Werkstudent Sozialversicherung
Alle Beschäftigungen, die gegen Entgelt ausgeübt werden, sind sozialversicherungspflichtig. Das ist in § 5 des SGB 5 so verankert und gilt deshalb grundsätzlich auch für deinen Studentenjob. Die Sozialversicherung besteht aus mehreren Komponenten. Sie setzt sich zusammen aus Krankenversicherung, Pflegeversicherung (an die Krankenversicherung gekoppelt), Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.
Die gute Nachricht für dich als Werkstudent: In einigen dieser Bereiche bist du – je nach Art deines Nebenjobs – versicherungsfrei. Das bedeutet geringere Abzüge von deinem Gehalt. Wir erklären dir, was bei der Sozialversicherung zu beachten ist und wann du welche Abgaben zu zahlen musst.
Diese Möglichkeiten der Krankenversicherung gibt es für Werkstudenten
Da in Deutschland jeder zwingend krankenversichert sein muss, musst du auch als nicht berufstätiger Student und auch als Werkstudent über eine Krankenversicherung verfügen. Zu Beginn deines Studiums kannst du dich selbst entscheiden, welche Art der Versicherung für dich infrage kommt.
Familienversicherung
Bist du jünger als 25, kannst du über ein Elternteil kostenlos mitversichert werden. Dies ist nur möglich, wenn dieses Elternteil bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist.
Studentische Pflichtversicherung
Ab 25 musst du deine Krankenversicherung selber zahlen. Die studentische Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenkassen bietet für Studierende Sondertarife an. Diese liegen derzeit bei ca. 80 €/Monat (Stand 2019).
Freiwillige Versicherung
Mit Ende des Semesters, in dem du 30 wirst, entfallen die Vergünstigungen für die Versicherung. Du musst dich dann freiwillig gesetzlich versichern.
Private Krankenversicherung
Als Alternative zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung kannst du dich auch privat versichern. Hierfür musst du bereits vorher über ein Elternteil bei einer privaten Krankenkasse versichert gewesen sein. Eine private Versicherung lohnt sich vor allem dann, wenn ein Elternteil verbeamtet ist.
Unser Tipp:
Informiere dich gut über die Konditionen und Kosten der für dich in Frage kommenden Versicherungen. Dadurch lässt sich oft sehr viel Geld sparen! Außerdem solltest du deine Krankenkasse über jede Änderung deiner wirtschaftlichen Lage (Wechsel von Arbeitsstellen, Überschreiten von Lohngrenzen etc.) informieren. Ansonsten drohen Nachzahlungen!
Ab wann musst du als Werkstudent Krankenversicherung zahlen?
Sind alle Voraussetzungen für das sog. Werkstudentenprivileg erfüllt, zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber keine Krankenversicherung; du kannst also in der studentischen Krankenkasse versichert bleiben.
Trotzdem musst du auf einige Dinge achten, denn dein Gehalt als Werkstudent kann vor allem die für dich kostenlose Familienversicherung beeinflussen:
Minijobs sind versicherungsfrei, es fallen keine Abgaben zur Krankenversicherung an. Das gilt für 450-€-Jobs, oft in den Semesterferien ausgeübte Kurzfristige Beschäftigung und auch Praktika. Wenn du über die Familienversicherung deiner Eltern mitversichert bist, solltest du allerdings darauf achten, dass du mit allen Einkünften zusammengerechnet die Einkommensgrenze von 5.400 €/Jahr (Stand 2019) nicht überschreitest. Achte vor allem darauf, wenn du eine Tätigkeit als Werkstudent und einen Minijob, ein Praktikum oder ein andere Beschäftigung gleichzeitig ausübst.
Midijobs mit einem Verdienst von 450 € bis 850 € pro Monat, bei denen du jedoch weniger als 20 Std./ Woche arbeitest, sind ebenfalls versicherungsfrei. Allerdings kannst du dann nicht in der Familienversicherung bleiben, sondern musst auf die studentische Pflichtversicherung zurückgreifen.
Bei allen anderen Jobs greift das Werkstudentenprivileg in der Krankenversicherung nicht mehr und du wirst als normaler Arbeitgeber behandelt. Dies bedeutet konkret: 14,6% des Lohnes als Krankenversicherungsbeitrag und 2,35% des Lohnes als Pflegeversicherungsbeitrages (Stand 2019). Dein Arbeitgeber übernimmt jeweils die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung für dich als Werkstudent. Die andere Hälfte wird direkt von deinem monatlichen Brutto-Gehalt abgezogen.
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Befreiung von der Rentenversicherung als Werkstudent nur bei Minijobs
Der Beitrag zur Rentenversicherung ist grundsätzlich bei jeglicher Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses zu zahlen, es besteht Rentenversicherungspflicht. Da die Rente später einmal deinen Lebensunterhalt sichern soll, ist diese Regelung eigentlich sinnvoll.
Rentenbeiträge werden direkt von deinem Lohn abgezogen. Dein Arbeitgeber leitet die Abgaben an deine Krankenkasse weiter, die diese wiederum an die Rentenkasse weiterleitet.
Bei einem Minijob liegt der Beitrag bei 3,7 % (Stand 2019) deines Lohnes. Auf ausdrücklichen Antrag kannst du dich jedoch von der Zahlung dieses Beitrages befreien lassen. Den Antrag auf Befreiung gibst du einfach bei deinem Arbeitgeber ab. Wenn du dich jedoch befreien lässt, erwirbst du auch automatisch keine Ansprüche auf Rente für die Zeit dieses Minijobs.
Bei allen anderen Jobs liegt der Beitrag bei 9,35 % deines Lohnes (Stand 2019). Ausnahme hier ist ein Midijob, bei dem du zwischen 450 und 850 €/Monat verdienst. Es gilt eine Gleitzonenregelung und der Beitrag fällt geringer aus. Genaue Angaben erhältst du direkt bei der Rentenversicherung.
Achtung:
Wenn du privat versichert bist, musst du dennoch eine gesetzliche Krankenkasse als „Verwalter“ wählen, die die Rentenbeiträge für die an die Rentenkasse weiterleitet. In der Regel ist dies die gesetzliche Kasse, bei der du vor deinem 10. Lebensjahr versichert warst. Falls du nie gesetzlich versichert warst, darf dein Arbeitgeber eine gesetzliche Kasse wählen.
Arbeitslosenversicherung für Werkstudenten kein Thema
Klassische Studentenjobs sind von Abgaben in die Arbeitslosenversicherung befreit. Allerdings erwirbst du dadurch trotz deiner Arbeit keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld, welches dir etwa nach Abschluss deines Studiums helfen könnte, die Zeit bis zum ersten Job zu überbrücken.
Nur bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, welches nicht mehr unter das Werkstudentenprivileg fällt, musst du Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in Höhe von 3 % deines Bruttolohnes zahlen (Stand 2019). Die Beiträge werden direkt von deinem Lohn abgezogen.
Sozialversicherung für Werkstudenten: Alles Wichtige auf einen Blick!
- Krankenversicherung ist Pflicht für jeden Studenten
- Je nach Alter, Studiendauer und Verdienst gibt es verschiedene Krankenversicherungen
- Im Zuge des Jobs als Werkstudent ist man i. d. R. von Abgaben in der Krankenversicherung befreit
- Befreiung als Werkstudent von der Rentenversicherung nur bei Minijobs möglich
- Arbeitslosenversicherung muss als Studenten nicht zahlen
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Bildquellen (v.o.n.u):
©"Heart beat" by Marco Verch is licenced under CC BY 2.0
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Überarbeitet am: 13.07.2022
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