Halteverbot für den Umzug
Der Transporter parkt direkt vor Ihrer Haustüre – und Sie tragen Möbel, Kartons und Elektrogeräte von Ihrer Wohnung in das Fahrzeug. So sollte es sein, doch leider ist dies in den meisten Fällen – und vor allem bei einem Umzug in größere Städte – nur durch ein entsprechendes Halteverbot für den Umzug möglich. Wir erklären, wo und wie Sie den Parkplatz vor Ihrer Wohnung richtig sperren und wer Ihnen dabei hilft.
Parkverbot nur mit Ausnahmegenehmigung
Für die Aufstellung von Halteverbotsschildern benötigen Sie eine entsprechende Ausnahmegenehmigung. Diese können Sie sich beim zuständigen Straßenverkehrsamt, dem Ortsamt oder dem Landratsamt einholen.
Im besten Falle erhalten Sie nach Antragsprüfung eine „Straßenverkehrsbehördliche Anordnung“ und ein Aufstellungsprotokoll. Der Erhalt dieser Unterlagen bedeutet somit, dass Ihr Antrag genehmigt wurde. Sie sind nun berechtigt, für Ihren Umzug amtliche Verkehrsschilder aufzustellen – entweder in Eigenregie durch Ausleihen der entsprechenden Schilder oder durch Beauftragung einer Fachfirma.
Im Antrag müssen Sie folgende Daten angeben:
- Vor- und Nachname
- Telefonnummer für Rückfragen
- Grund der Absperrung
- Ort der Absperrung
- Datum der Absperrung
- Zeitraum der Absperrung
- Größe der Absperrung (entsprechende Länge des Umzugswagens + ca. vier bis fünf Meter zum Rangieren des Fahrzeuges und Be- und Entladen)
- Wenn bereits bekannt: Kfz-Kennzeichen und zulässiges Gesamtgewicht des Umzugswagens
Unser Tipp:
Geben Sie beim Zeitraum der Absperrung lieber eine zu große Zeitspanne an, um nachher nicht unnötig in Zeitdruck zu geraten. Die Angabe einer früheren Anfangszeit räumt Ihnen zudem Möglichkeiten ein, etwas gegen mögliche Falschparker zu unternehmen. Beachten Sie außerdem, dass in Wohngebieten Absperrungen vor 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends oft nicht genehmigt werden.
Antrag mindestens sieben Tage vor dem Umzug stellen
Damit Ihr Antrag auf Halteverbot während des Umzugs rechtzeitig bearbeitet werden kann, sollten Sie dieses früh genug anmelden. Es gibt zwar keine bestimmte Frist, aber spätestens sieben Tage vor dem Umzugstag sollte das Parkverbot beantragt werden – durch eine längere Vorlaufzeit verhindern Sie Stress, falls etwas schiefgeht.
Beachten Sie immer, dass die entsprechenden Schilder 72 – in Hamburg sogar 96 – Stunden vor Umzugsbeginn aufgestellt werden müssen. Somit geben Sie Nachbarn die Möglichkeit, sich frühzeitig um eine andere Parkmöglichkeit während des Verbotes zu kümmern.
Kosten für ein Halteverbot bei Umzug
Die Kosten für ein Halteverbot für den Umzug fallen von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich aus. Je nachdem, ob Sie die Halteverbotszone lediglich beantragen oder sich für einen Komplettservice inkl. Miete und Austellung der Beschilderung entscheiden, können Sie mit Kosten zwischen 50 und 125 € rechnen. Am besten Sie informieren sich direkt auf der Homepage Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Hier finden Sie eine Übersicht der Preise für eine einseitiges Halteverbot für einen Tag (reicht in der Regel für einen Umzug aus) in sechs großen deutschen Städten:
Stadt | Beantragung | Schildermiete, Auf-/Abbau | Gesamt |
---|---|---|---|
Berlin | 30-50 € | 80-120 € | 110-170 € |
Düsseldorf | 35-55 € | 80-120 € | 115-175 € |
Frankfurt a. M. | 20-30 € | 60-120 € | 80-150 € |
Hamburg | 35-55 € | 85-125 € | 120-180 € |
Köln | 30-50 € | 75-115 € | 105-165 € |
München | 40 bis 60 € | 90-130 € | 130 bis 190 € |
Unser Tipp:
Ersparen Sie sich unnötigen Stress und nehmen Sie das Komplettangebot eines Dienstleisters inklusive Beantragung des Halteverbots, Schildermiete, Auf- und Abbau in Anspruch. Ein weiterer Vorteil: Profis kennen alle möglichen Fallstricke und gesetzlichen Regelungen und Sie sind auf der sicheren Seite.
Keine Absperrungen ohne Genehmigung
Nicht zu empfehlen ist das eigenmächtige Absperren von Parkverbotszonen durch Aufstellen von Mülltonnen, Stühlen, Bänken oder Tischen oder die Benutzung von Bändern und Leinen. Sollten anderen Verkehrsteilnehmern dadurch – etwa durch umfallende Gegenstände – Schäden entstehen, haften Sie als Verursacher in vollem Umfang.
Ebenso greift die Polizei bei solchen selbstkonstruierten Absperrungen gerne ein und verhängt ein Verwarnungs- oder Bußgeld. In diesen Fällen sparen Sie durch Ihr eigenes Park- bzw. Halteverbot bei Ihrem Umzug kein Geld, sondern tappen schnurstracks in die Kostenfalle.
Ein weiterer Nachteil bei dem Versuch, den Parkplatz beim Umzug auf diese Weise zu reservieren, ist, dass andere Verkehrsteilnehmer Ihre selbst aufgestellten, nicht offiziellen Hindernisse einfach abbauen bzw. zur Seite schieben und den Parkraum für sich selbst nutzen dürfen.
Schon gewusst?
Eine Sondergenehmigung für den Umzug verschafft Ihnen die Möglichkeit, Fahrzeuge, die trotzdem im Halteverbot parken, der Polizei zu melden.
Einfache und doppelseitige Halteverbotszonen
Genehmigungen für ein Halteverbot während des Umzugs können für fast jede Straße ausgestellt werden – auch für solche, in denen in der Regel kein Verkehr herrscht, z. B. in Fußgängerzonen. Allerdings wird hierbei unterschieden, ob die Sperrung für eine oder beide Straßenseiten gilt.
Die einfache Halteverbotszone – durch zwei Schilder gekennzeichnet – sperrt eine Straßenseite bis zu 15 Metern ab. Ein solches Parkverbot ist ein bis zwei Tage gültig. Die doppelseitige Halteverbotszone sperrt hingegen mit vier Schildern beide Straßenseiten ab. Diese wird durch die Polizei angeordnet und findet in der Regel bei sehr schmalen Straßen Verwendung.
Parkverbotszone selber einrichten
Sie haben die Möglichkeit, die Parkverbotszone selbstständig einzurichten – vorausgesetzt, Sie haben bereits die entsprechende Genehmigung erhalten. Selbstverständlich muss am Ende der Gültigkeitsdauer der Abbau auch wieder durch Sie oder Ihre Umzugshelfer erfolgen. Beim Einrichten gibt es aber einiges zu beachten:
Die abgesperrte Zone muss immer durch zwei Schilder gekennzeichnet sein – jeweils eins am Anfang und eins am Ende und zwar in 2 Metern Höhe über einem Gehweg und 2,20 Meter über einem Radweg. Als Schilder werden dabei nur solche akzeptiert, die den amtlichen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Diese können Sie gebührenpflichtig bei entsprechenden Institutionen in der jeweiligen Stadt ausleihen.
Wichtig ist, dass auf der Vorderseite klar das Datum samt Anfangs- und Enduhrzeit erkennbar ist und die Schilder sicher und fachmännisch aufgestellt werden. Beschilderungen oder Parkuhren, die sich in der Verbotszone befinden, müssen abgedeckt werden.
In einigen Fällen müssen Sie zusätzliche Schilder aufstellen. Beispielsweise das Verkehrszeichen 283-30 StVO (HV-Mitte), wenn Ihr Halteverbot länger als 15 Meter ist oder das Zusatzschild 1052-37 StVO, wenn sich die Verbotszone auf einem Seitenstreifen befindet.
Füllen Sie nun das Aufstellungsprotokoll aus, welches Ihnen mit der Genehmigung zugesendet wurde, indem Sie den Zeitpunkt der Aufstellung und die Fahrzeuge notieren, die sich zu diesem Zeitpunkt in der abgesperrten Zone befinden.
Tipp:
Sind Sie mit dem Be- bzw. Entladen des Umzugswagens schneller fertig als gedacht und somit auch die Verbotszone zu lange beantragt, können Sie den Parkplatz frühzeitig wieder für andere Autofahrer freigeben. Decken Sie hierfür einfach die Verkehrsschilder z. B. mit einem Müllbeutel ab.
Sperrung beauftragen
Während Ihrer Umzugsplanung haben Sie sich bestimmt öfters gewünscht, einige Aufgaben einfach abgeben zu können. Das Halteverbot für Ihren Umzug ist tatsächlich etwas, was Sie getrost in fremde Hände geben können. Der Service Halteverbot123.de übernimmt z.B. in mehr als 4500 deutschen Städten folgende Aufgaben für Sie:
- Ausfüllen der Antragsformulare bzw. Einholung der Genehmigung
- Liefern der Halteverbotsschilder
- Auf- und Abbau der Schilder
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Überarbeitet am: 19.08.2024