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Aktualisiert: 23.12.2024
Umzugskosten als Werbungskosten

Umzugskosten als Werbungskosten absetzen

Werbungskosten können alle absetzen, die aus beruflichen Gründen umziehen. Welche Bedingungen zum Absetzen der Umzugskosten erfüllt werden müssen, haben wir für Sie zusammengefasst!

Werbungskosten
Umzugskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen

Umzugskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen

Nur beruflich bedingte Umzüge bergen Sparpotenzial? Falsch gedacht! Auch privat lassen sich diverse Aufwendungen für den Umzug steuerlich absetzen. Welche das sind, klärt dieser Artikel!

Haushaltsnahe Dienstleistungen
Umzugskostenpauschale

Umzugskostenpauschale

Im Zuge der Umzugskostenpauschale lassen sich diverse Aufwendungen ohne Belegpflicht geltend machen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Mehr lesen Sie hier!

Umzugskostenpauschale

Umzugskosten absetzen

In welcher Höhe sich Umzugskosten steuerlich absetzen lassen, hängt vor allem davon ab, ob aus privaten oder beruflichen Gründen der Wohnort gewechselt wird. Während bei einem privaten Umzug in der Steuererklärung nur Lohnkosten für Umzugshelfer, Reinigungskräfte und Handwerker bis zu einem gewissen Betrag als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden können, fallen die Rückerstattungen durch das Finanzamt im Falle einer beruflich bedingten Umsiedlung deutlich umfassender aus. Als Werbungskosten können nämlich nahezu alle Aufwendungen rund um den Wohnungswechsel geltend gemacht werden – im Zuge der Umzugskostenpauschale zusätzlich sogar ohne Belegpflicht.

Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Thema „Umzugskosten absetzen“ und erhalten einen Überblick über Voraussetzungen, abzugsfähige Auslagen sowie Höhe der Rückzahlungen. So können Sie im Vorfeld Ihres Wohnungswechsels nicht nur die Umzugsplanung im Blick behalten, sondern auch die Finanzierung Ihres Umzugs.

 

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