Umzugskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen
Wer privat den Wohnort wechselt, kann diverse Umzugskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Im Folgenden erklären wir Ihnen, was Sie dabei beachten müssen und welchen Anteil Ihrer finanziellen Aufwendungen für den Wohnungswechsel Sie steuerlich gelten machen können. Unabhängig von der zu erwartenden Steuererstattung ist es natürlich ratsam, den Umzug preisbewusst zu planen. Setzen Sie dazu z.B. auf erfahrene Umzugshelfer, die Sie bei JOBRUF zu günstigen Konditionen finden.
Lohn, Material, Anfahrt, Geräte: Welche Kosten sind absetzbar?
Als haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie Lohnkosten und Anfahrtskosten für Umzugshelfer und Reinigungskräfte für die Endreinigung der alten Wohnung geltend machen. Ebenso absetzbar sind Gerätekosten, etwa die Miete für einen Transporter. Nicht absetzbar sind dagegen Materialkosten und Herstellungskosten. Beispiele hierfür sind z. B. Aufwendungen für Umzugskartons oder Material (Farbe, Tapeten etc.) für die Renovierung der alten oder neuen Wohnung.
Wenn Handwerker in Ihrem alten Zuhause kleine Ausbesserungen und kleine Schönheitsreparaturen, die im Mietvertrag gefordert sind, ausführen, dann gilt dies als haushaltsnahe Handwerkerleistung. Hier sind ebenfalls die Arbeitskosten steuerlich absetzbar, diese beinhalten neben den Lohn- auch die Fahrt- und Gerätekosten.
Private Umzugskosten zu 20 Prozent geltend machen
Bei einem privaten Umzug können Aufwendungen nicht im gleichen Umfang geltend gemacht werden wie Werbungskosten bei einem berufsbedingten Umzug – allerdings sind in einigen Bereichen durchaus umfassende Rückerstattungen durch den Fiskus möglich.
Löhne für Helfer bzw. Spediteure können in einer Höhe von 20 % bis zu einem Maximalbetrag von 4.000 € direkt von der zu entrichtenden Einkommenssteuer beim Umzug als haushaltsnahe Dienstleistungen abgezogen werden.
Auch 20 % der Lohnkosten für Handwerker sind abzugsfähig, allerdings nur bis höchstens 1.200 €. Die Steuerermäßigung setzt voraus, dass die Arbeiten in einem engen zeitlichen Zusammenhang zum Wohnungswechsel stehen (alle Angaben Stand 2024).
Schon gewusst?
Umzugskosten können als haushaltsnahe Dienstleistungen nur ein Mal pro Haushalt geltend gemacht, auch wenn zwei alleinstehende Personen z. B. in einer WG zusammenleben.
Lohnkosten auf Rechnungen getrennt ausweisen
Wenn Sie Ihre Steuererklärung einreichen, müssen dem Finanzamt die Rechnungen über die Dienstleistungen in Verbindung mit ihrem privaten Umzug vorgelegt werden. Es ist dabei wichtig, dass dort die Lohnkosten getrennt ausgewiesen sind, um diese klar von den sonstigen Aufwendungen abzugrenzen.
Darüber hinaus sollten Sie die Rechnungen nach Möglichkeit nicht bar begleichen und Überweisungsbelege gut aufbewahren, in denen die Zahlungen ersichtlich sind. Die Behörde kann nämlich im Nachhinein noch die Vorlage der entsprechenden Belege verlangen.
Auch Löhne für Minijobber werden anerkannt
Sollten die Helfer bzw. Handwerker keine selbstständig Gewerbetreibenden sein und keine Rechnung stellen können, besteht eine alternative Möglichkeit der Abrechnung, welche vor allem für Umziehende interessant ist, die privat Unterstützung engagieren.
Diese können nämlich auch als haushaltsnah Beschäftigte bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Von der Minijob-Zentrale wird am Ende des Steuerjahres eine Bescheinigung für das Finanzamt erstellt, die mit der Steuererklärung eingereicht werden kann.
Anerkannt wird auch bei dieser Abrechnungsmethode ein Anteil von 20 % der Lohnkosten. Jedoch gilt bei Minijobs ein Maximalbetrag von 510 € pro Jahr, den Sie bei einem privaten Umzug steuerlich absetzen können (Stand 2024). Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Kosten für Umzugshelfer, um Reinigungs- oder Handwerkerkosten handelt.
Privater Umzug steuerlich absetzen: Es kann sich lohnen
Den Umzugsstress kann Ihnen das Finanzamt leider nicht ersparen. Werden einige Dinge beachtet, beteiligt sich die Behörde aber an den nicht weniger unangenehmen Aufwendungen. Hier kann man je nach Einzelfall eine nicht zu verachtende Summe der Umzugskosten als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen – auf diese Weise können Sie verhältnismäßig günstig umziehen und die Ersparnisse im Nachhinein z.B. in die Einrichtung und Renovierung der neuen Wohnung investieren.
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Überarbeitet am: 19.08.2024