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Aktualisiert: 02.09.2026

Kosten für private Umzugshelfer

Nicht jeder kann sich ein Umzugsunternehmen leisten und möchte sich beim Wohnungswechsel ausschließlich auf Unterstützung aus dem Freundeskreis verlassen. Aus diesem Grund sollten Sie in Ihrer Umzugsplanung auch die Kosten für private Umzugshelfer berücksichtigen. Hier erfahren Sie u. a., wie hoch der Stundenlohn für Möbelpacker ausfällt, mit welchen Ausgaben Sie sonst noch rechnen müssen und wo Sie zuverlässige und preisgünstige Kräfte finden.

Gesetzlicher Mindestlohn gilt auch für Umzugshelfer

Einen Mindestlohn speziell für den Bereich Umzug gibt es nicht. Jedem Helfer über 18 Jahren – egal ob Sie diesen gewerblich oder privat einsetzen – muss aber der allgemein gültige gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 13,90 € (Stand: 2026) ausgezahlt werden. Eine Unterschreitung des Mindestlohns ist zum einen nicht fair den Helfern gegenüber, zum anderen kann dies mit einem Bußgeld und Lohnnachzahlung geahndet werden.

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Wie hoch ist der Stundenlohn für Möbelpacker?

Der Stundenlohn für Möbelpacker sollte mindestens 14 € betragen. Von folgenden Faktoren kann eine abweichende Bezahlung abhängen:

Lage des Einsatzortes / Region

Je zentraler Sie suchen, desto einfacher ist es, geeignete Hilfe zu finden. Das liegt vor allem an der guten Erreichbarkeit des Einsatzortes für die Helfer. Je weiter außerhalb Sie umziehen möchten, desto schwieriger wird die Anreise und damit auch die Verfügbarkeit der Helfer. Damit die Umzugshelfer nicht auf unnötigen Kosten für die Anreise sitzen bleiben, empfiehlt es sich hier fairerweise, die Entlohnung entsprechend anzupassen.

Ein Beispiel: Zentral in einer großen Stadt werden üblicherweise 14 €/Std. gezahlt, in einem Ort mit ca. 30 km Entfernung zu dieser Stadt, aber einer guten Anbindung zum öffentlichen Verkehrsnetz sollten 14 - 15€/Std. gezahlt werden. Liegt der Umzugsort außerhalb und ist von den studentischen Helfern nur mit dem eigenen Auto zu erreichen, sollte die Entlohnung mindestens 16 €/Std. betragen.

Unser Tipp:
Wenn Sie etwas außerhalb wohnen und es Ihre zeitliche Kapazität zulässt, können Sie mit den Helfern eine Abholung an einem gut erreichbaren Treffpunkt, z. B. einem nahegelegenen Bahnhof, vereinbaren. Somit ist die Anreise für die privaten Umzugshelfer einfacher zu bewältigen, was günstigere Preise nach sich zieht.

Aufgaben

Der Preis für Möbelpacker ist abhängig von den anfallenden AufgabenDer Stundenlohn für einen Umzugshelfer, der neben dem Transportieren der Möbel und Kartons auch weitere Aufgaben wie z. B. die Möbelmontage Ihres Schranks oder das Fahren des Sprinters übernimmt, sollte fairerweise höher ausfallen, als wenn es tatsächlich nur um reine Tragearbeiten geht. Rechnen Sie pro zusätzliche Aufgabe einen Aufschlag von 1 €/Std. Bedeutet: Ein Möbelpacker, der zusätzlich Möbel aufbaut und den Umzugswagen fährt, erhält einen Stundenlohn von 16 € statt 14 €.

Besondere Anforderungen an die Helfer

Bei gewissen Einsätzen sind bestimmte Anforderungen an die Helfer gestellt. Suchen Sie z. B. als Unternehmen einen Umzugshelfer, der nur per Rechnung abgerechnet werden kann, benötigt dieser einen Gewerbeschein. Das Vorhandensein eines solchen Scheins und die Bereitschaft, darüber abzurechnen, sollten sich in der Bezahlung widerspiegeln; empfehlenswert ist hier ein Zuschlag von mindestens 4 €/Std. Ebenso wenn eigenes Werkzeug zum Einsatz mitgebracht wird, sollte die Entlohnung um 1€/Std. höher ausfallen.

Dauer des Einsatzes

Bei einem kurzen Einsatz sollten die Helfer fairerweise immer für mindestens zwei Stunden entlohnt werden oder alternativ eine angemessene Pauschalentlohnung erhalten. Für geringere Bezahlung lohnt sich in der Regel einfach die Anreise für die Möbelpacker nicht.

Tipp:
Wenn Sie besonders zufrieden mit der Arbeitsleistung sind, geben Sie den Umzugshelfern ein kleines Trinkgeld. Gerade Studenten freuen sich über jeden zusätzlichen Euro.

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Welche sonstigen Kosten für Umzugshelfer kann ich erwarten?

Oftmals bestehen die Kosten für private Umzugshelfer nicht nur rein aus dem Stundenlohn, sondern es kommen noch weitere Posten hinzu.

Bucht man z. B. über JOBRUF studentische Umzugshelfer, fällt zusätzlich eine erfolgsabhängige Vermittlungspauschale an. Wenn man bedenkt, dass man hierfür einen Rund-um-Sorglos-Service erhält und die Helfer vollständig instruiert am Einsatztag am Einsatzort erscheinen, fällt die Pauschale mit 19 bis 29 € pro Helfer je nach Einsatzdauer im Kosten-Nutzen-Vergleich gering aus.

Zudem kann es sinnvoll sein, die Möbelpacker im Zuge einer kurzfristigen Beschäftigung bei der Berufsgenossenschaft Ihres Bundeslandes anzumelden. Da bei der Beschäftigung von Studenten in aller Regel weder Sozialversicherungsabgaben noch Steuern anfallen, sind die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber sehr gering.

Wenn Sie die Umzugshelfer anmelden, hat dies zwei Vorteile: Erstens sind die Kräfte unfallversichert und zweitens können Sie den Aufwand als Umzugskosten von der Steuer absetzen.

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Wie hoch sind die Preise für Möbelpacker insgesamt?

Anhand folgender Tabelle sehen Sie ein paar Beispiele, die zeigen, wie sich die Preise für einen Umzugshelfer bei JOBRUF zusammensetzen. Benötigen Sie mehrere Helfer, können Sie die Gesamtkosten einfach dementsprechend multiplizieren:

Kos­ten für private Möbelpacker
Dauer Stundenlohn Vermittlungspauschale Gesamtkosten pro Helfer
2 Std. 14 € 19 € 47 €
4 Std. 14 € 29 € 85 €
8 Std. 14 € 29 € 141 €

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Umzugshelfer bei JOBRUF buchen

Der Umzugstag rückt näher und wie das Schicksal es so will, sind alle Freunde und Bekannten krank oder aus irgendwelchen Gründen bereits anders verplant. Aber kein Grund zur Panik! Wie Sie erfahren haben, halten sich die Kosten für private Umzugshelfer völlig im Rahmen – und sind deutlich geringer als bei einem professionellen Umzugsunternehmen. Wenn Sie günstig umziehen wollen, haben Sie somit beste Voraussetzungen.

Warum nutzen Sie also nicht die Hilfe von zuverlässigen studentischen Umzugshelfern und lassen sich tatkräftig unterstützen? Für alle eine absolute Win-Win-Situation – die Helfer freuen sich über den zusätzlichen Verdienst und Sie stehen am Einsatztag nicht alleine da.

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FAQ: Häufige Fragen

 

Einen Mindestlohn speziell für Umzugsarbeiten gibt es nicht. Jeder Helfer ab 18 Jahren hat Anspruch auf den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn – dieser beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 € pro Stunde. Ab Januar 2027 steigt er auf 14,60 €. Wer Umzugshelfer privat beschäftigt und den Mindestlohn unterschreitet, riskiert empfindliche Bußgelder. Als faire Untergrenze für Umzugsarbeiten empfehlen wir mindestens 14 €/Std. – das liegt leicht über dem gesetzlichen Mindestlohn und entspricht dem üblichen Marktsatz.

Der Stundenlohn für Möbelpacker sollte mindestens 14 €/Std. betragen. Je nach Einsatzort und Aufgaben ist ein höherer Satz angemessen:

  • Zentrale Großstadt: 14 €/Std.

  • Schlechte Erreichbarkeit oder ländliche Lage: 14–16 €/Std.

  • Zusätzliche Aufgaben (Möbelmontage, Transporter fahren): +1 €/Std. pro Aufgabe

  • Eigenes Werkzeug: +1 €/Std.

  • Gewerbeschein: mindestens +4 €/Std.

Die typische Spanne liegt damit bei 14 bis 18 € pro Stunde.

Neben dem Stundenlohn können folgende Kosten entstehen:

  • Vermittlungspauschale (JOBRUF): 19 € bei Einsätzen bis 2 Stunden, 29 € ab 4 Stunden – pro Helfer

  • Berufsgenossenschaft: Wer Helfer offiziell als kurzfristige Beschäftigung anmeldet, zahlt geringe Lohnnebenkosten – bei Studenten fällt das meist kaum ins Gewicht

  • Halteverbot: Optional, aber empfehlenswert. Die Beantragung beim Ordnungsamt kostet je nach Stadt 30–80 €

Die Gesamtkosten pro Helfer setzen sich aus Stundenlohn und Vermittlungspauschale zusammen. Beispielrechnung bei 14 €/Std. über JOBRUF:

  • 2 Stunden: 28 € Lohn + 19 € Pauschale = 47 € pro Helfer

  • 4 Stunden: 56 € Lohn + 29 € Pauschale = 85 € pro Helfer

  • 8 Stunden: 112 € Lohn + 29 € Pauschale = 141 € pro Helfer

Für eine typische 2-Zimmer-Wohnung mit 2 Helfern à 4 Stunden sind rund 170 € einzuplanen. Zum Vergleich: Professionelle Umzugsunternehmen verlangen für denselben Umfang häufig 500–1.000 €.

Ja, in vielen Fällen lassen sich die Kosten für Umzugshelfer steuerlich geltend machen. Als haushaltsnahe Dienstleistung können 20 % der Lohnkosten direkt von der Steuerschuld abgezogen werden – bis zu einem jährlichen Maximum von 4.000 €. Voraussetzung: Zahlung per Überweisung (keine Barzahlung) und eine Rechnung. Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen umziehen, können die Kosten zusätzlich als Werbungskosten absetzen.

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