie darauf, dass keine Verletzungsgefahren für Fußgänger und keine Behinderungen für Autofahrer bestehen.
Den Termin zur Abholung können Sie bei den Entsorgungsbetrieben Ihrer Stadt online oder telefonisch vereinbaren. Informieren Sie sich im Vorfeld unbedingt genauestens über die erlaubte Menge des Schrottes, die Gebühren und Vorgehensweise. Von Stadt zu Stadt können hierbei teilweise Unterschiede vorliegen. Die Entsorgung von handelsüblichen Mengen Elektroschrott ist in der Regel kostenlos.
Hier haben wir ein paar Entsorgungsbetriebe für Sie aufgeführt:
- Berliner Stadtreinigungsbetriebe
- Frankfurter Entsorgung und Service GmbH
- Stadtreinigung Hamburg
- Abfallwirtschaftsbetriebe Köln
- Abfallwirtschaftsbetriebe München
Tipp:
Stellen Sie die zu entsorgenden Gegenstände und Geräte immer erst am Abholtag an die Straße. So verhindern Sie dass die Geräte über Nacht entwendet oder ausgeschlachtet werden und so ggf. von der Abholung ausgeschlossen werden.
Rücknahme durch Händler und Hersteller
Sie haben auch die Möglichkeit, Elektroschrott bei einem Elektrogerätehandel abzugeben. Sofern ein Elektrogeräte-Händler nämlich über Verkaufs-, Lager- und Versandfläche von mehr als 400 Quadratmetern verfügt, ist er laut § 17 ElektroG dazu verpflichtet, Elektrogeräte zurückzunehmen (Stand 2018). Auch Online-Shops, die in Ihrem Vertrieb eine entsprechende Lagerfläche haben, unterliegen dieser Rücknahmepflicht.
Auch die Hersteller der Geräte selbst sind verpflichtet, eine Rückgabemöglichkeit zu schaffen. Über die genauen Rücknahmemodalitäten informieren die Hersteller und Verkäufer auf Anfrage.
Bei großen Geräten gilt immer: Elektrogeräte entsorgen bei Neukauf! Wenn Sie also einen Kühlschrank, eine Waschmaschine, einen alten Gefrierschrank oder einen Fernseher kostenlos entsorgen wollen, können Sie dies bei Neukauf des entsprechenden Gerätes bei dem jeweiligen Verkäufer.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie das Gerät im Geschäft, per Lieferung oder online kaufen: Entweder geben Sie das Gerät selbstständig ab, lassen es bei der Lieferung mitnehmen oder bringen es zu einer bestimmten Sammelstelle, welche Ihnen beim Kauf benannt wird. So können Sie Ihr TV-Gerät oder Ihre Waschmaschine einfach entsorgen.
Bei kleinen Geräten gilt immer: Bedingungslose Abgabe. Alle Geräte mit einer Kantenlänge von weniger als 25 cm (z. B. Smartphone, Rasierer) dürfen also auch ohne einen Neukauf kostenlos zurück gegeben werden.
Schon gewusst?
Problematisch ist der Umgang mit sehr alten Kühlgeräten. Geräte, die vor 1995 gebaut wurden, enthalten in der Regel Fluorkohlenwasserstoffe (FCKW, auch Treibhausgas genannt), welche umweltschädlich sind und die Ozonschicht angreifen. Bei neueren Geräten ist dies nicht mehr enthalten. Einen sehr alten Kühlschrank wegwerfen sollten Sie also – auch weil es gegen das Gesetz verstoßen würde – in keinem Falle. Erkundigen Sie sich im Vorfeld der Kühlschrankentsorgung bei Ihrer Gemeinde, ob eine umweltgerechte Variante (durch Absaugung des FCKW in einer luftdichten Spezialanlage) sichergestellt ist.
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