Aktualisiert: 23.08.2023
Schritt für Schritt zur ersten eigenen Wohnung
Die meisten Studenten verschlägt es zu Beginn ihres Studiums in die erste eigene Wohnung oder WG- und das meistens etliche Kilometer vom bisherigen Wohnort entfernt. Um eine passende Bleibe zu finden, ist eine gute Organisation gefragt. Dieser Artikel zeigt dir, wie du vorgehen kannst.
Start ins Studium – ein neuer Lebensabschnitt beginnt
Ein neuer Lebensabschnitt liegt vor dir – sicher mischt sich in die Vorfreude auf das Studium auch ein wenig Aufregung. Ob das Studium dir gefallen wird? Findest du schnell neue Freunde? Gefällt dir die neue Stadt? Neben der Suche nach Studentenjobs sind dies klassische Fragen, mit denen sich jeder frischgebackene Student, der seinen Wohnort wechselt, auseinandersetzt.
Der Uni-Start als Erstsemester beginnt auf jeden Fall entspannter, wenn du rechtzeitig die passenden vier Wände gefunden hast. Deshalb solltest du dich zunächst fragen, wie du überhaupt wohnen möchtest – ob eher eine ruhige Umgebung vorziehen oder mitten im Trubel, mit möglichst vielen Gleichgesinnten zusammen oder lieber allein.
Alles hat seine Vor- und Nachteile. Sobald du dir darüber im Klaren bist, stelle anschließend am besten die wichtigsten persönlichen Kriterien für die zukünftige Wohnung auf. Folgende Faktoren sollten in die Liste einfließen:
- Wieviel Geld steht für eine Wohnung oder ein Zimmer zur Verfügung? Gemeinhin gilt die Faustformel, dass die Miete nicht mehr als 30 Prozent vom Netto-Einkommen/Bafög/Unterhalt betragen sollte.
- Welche Anforderungen an die Ausstattung (Badewanne, Zimmeranzahl, Balkon, Garten, vorhandene Küche) hast du?
- Wie groß muss die Wohnung oder das Zimmer sein und wie viele Zimmer benötigst du? Nach Angaben des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2019 kommen auf einen Bundesbürger im Durchschnitt 47 Quadratmeter Wohnfläche (inklusive Küche, Bad, Flur, …).
- Wie ist die Infrastruktur und wie sehr bist du darauf angewiesen? (Nähe zu Supermärkten, zur U- oder Straßenbahn, Innenstadt, usw.)
- Gibt es weitere Kriterien, die dir wichtig sind, zum Beispiel ein Bad mit Tageslicht, eine Erdgeschosswohnung, schnelles Internet…?
Lege eine Checkliste an
Steht die Checkliste, kannst du dich auf Wohnungssuche begeben. Im Internet gibt es viele Immobilienportale, in denen Wohnraum angeboten wird. Wenn du fündig geworden bist, schicke dem Anbieter ein Schreiben oder eine E-Mail und bitten ihn freundlich um einen Besichtigungstermin. Ein Anruf ist auch möglich, meistens unkomplizierter und wichtige Fragen kannst du gegebenenfalls auch schon telefonisch klären.
Bei Anrufen solltest du deine Rufnummer besser nicht unterdrücken, denn das kann unseriös wirken. Erzähle ein bisschen von dir, welchen Studiengang du absolvieren wirst, welche Hobbys du hast und dass du über geregelte Einkünfte verfügst (z. B. durch Bafög für Studenten). Sei aufgeschlossen und transparent – das sorgt von Anfang an für ein gutes Verhältnis zum Vermieter.
Interessierst du dich für mehrere Inserate, versuche mögliche Besichtigungstermine auf einen Tag zu legen. Gerade wenn die potenziell neue Bleibe weit entfernt vom aktuellen Heimatort liegt, ist es kaum möglich, sich viele Wohnungen anschauen zu können. Du kannst aber auch über den Zeitraum der Wohnungssuche ein Zimmer mieten oder mehrere Tage in einer Jugendherberge oder einem Hostel wohnen.
Diese Dokumente benötigst du
Hast du einen Besichtigungstermin oder ein WG-Casting ergattert (Glückwunsch!), vergiss nicht, alle notwendigen Dokumente mitzunehmen. Es macht keinen guten Eindruck, wenn wichtige Unterlagen fehlen oder noch nachgereicht werden müssen. Unter Umständen erhältst du deshalb sogar eine Absage.
Da die Konkurrenz um Mietraum oft groß ist, sollte der erste Eindruck stimmen. Und vor allen Dingen – sei schnell, wenn du ein interessantes Angebot gesehen hast. Achte auch darauf, dass dein Ansprechpartner deine korrekten Kontaktdaten inklusive E-Mail-Adresse und Telefonnummer, unter der du bestenfalls immer erreichbar bist, vorliegen hat.
Die wichtigsten Unterlagen sind:
- Personalausweis, alternativ Reisepass
- Einkommensnachweis der vergangenen drei Monate oder Mietbürgschaft
- Mieterselbstauskunft
- Schufa-Auskunft
- Kontaktdaten
- Gegebenenfalls Bestätigung des derzeitigen Vermieters, dass du keine Mietschulden gemacht haben
Besichtigung: Pünktlich, vorbereitet, freundlich und gepflegt
Beim Besichtigungstermin solltest du eine ganze Menge beachten. Auf jeden Fall solltest du auch hier von vorneherein aufgeschlossen, höflich und unbedingt pünktlich sein. Auch auf ein gepflegtes, angemessenes Erscheinungsbild solltest du achten. Es ist auch nicht ratsam, zu diesem Zeitpunkt bereits nach Reparaturen zu fragen und überhaupt zu kritisch aufzutreten.
Wenn möglich solltest du bei einer Wohnungsbesichtigung immer eine zweite Person mitnehmen. Ihr fallen vielleicht Dinge auf, die du nicht direkt wahrnimmst, wie eine schlechte Isolierung der Fenster, die höhere Heizkosten bedeuten kann. Wenn du darfst, solltest du die Räume auch fotografieren und die Fotos später in Ruhe ansehen. Das hilft dabei, zu entscheiden, ob die Wohnung oder das WG-Zimmer wirklich deinen Kriterien entspricht.
Unser Tipp:
Besichtige die Wohnung unbedingt bei Tageslicht und am besten gegen frühen Abend, wenn viele Bewohner bereits zu Hause sind. So erhältst du einen Eindruck über die Lärmverhältnisse. Erkundige dich gegebenenfalls auch, ob es Parkplätze in der Nähe gibt.
Mietvertrag genau durchlesen
Geschafft! Du hast die Wohnung oder das WG-Zimmer ergattert. Jetzt musst du noch den Mietvertrag unterschreiben, damit alles in trockenen Tüchern ist. Dabei gilt es vieles zu beachten. Wenn du die Wohnung nicht alleine bewohnst, sondern mit mehreren Personen, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Vertragsgestaltung:
- Entweder gibt es einen Hauptmieter, der dann mit einem oder mehreren Untermietern Untermietverträge schließt. Der Hauptmieter ist gleichzeitig Mieter und Vermieter. Nachteil: Der Hauptmieter haftet gegenüber dem Wohnungsvermieter für Schäden, die durch Untermieter verursacht worden sind. Gleiches gilt, wenn der Untermieter die Miete nicht zahlt: Dann muss der Hauptmieter einspringen und sich das Geld vom Mitbewohner wiederholen.
- Zweite Möglichkeit: Alle Mieter sind Hauptmieter. In diesem Fall kann die Wohnung jedoch nur dann gekündigt werden, wenn alle Mieter eine Kündigung aussprechen.
- Eine andere Variante beim Abschluss eines Mietvertrags ist jene, dass jeder Bewohner einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter abschließt. Hier gehen Schäden oder Pflichtverletzungen nicht zu Lasten aller Mieter.
Klauseln im Mietvertrag prüfen
Achte außerdem auch auf Kleinreparatur- und Schönheitsreparaturklauseln. Laut Mietrecht ist der Mieter dazu im Grunde nicht verpflichtet, sondern der Vermieter als Besitzer der Immobilie. Durch entsprechende Klauseln im Mietvertrag kann diese Pflicht allerdings rechtswirksam an die Mieter übergeben werden.
Allerdings sind nicht alle Klauseln zulässig. Deshalb wende dich im Zweifel an einen Mieterschutzbund, bevor du den Vertrag unterschreibst. Laut Rechtsprechung kann der Mieter bei Auszug zum Beispiel nicht zu Renovierungsarbeiten herangezogen werden, wenn er eine nicht-renovierte Wohnung bezieht. Auch für fällige Schönheitsreparaturen gibt es Fristen. Das bedeutet, dass ein Vermieter nicht verlangen kann, dass du die Räume unverhältnismäßig oft renovieren müssen. Auch hier solltest du dich vorher genau bei Fachleuten erkundigen. Gleiches gilt für Klauseln, nach denen Reparaturen nur von Fachpersonal ausgeführt werden dürfen.
Was du bei der Übergabe beachten musst
Wenn du die Wohnungsübergabe direkt mit dem Vormieter durchführst, bestehe unbedingt auf ein Übergabeprotokoll. Darin hältst du alle bereits vorhandenen Mängel fest. Optimal ist es, wenn du auch Fotos von den Schäden hinzufügst. Schäden können zum Beispiel Kratzer und Flecken auf den Holzdielen sein oder auch Löcher, die der Vormieter in die Wand gebohrt hat.
Wenn die Wohnung mit einer Einbauküche übergeben wird, die zum Hausstand gehört, prüfe auch diese ganz genau, inklusive der Elektrogeräte. So schützt du dich davor, dass der Vermieter beim späteren Auszug ungerechtfertigte Forderungen gegen dich stellt. Denke auch daran, die Stände von Strom-, Gas- und Wasserzählern zu notieren.
Woran du außerdem denken solltest
Besonders wichtig ist natürlich, dass du dich rechtzeitig um die Versorgungsverträge kümmern, damit du beim Einzug nicht ohne Wasser, Strom oder Gas dastehen. Gleiches gilt für TV, Festnetz und das Internet.
Auch um eine Grundausstattung für deine erste eigene Wohnung wie Mobiliar für dein neues Wohn-, Schlafzimmer und Co. solltest du dich vor dem Umzug kümmern.
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